Hallo!
Ich hab ne (vielleicht blöde) Frage bezüglich "eintragen" mit Teilegutachten.
Ich hab eine Fox Auspuffanlage AB KAT mit Teilegutachten (Tüv Österreich) und ein AP Fahrwerk (Tüv Deutschland gutachten) die ich bei einem Audi 80 B4 verbaut habe/verbauen will. (Is zwar ein VW Forum.. aber es dürft hier eine ganz gute österr. Community sein denk ich)
Fahrwerk:
Jetzt war ich letztens beim TÜV im 23., der Typ dort war eigenltich in Ordnung.
Er hat gemeint wenn ich ein Teilegutachten hab und an der Bereifung nichts ändern möchte reicht eine "Einbaubestätigung" von einer "Pickerlwerkstatt" (also §57 oder was das war..) und in St. Pölten tragen sie das dann recht günstig (30-80€ ca) ohne weitere Probleme ein.
Brauch ich eine Bestätigung über dein Einbau der Werkstatt oder reicht eine Bestätigung dass es fachgerecht eingebaut ist? (Also kann ichs selbst einbauen?)
Wär im übrigen ein -30/40 von AP, die 11cm sollten kein Problem sein.
Auspuffanlage:
Hab gelesen dass Anlagen mit Gutachten mit E Nummer Eintragungsfrei sind sofern man das Gutachten auch mitführt.
Am ESD steht "EX-0099/06 200304-E" und am MSD "EX-099/06 200304-V".
Im Prinzip hat mir der Typ beim TÜV im 23. das gleiche wie beim Sportfahrwerk gesagt, Bestätigung über den Fachgerechten Einbau von einer Pickerlwerkstatt & AB nach St. Pölten.
Gilt da jetzt das Eintragungsfreie mitm Gutachten mitführen oder isses eben auch wie mitm Fahrwerk? (Der Tüv Typ dürfte etwas im Stress gewesen sein..)
Jetzt tät mich halt interessieren ob eine Bestätigung über den Fachgerechten einbau genügt, oder eine Einbaubestätigung selbst, und was mir die in St. Pölten dafür abnehmen würden...
Albert..
Ich hab ne (vielleicht blöde) Frage bezüglich "eintragen" mit Teilegutachten.
Ich hab eine Fox Auspuffanlage AB KAT mit Teilegutachten (Tüv Österreich) und ein AP Fahrwerk (Tüv Deutschland gutachten) die ich bei einem Audi 80 B4 verbaut habe/verbauen will. (Is zwar ein VW Forum.. aber es dürft hier eine ganz gute österr. Community sein denk ich)
Fahrwerk:
Jetzt war ich letztens beim TÜV im 23., der Typ dort war eigenltich in Ordnung.
Er hat gemeint wenn ich ein Teilegutachten hab und an der Bereifung nichts ändern möchte reicht eine "Einbaubestätigung" von einer "Pickerlwerkstatt" (also §57 oder was das war..) und in St. Pölten tragen sie das dann recht günstig (30-80€ ca) ohne weitere Probleme ein.
Brauch ich eine Bestätigung über dein Einbau der Werkstatt oder reicht eine Bestätigung dass es fachgerecht eingebaut ist? (Also kann ichs selbst einbauen?)
Wär im übrigen ein -30/40 von AP, die 11cm sollten kein Problem sein.
Auspuffanlage:
Hab gelesen dass Anlagen mit Gutachten mit E Nummer Eintragungsfrei sind sofern man das Gutachten auch mitführt.
Am ESD steht "EX-0099/06 200304-E" und am MSD "EX-099/06 200304-V".
Im Prinzip hat mir der Typ beim TÜV im 23. das gleiche wie beim Sportfahrwerk gesagt, Bestätigung über den Fachgerechten Einbau von einer Pickerlwerkstatt & AB nach St. Pölten.
Gilt da jetzt das Eintragungsfreie mitm Gutachten mitführen oder isses eben auch wie mitm Fahrwerk? (Der Tüv Typ dürfte etwas im Stress gewesen sein..)
Jetzt tät mich halt interessieren ob eine Bestätigung über den Fachgerechten einbau genügt, oder eine Einbaubestätigung selbst, und was mir die in St. Pölten dafür abnehmen würden...
Albert..