Ihr habt recht, es schaut kein SChwein auf die Luftschlitze.
Nur rein rechtlich ist es so, das jegliche Veränderung am Fzg, das nicht dem originalzustand entsprciht, eingetragen gehört.
Hallo
Ich hab auch welche die wurden beim Tüfn nicht MAL angeschaut und hat bis jetzt keinen intressiert
Gruß Peter
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Also ich kann mich nur anschliessen, es wird niemand danach fragen, hab auch noch nie gehört, das das jemand beanstandet hat, aber wenn du schon typisieren fahrst, lass es doch gleich miteintragen!
In der Bananenrepublik Österreich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste
Sollte eingetragen werden, liegt aber im Ermessen des Prüfers, wenn man aber sowieso eintragen fährt gleich mitmachen lassen.
Ein grundsätzliches MUSS würde ich nicht sehen.
Wichtig ist: Keine scharfen Kanten oder hervorstehenden Teile bei denen man/ oder jemand sich verletzen könnte.