Landesregierung vorfahren!

      wie ist das jetzt eigentlich??
      habe einen GTI 16v 3er golf
      das auto hat einen stempel und ist seit 2003 stillgelegt
      habe vor ihn anzumelden(vorher zum tüv)
      ist das schwer den stempel wegzubekommen???
      ich mein,den gutachten habe ich e schon besorgt einzwei fehlen noch aber sagma ich habs
      ist das schwer schazen die wirklich auf alllles so rost hats keine unterboden auch ok halt nur der endtopf einwenig wirklich wenig rost (brauche auch gleich die ABE dafür :) SEBRING doppelroh was so raufkuckt bitte fals das einer hat [email protected])
      oder brauch ich da den gutachten
      denke nicht
      wie scheinwerfer-4er optik
      seitenblinker-weis
      grill ohne emblem
      rs-stossstange(habe die abe)
      borbet tiefbetfelgen habe auch die ABE
      radkasten gezogen-leicht???? gibts da prblme????
      heckklappe clean ???prnlme???
      einarmwiescher bonrath.bitte ABE :)

      danke
      @BP Hatzer VW Embleme entfernen: Ein großer Irrglaube der Unter den Cops sehr verbreitet ist


      laut Kraftfahrgesetz 1967
      § 27. Fahrgestellnr., Motornr und Aufschriften

      "(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnr, am Fahrzeugmotor die Motornr. vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein...bla bla bla"

      in dem Paragrahphen steht nix davon , dass es an der Karosserie aussen sein muss, sondern nur gut sichtbar!!!! und das ist es auch im Motorraum ! Fahrgestellnr. und Motornummer kann man auch erst erkennen wenn man die Motorhaube öffnet und da für Aufschriften und Embleme kein eigener Paragraph geschrieben wurde kann man ruhigen gewissens alle Markenembleme entfernen!!!!!

      thx @Doc, der das ganze auf seiner HP veröffentlicht hat und ich damit seit Jahren unsere Beamten auch MAL belehren kann, sofern man das freundlich und ned obergscheit oder herablassend rüberbringt sehen sie ein, dass einer gegenüber steht der ein bisschen ahnung hat . Hab wegen dem ganzen auch schon MAL auf der LaReg nachgefragt und wurde mir genauso bestätigt..
      Das Fahrzeug entspricht nicht den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

      ~~stadi~~

      teamknightrider.at

      -Stadi- schrieb:

      @BP Hatzer VW Embleme entfernen: Ein großer Irrglaube der Unter den Cops sehr verbreitet ist

      laut Kraftfahrgesetz 1967
      § 27. Fahrgestellnr., Motornr und Aufschriften
      "(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnr, am Fahrzeugmotor die Motornr. vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein...bla bla bla"

      Dauernd gut lesbar isses leider nicht, denn dabei wird auch der ruhende Verkehrs subsumiert und da nicht 24/7 eine Person anwesend ist, die die offene Motorhaube gewacht, wird der Bestimmung des § 27 ABS 1 KFG nicht entsprochen. Darüberhinaus wird bei stark umgebauten Fahrzeug durch nicht angebrachten Name oder Markenkennzeichnugn iSd Markenrechts die Identifikation erschwert bzw unmöglich gemacht.
      Mir ist schon bewusst, dass es unterschiedliche Rechtsmeinungen und Auslegungen gibt, doch diese sind dann im behördlichen Verfahren vorzubringen und werden dort behandelt.

      BP-Hatzer3 schrieb:


      Dauernd gut lesbar isses leider nicht, denn dabei wird auch der ruhende Verkehrs subsumiert und da nicht 24/7 eine Person anwesend ist, die die offene Motorhaube gewacht, wird der Bestimmung des § 27 ABS 1 KFG nicht entsprochen. Darüberhinaus wird bei stark umgebauten Fahrzeug durch nicht angebrachten Name oder Markenkennzeichnugn iSd Markenrechts die Identifikation erschwert bzw unmöglich gemacht.
      Mir ist schon bewusst, dass es unterschiedliche Rechtsmeinungen und Auslegungen gibt, doch diese sind dann im behördlichen Verfahren vorzubringen und werden dort behandelt.




