Brauche ABG für Österreich (Scheibenfolien Orpro Company) Nummer: D5352

      Brauche ABG für Österreich (Scheibenfolien Orpro Company) Nummer: D5352

      Bei meinem Vento haben Sie mir die Bleche gerissen und habe Scheibenfolien mit einer Deutschen Allgemeinem Bauartgenehmigung verbaut.
      Da ich nun auf Überprüfung muss bräuchte ich eine Östereichische Allgemeine Bauartgenehmigung da sie mir diese als schweren Mangel angezeichnet haben.



      Einige Daten
      Nummer der Folien: D5352

      Inhaber der ABG: La Cadeau Compagnie B.V.
      NL- 1062 EV Amsterdam

      Hersteller: Orpro Company LLC
      AE-Hamriyah Free Zone, Sharjah


      Griaß eich!!
      :golf1: Wir fahren nicht, wir fliegen tief! :golf3:

      :thumbsup: Fehlende Ps, werden durch Wahnsinn ersetzt :thumbsup:
      Die Idioten bei der Prüfanstalt haben doch eh die Liste, da steht die Folie ja drauf. Müssen doch nur nachschauen die faulen Eier :gruebel:
      Laut Liste der in Österreich genehmigten Folien ist der Bevollmächtigte für Deine Folie in Österreich die Montex GmbH in 5280 Braunau.
      Telefon: +43 (0) 77 22 / 81 500 - 0
      Fax: +43 (0) 77 22 / 81 555
      E-Mail: [email protected]
      Homepage: http://www.montex.co.at

      Du kannst aber bei der LaRe auch mit der deutschen ABE eintragen lassen, ist wurscht ob deutsche ABE oder österreichische Genehmigung. Wenn Du keine Einbaubestätigung hast dann musst sowieso eintragen lassen.

      Auszug aus dem Scheibenfolienerlass
      Eintragungspflicht:
      Sollten eine Kopie des Genehmigungsbescheides und/oder die oben erwähnte Bestätigung über den sach- und fachgerechten Einbau nicht vorhanden sein, so ist die Anbringung der Scheibenfolien beim Landeshauptmann anzeigepflichtig.

      Im Zuge des Verfahrens nach § 31 KFG 1967 bzw. § 33 KFG 1967 zur Eintragung von Scheibenfolien ins Genehmigungsdokument des Fahrzeugs sind zumindest Nachweise über die Eignung, im Speziellen über die Prüfung der lichttechnischen Eigenschaften unter sinngemäßer Anwendung von Punkt 4.3 und 4.4 der Prüfvorschrift (Prüfung direkt am Fahrzeug, Entfall der Prüfmuster) durch Gutachten einer anerkannten Prüfstelle zu erbringen. Aufrechte Bauartgenehmigungen (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg, sind als Nachweise der Erfüllung der Prüfungen des Brennverhaltens, des Reflexionsgrads, des Bruchverhaltens und der Splittersicherheit und bei einer Genehmigung als Splitterschutzfolie als Nachweis der Erfüllung der hiefür vorgesehenen zusätzlichen Prüfungen zulässig.

      Sollte es sich um bereits in Österreich typengenehmigte Scheibenfolien handeln, die fachgerecht aufgebracht wurden, kann die Scheibenfolie ohne weitere Nachweise ins Genehmigungsdokument eingetragen werden.

      Eine Liste der in Österreich typengenehmigten Scheibenfolien ist auf der Homepage der Bundesanstalt für Verkehr abrufbar.


      Liste der genehmigten Scheibenfolien

      Grüsse,
      DOC!