Hi,
habe mein Cabrio nur als Zweitwagen, und der überwintert normal in ner Garage.
Jetzt mache ich jeden Februar das Pickerl ... bzw, erst beim Auswintern.
Man kann doch aber die Hauptfälligkeit ändern lassen.
Wenn ich die auf Mai ändern lasse, dann kann ich damit ein Jahr + 4 Monate fahren. sprich wenn ich die 4 Monate ausnutz bis Ende September. Wenn ich nun Ende Sept kein Pickerl mache, sondern ihn stehen lasse, kann ich (ein Monat vor der Fälligkeit) Anfang April vom nächsten Jahr das nächste Pickerl machen. Hätte also eines ausgelassen.
Steht diesem Vorhaben eigentlich irgendwas im Weg? Bzw. übersehe ich was (rechtliches)?
Wie genau kann ich die Hauptfälligkeit vom Pickerl ändern?
habe mein Cabrio nur als Zweitwagen, und der überwintert normal in ner Garage.
Jetzt mache ich jeden Februar das Pickerl ... bzw, erst beim Auswintern.
Man kann doch aber die Hauptfälligkeit ändern lassen.
Wenn ich die auf Mai ändern lasse, dann kann ich damit ein Jahr + 4 Monate fahren. sprich wenn ich die 4 Monate ausnutz bis Ende September. Wenn ich nun Ende Sept kein Pickerl mache, sondern ihn stehen lasse, kann ich (ein Monat vor der Fälligkeit) Anfang April vom nächsten Jahr das nächste Pickerl machen. Hätte also eines ausgelassen.
Steht diesem Vorhaben eigentlich irgendwas im Weg? Bzw. übersehe ich was (rechtliches)?
Wie genau kann ich die Hauptfälligkeit vom Pickerl ändern?
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