Unfall bei Effektlakierung , zahlt die Versicherung????

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      Unfall bei Effektlakierung , zahlt die Versicherung????

      Hallo, meine Freundin hatte am Freitag einen Unfall mit ihrem Audi. Sie stand am Ende einer Kolonne und ihr ist einer hinten drauf gefahren.
      Gottseidank nichts tragisches passiert, nur die KZ Halterung is gebrochen und an der Heckstange ist der Lack abgeplatzt und zerkratzt. aja und die Endrohre sind eingedrückt...
      Am Donnerstag kommt der Sachverständige und schaut sich das Auto an.

      Jetzt hätt ich eine Frage, nachdem der Lack ja nirgens eingetragen ist, kann es sein dass die Lackierung nicht bezahlt wird ? (wird vermutlich sehr teuer, damit die Lackiererei den selben /Ähnlichen Effekt wieder hinbekommt) sondern nur die Standartfarbe was im Typenschein /Zulassungsschein steht?
      Das Fahrzeug entspricht nicht den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

      ~~stadi~~

      teamknightrider.at
      Vergleich MAL was ein 2-Rippen Grill kostet und was ein originaler VW Grill... :auslach: Da legt sich keine Versicherung quer...
      Grundsätzlich hast Du aber recht was die Behebung des Schadens betrifft.
      Aber eines ist auch klar, es wird nur das beschädigte Teil ersetzt und neu lackiert und nicht das ganze Fahrzeug (zahlt die Versicherung natürlich nicht), wobei es vor allem bei Spezialeffektlacken oft nicht zur 100%iger Übereinstimmung mit der ursprünglichen Versicherung kommen kann. Es darf dann aber auch bei der gegnerischen Versicherung zusätzlich eine Wertminderung aufgrund des Unfallvorschdens geltend gemacht werden.
      Super danke, hab gehofft dasst du schreibst DOC ;)

      hmm na gut werd ma MAL schaun was der gutachter am Donnerstag sagen wird...



      @jacky.. ja sind eh in da woche vorher von Donnerstag bis Donnerstag unten ... da werd ma uns scho des eine oder andere MAL übern weg laufen :winken: alles andere könn ma uns eh dann über facebook ausmachen
      Das Fahrzeug entspricht nicht den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

      ~~stadi~~

      teamknightrider.at

      Maxi-King schrieb:

      Hallo

      Hilft da nicht ein wertgutachten vom auto?

      MFG
      MAXI


      Wenn es um die Abgeltung eines Totalschadens geht hilft ein Wertguztachten natürlich ungemein.
      Der Wiederbeschaffungswert wird aber nach einem Unfall mit Totalschaden immer von einem Sachverständigen der Versicherung festgestellt. D.h. das Wertgutachten kann auch nach einem Unfall noch bei einem unabhängen Sachverständigen in Auftrag gegeben werden um vor Gericht über die Endgültige Schadenssumme zu streiten.
      Hab ich gemacht und dann für´s EX 1er Cabby immerhin fast ein drittel mehr Geld bekommen.