      KFG - Kraftfahrgesetz 1967

      § 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften

      (1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen "CM" sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96 ABS. 3 festzusetzen.


      Aufpassen...Rechtsdeutsch ist nicht umgangssprachliches deutsch... :nono:
      Es ist also niergendwo festgelegt, wo diese Aufschriften angebracht sein müssen!
      Gut sichtbar ist es auch im Motorraum! Die Motornummer ist ja auch bei vielen Fahrzeugen erst nach öffnen der Motorhaube sichtbar.

      "...vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein..."

      Vollständig sichtbar heist nicht abgebrochen, überklebt, überlackiert oder sonstiges, aber eben nicht das jemand 24h am Tag es sehen können muß.
      Dauernd bedeutet in diesem Fall "unvergänglich", darf also nicht ausbleichen, verblassen oder ausgewaschen werden können.
      Daher heist das nicht das es am Fahrzeug "dauernd" zu sehen, also außen am Fahrzeug angebracht sein muß.
      In der Regel ist dem Gesetz mit dem klassischen Typenschild genüge getan.
      In jedem anderen Fall lasse ich mich gerne anzeigen um dann Einspruch zu erheben.

      Als Beispiel: Volvo Typenschild wie es im Motorraum vernietet ist


      In Österreich ist es aber z.b. auch egal wenn sich der Beamte im Fahrzeugtyp oder der Farbe irrt. Wichtig ist das korrekte Kennzeichen und die amtliche Wahrnehmung.

      DOC! schrieb:

      BP-Hatzer3 schrieb:


      Dauernd gut lesbar isses leider nicht, denn dabei wird auch der ruhende Verkehrs subsumiert und da nicht 24/7 eine Person anwesend ist, die die offene Motorhaube gewacht, wird der Bestimmung des § 27 ABS 1 KFG nicht entsprochen. Darüberhinaus wird bei stark umgebauten Fahrzeug durch nicht angebrachten Name oder Markenkennzeichnugn iSd Markenrechts die Identifikation erschwert bzw unmöglich gemacht.
      Mir ist schon bewusst, dass es unterschiedliche Rechtsmeinungen und Auslegungen gibt, doch diese sind dann im behördlichen Verfahren vorzubringen und werden dort behandelt.




      KFG - Kraftfahrgesetz 1967

      § 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften

      (1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen "CM" sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96 ABS. 3 festzusetzen.


      Aufpassen...Rechtsdeutsch ist nicht umgangssprachliches deutsch... :nono:
      Es ist also niergendwo festgelegt, wo diese Aufschriften angebracht sein müssen!
      Gut sichtbar ist es auch im Motorraum! Die Motornummer ist ja auch bei vielen Fahrzeugen erst nach öffnen der Motorhaube sichtbar.

      "...vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein..."

      Vollständig sichtbar heist nicht abgebrochen, überklebt, überlackiert oder sonstiges, aber eben nicht das jemand 24h am Tag es sehen können muß.
      Dauernd bedeutet in diesem Fall "unvergänglich", darf also nicht ausbleichen, verblassen oder ausgewaschen werden können.
      Daher heist das nicht das es am Fahrzeug "dauernd" zu sehen, also außen am Fahrzeug angebracht sein muß.
      In der Regel ist dem Gesetz mit dem klassischen Typenschild genüge getan.
      In jedem anderen Fall lasse ich mich gerne anzeigen um dann Einspruch zu erheben.

      Als Beispiel: Volvo Typenschild wie es im Motorraum vernietet ist
      vw-page.com/index.php/Attachment/61875/

      In Österreich ist es aber z.b. auch egal wenn sich der Beamte im Fahrzeugtyp oder der Farbe irrt. Wichtig ist das korrekte Kennzeichen und die amtliche Wahrnehmung.



      ach mensch die brauchen sich überhpt nicht mit den nr herum tuhen

      wie der kollege meint zulassungschein(verlangen sie sowieso immer) steht alles drin kein emblem motorhaube auf auf dem motor steht auch VW bei vw zb

      steht hinten am heck golf 3??? nein

      VW



      aber trotzdem geht meine suche weiter

      teilegutachten also ABE oder genannt tüv papiere fürn sebring suche ich Golf 3 bitte danke