andi80 schrieb:
Heißt für mich allerdings, es reicht nicht einfach aus, wenn die Felgen auf einem VW 1J genehmigt wurden, sondern das auch Variante und Version übereinstimmen müssen bzw. dies der Bevollmächtigte für Österreich bestätigen muss
Richtig was Variante und Version betrifft, dachte das wäre hinlänglich erklärt.
§57a heist aber nur eine Werkstätte die Prüfungsbevollmächtigt gem. KFG ist, also Pickerl ausstellen darf, muss also nicht der Generalimporteur oder eine LaRe sein.