Eigene Blaue Tafeln und Scheibenfolien

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Eigene Blaue Tafeln und Scheibenfolien

      Grüß Euch.

      Und ganz ehrlich, ein tolles Forum habt Ihr.
      Seit einigen Tagen gucke ich des öfteren vorbei.
      Und jetzt, bin ich auch dabei :D

      Meine Frage:
      EIGENE Blaue Kennzeichen auf der Karre und mit Tönungsfolien/Scheibenfolien (vordere Scheiben auch) unterwegs.
      Und ja ich weiß, die Karre muß Verkehrssicher sein usw.

      Was jetzt, wenn diese blauen Tafeln mir gehören (da angemeldeter KFZ-Händler).
      Mit einem Auto unterwegs bin, wo echt alles OK ist (ist mir selbst auch Wichtig).
      Aber die Karre Scheibenfolien drauf hat. z.b. auch an den vorderen Scheiben.
      Was normal Verboten ist, wenn die Karre z.B. Angemeldet ist.

      Nur könnens mich als KFZ-Händler wegen den Folien Anzeigen???
      Wenn blaue Tafeln drauf sind und es meine eigenen blauen Tafeln sind???
      Ich meine, als KFZ-Händler verkaufe ich die Karre ja wieder und es ist dann dem Käufer überlassen, was er mit dem Auto macht.

      Wäre echt MEGA Wichtig, da ich im Internet nicht's zu diesem "eigene Blaue und Folien" finde.

      Danke
      LG
      Richard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „666“ ()

      Probefahrtkennzeichen entbinden den Genehmigungsinhaber nicht von der Verkehrs- und Betriebssicherheit des gelenkten Fahrzeuges.

      Scheibenfolien im Bereich der 1. Sitzreihe sind zumindest ein SM, können aber bis zum GV-Mangel gehen (je nach Scheibe).
      Grundsätzlich wird Anzeige erstattet und bei vermehrten Anzeigen kann es durchaus Probleme mit den Probefahrtkennzeichen geben (wird ggf behördlich entzogen).
      Bei GV-Mangel kann genauso wie eine normale Zulassung auch vor-Ort aufgehoben werden. (Bei erneutem Montieren von Probefahrtkennzeichen ohne Behebung des Mangels werden auch diese wieder entzogen werden, Endlosspiel.)
      Scheibenfolien auf den vorderen Scheiben führen meist dazu das sie vor Ort entfernt werden müssen (wenn der Polizist oder Prüfer gut aufgelegt ist) plus ne kleine Strafe vor Ort, ist er schlecht aufgelegt gibt´s ne Anzeige und im schlimmsten Fall werden die Kennzeichen abgenommen und/ oder das Fahrzeug muss vor Wiederanmeldung vorgeführt werden.

      Leider ist es hierbei egal um welchen "schweren Mangel" es sich am Fahrzeug handelt, auch wenn Du das Fahrzeug ansonsten als technisch OK (Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk, Karosserie, Umweltfreundlichkeit) einstufen würdest. Mangel bleibt Mangel, egal ob an Bremse oder durch nicht genehmigte Veränderungen die einen schweren Mangel oder Mangel mit Gefahr in Verzug zur Folge haben.

      In Haftung genommen wird immer der Besitzer der Probefahrtkennzeichen und bei mehrmaligen Verstössen wird, genau wie BP-Hatzer schreibt, das Probefahrtkennzeichen entzogen. Daher verleihen Werkstätten oder andere "ungern" Probefahrtkennzeichen.

      Greez,
      DOC!