Der 11cm Erlass wird im Frühjahr auf 9cm herabgesetzt

    Kanns auch net ganz glauben aber ich denke der Ersteller des Threads hat sich was dabei gedacht wenns net stimmt ist sein Ruf im A...... :haue: und ich glaub das will er nicht!!!

    Wirtschaftlich gesehn sicher ein Vorteil für alle :wow:
    Allso hoff ich MAL das Beste für uns! :thumbsup:
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    Ich hätte auch gesagt dass die Nachricht aus einer etwas zuverlässigeren Quelle kommt als wenn mans von einem rauschigen Gampler auf da Tankstelle hört.

    Ich bin skeptisch aber hoffen tu ich es trotzdem.

    Ein Faschingsscherz wirds wohl ned sein. :devil:

    Wenn das wirklich so währe dass 9cm eingetragen werden dann wirds halt bestimmt ned mehr viel Toleranz nach unten geben.
    Leute, jetzt MAL ganz im Ernst: die 11cm sind ne Verarschung, und die 9cm wären es auch... das machts ned besser...

    Es wäre sicher MAL ein Schritt in die richtige Richtung, nur MAL ehrlich: Fast jeder scheixxt auf die 11cm, und das selbe wird bei 9cm passieren....

    Denn die Leute die richtig leiwand tief fahren sind sowieso unter 11cm, und unter 9cm erst Recht :zwinkern:

    Von dem her,... wie gesagt sicher MAL ein Schritt in die richtige Richtung, aber in Wahrheit auch wieder wertlos (leider)....

    Mfg
    Mfg
    Also ich finds ned wertlos.

    Ich bewege mich mit meinen Altagsautos meistens um die 9 Zentimeter.

    Hatte zwar nie Probleme obwohl ich täglich nach Graz fahre aber dann währ ich halt 100% im grünen Bereich.

    Fürn Alltag allemal ausreichend und alle die mit 5cm herum fahrn nutzen den Wagen sicher nicht Täglich.

    Was bringts wennst 5cm legal machst, dann kratzen die ganzen dummen Schülerbuam am Boden und wir sind wieder dort wo wir schon waren als diese Tiroler geklagt haben.

    Die Menscheit ist zu dumm für sowas. (Ausnahmen bestätigen die Regel)
    ja diese ganzen sesselfurzer denken halt nicht nach!

    das geld was reinkommen würde mit felgen fahrwerk verkauf und typisierungen können sie mit den paar lächerlichen strafen nicht reinbekommen!

    wenn jeder 10 gestraft wird zum beispiel kann das nie und nimmer 10 fahrwerke und 10 felgen von dem was an steuergeldern anfällt decken mit den strafen!

    und von den typisierungen gar noch nicht gesprochen!

    aber wie gesagt! ein paar solche sesselfurzer entscheiden darüber und das ist nicht leiwand!
    sogesehen wäre eine neue Regelung mit 9cm sicherlich gutes Geld für den Staat....denn mein Auto ist jetzt mit 11cm typisiert....wenn da eine 9cm Regelung kommen würde, wäre die Überlegung schon da, ein neues Fahrwerk zu kaufen (Mwst nimmt der Staat ein) und anschließend das ganze neu typsieren zu lassen (ebenfalls Geld fürn Staat)...

    und da 9cm aus meiner Sicht schon tief genug ist um halbwegs ohne Probleme fahren zu können, würde sich sicherlich der ein oder andere, der jetzt mit knapp unter 11cm (also bis 8cm) rum fährt, überlegen das ganze eintragen zu lassen um dann 100%ig legal unterwegs zu sein...

    Aber auch heuer wieder scheint es nur ein Gerücht zu sein....und eigentlich wäre ich auch für die 51cm Lichtaustrittskante...wobei das bei manchen Fahrzeugen wohl ein Nachteil sein kann...bilde mir ein, ich bin jetzt bei etwa 52cm bei 11cm Fahrzeughöhe...
    Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
    Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI
    Habe bis dato noch nichts von offizieller Seite gehört und kann mich auch nicht vorstellen, dass sowas kommt, denn die 11cm Bodenfreiheit wurden gemacht, dass Klagssicherheit besteht und Strassenerhalter die Bodenschwellen auf eben diese Bodenfreiheit richten können.
    Wenn nun auf 9cm herabgesetzt wird, sind diese Schwellen wieder zu hoch und es könnten wieder Fahrzeuglenker die Republik Österreich klagen, wenn sie sich ihr Fahrzeug an eben einer solchen Schwelle beschädigen.

    Und um darauf einzugehen, EU-genehmigte Fahrzeuge sind auch tiefer als 11cm.
    Das mag durchaus bei einigen Fahrzeugen zutreffend sein, doch auch diese müssen 1. die Scheinwerferunterkante 50cm haben und sind 2. für diese Bodenfreiheit geprüft, dh ABS/ASR/ESP und Airbagauslösung muss einen Standard erfüllen. Und es wird keiner, der ein Auto mit zB 8,6cm Bodenfreiheit hat, über ne bedenkliche Bodenschwelle fahren, um sich ggf seinen Unterboden zu beschädigen.
    Wenn ein bereits genehmigtes Fahrzeug einen höheren Standard erfüllt, dann darf dies durch Tieferlegung nicht verschlechtert werden (auch wenn's die Mindestanforderungen noch erfüllt). (nennt sich: Die Verkehrs- und Betriebssicherheit darf nicht herabgesetzt werden.)

    Wenn jemand alle Nachweise, die für eine EG-Typgenehmigung erforderlich sind, für sein Auto vorlegt, dann kann auch sein Auto tiefer als auf 11cm genehmigt werden (nur werden diese Nachweise höchstwahrscheinlich das Mehrfache des Fahrzeugwertes ausmachen).

    MfG
    BP-Hatzer3