Scheibenfolien etc

      @golf_hatza

      ja was willste wissen, zwecks folie hab ichs dir gesagt und LAUT GESETZ ist es so dass mindestens 1 markenzeichen vorhanden sein muss!!! (also entweder vorne oder hinten)
      Sonst wird das für die schwer, da sie das problem haben, dass sie nicht wissen um was für ein Auto es sich handelt! Somit haben sie in beiden Sachen recht. sry!
      Markenkennzeichnung reicht auch das VW Symbol an den Scheiben und WG. den Tönungsfolien hast eh eine Einbaubestätigung, fährst zum Tüv, lässt es eintragen und dann hast deine Ruhe. Bei euch in Wien läuft das alles ein wenig anders AB was man immer öfters lesen muss !!
      Hatte bei meinen Golf auch nur die Einbaubestätigung von der Firma dabei und hat immer gereicht.
      Für Tönungsfolien genügt das Schreiben der Firma das es fachmänisch montiert wurde, und es den Tönungsgrad nicht überschreitet der im KFG steht. Auf diesem Schreiben steht dann auch noch eine Nummer die auf der Folie auch irgendwo klein :lupe: abgedruckt ist.

      Solltest du immer wieder Problem haben dann fahr doch einfach auf die Landesregierung und lass es dir Eintragen, aber normla brauchst du das nicht!

      mfg Patrick
      1. Folien
      Scheibenfolienerlass Zitat "Sollten eine Kopie des Genehmigungsbescheides und/oder die oben erwähnte Bestätigung über den sach- und fachgerechten Einbau nicht vorhanden sein, so ist die Anbringung der Scheibenfolien beim Landeshauptmann anzeigepflichtig."
      2. Markenzeichen
      Den Passus gibts im KFG nicht mehr, es muss nur am Fahrzeug (es ist keine Sprache von außen) die Marke des Fahrzeugs erkennbar sein; laut Prüfstellenleiter der MA46 reichts somit die am Typenschild angeführte Marke vollkommen aus
      3. Leuchten mit E-Prüfzeichen
      Sind definitiv Eintragungsfrei, siehe hier

      rspolo schrieb:

      @golf_hatza

      ja was willste wissen, zwecks folie hab ichs dir gesagt und LAUT GESETZ ist es so dass mindestens 1 markenzeichen vorhanden sein muss!!! (also entweder vorne oder hinten)
      Sonst wird das für die schwer, da sie das problem haben, dass sie nicht wissen um was für ein Auto es sich handelt! Somit haben sie in beiden Sachen recht. sry!


      Und welches "Gesetz " soll das sein? Das Gesetz der Straße... :rofl:



      KFG - Kraftfahrgesetz 1967

      § 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften

      (1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen "CM" sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96 ABS. 3 festzusetzen.


      Es ist also niergendwo festgelegt, wo diese Aufschriften angebracht sein müssen!
      Gut sichtbar ist es auch im Motorraum! Die Motornummer ist ja auch erst nach öffnen der Motorhaube sichtbar, wenn nicht in der Windschutzscheibe mittels Sichtfenster angebracht.
      Grundsätzlich muss ein VW Zeichen z.b. wie es auf den Scheiben angebracht ist reichen. Auf keinen Fall ein Organstrafmandat eines Polizisten annehmen, das wäre ein Schuldeingeständniss und nicht mehr anfechtbar. Am besten eine Anzeige entgegennehmen und bei uneinsicht des Exekutivorgans bei UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat, das ist so etwas wie ein Schiedsgericht) darauf ankommmen lassen!

      rspolo schrieb:

      @golf_hatza

      hallo leute

      ich habe auf meinem ibiza die hinteren scheiben und die heckklappe letztes jahr folieren lassen und dafür nen bescheid bekommen das es von ner firma verbaut wurde.

      heute hollte mich dir rennleitung aus dem verkehr und wollte mir erklären das das im zulassungsschein stehn muss , nur meines wissen muss ich doch nur die einbau sache mitführen mein ibiza hat natürlich noch schürzen etc aber alles typisiert dann wollte er mir noch erklären weil heckklappe und front clean sind .. man braucht min 1 zeichen u zu guter letzt habe ich natürlich auch andre rückleuchten die mit nem e prüfzeichen versehen sind da sagte die müssten auch im zulassungsschein stehen ist doch absoluter schwachsinn in meinem zulassungschein steht nur typisiert schürzen felgen sportfahrwerk auspuff etc aber das mit den rückleuchten und folien muss net sein oda

      lg alex


      Zur Folie:


      Möglichkeit 1: In Österreich genehmigte Folie mit Einbaubestätigung (Formblatt) einer Fachwerkstatt (Siehe Erlasß BMVIT) das mitgeführt werden muß.
      Möglichkeit 2: Eintragung in die Fahrzeugpapiere

      Zu den Leuchten mit E-Prüfzeichen:
      E-Prüfzeichen = Eintragungsfrei, Genehmigungsdokumente sollten jedoch im Fahrzeug mitgeführt werden...

      Hab ich auch alle 3 Punkte ausführlich auf meiner Homepage beschrieben...

      Grüsse,
      DOC! :winken: