Wird diese EG in Österreich anerkannt?
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Das ist eine EG-Betriebserlaubnis und daher eintragungsfrei, aber nur solange gültig, solange das Teil den Richtlinien entspricht, dh bei nem Schalldämpfer, dass die Genehmigung für die Fische ist, sobald er um +3dB oder mehr lauter wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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Was mich stört, bzw. wo ich mir unsicher bin, ist der Punkt, dass nirgendwo steht, was für ein Motor drinnen ist.
Ich habe den 2H mit 72kW. Da ist aber nur der Hubrau8m angegeben, und das zählt dann im Prinzip für so gut wie alle Golf 1 Cabrios, mit und ohne KAT, 15 Jahre als, 30 Jahre alt, da wird nichts unterschieden. Können die das so schlicht angaben, oder könnte ich da dann doch Probleme bekommen, weil das nicht weiter spezifiziert ist.
Weiters liegt diese EG einem ESD mit 60er S-Rohr bei.
Wenn man sich das durchliest, ist da das S-Rohr nur in 63mm angegeben. Warum das wieder so ist weiß ich nicht, weil die Firmen wieder zu blöd sind das richtige zu genehmigen, aber glaubt ihr kann ich deshalb gröbere Probleme bekommen, oder wird das mehr oder weniger nicht auffallen?
@ BP-Hatzer3
Sobald er lauter wird als was? Also in den Fahrzeugpapieren steht? In der EG ist ja nichts zu den dB angegeben.
Ich habe im Zulassungsschein als Standgeräusch 83(dB(A)) und als Fahrgeräusch 76 angegeben.
Was soll ich mit der Erkenntnis nun anfangen? Ich kann ja vor dem Kauf nicht beurteilen, wie laut der ist, und selbst wenn ich ihn dann habe kann ich das ja nicht messen.
@id:
Übrigens es geht um diesen ESD:
cgi.ebay.de/Sportauspuff-Novus…tn%3D10%26po%3D%26ps%3D63Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „KGR84“ ()
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Sobald das Standgeräusch 83dB(A) bzw das Fahrgeräusch 76dB(A) um 3dB(A) oder mehr überschritten werden (zB alterungsbedingt durch Ausbrennen), entspricht der Schalldämpfer nicht mehr der Genehmigung und ist zu ersetzen. (ab 3dB(A) darüber hast nen SM-, bei mehr als 10dB(A) nen GV-Mangel)
Zumindest das Standgeräusch (Nahfeldpegel) müsste jede Begutachtungsstelle bei Verdacht messen können, zumal sie bei Überschreitung iS obiger Bestimmung keine Begutachtungsplakette ausstellen dürfen. (PBStV, Anlage 6, Pkt 8.1)Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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Das wird schon stimmen. Sehe da aber kein Problem, bzw. keinen Unterschied zum Original, denn der G1C ESD ist ja auch dafür bekannt, ziemlich laut zu werden, und das ganz von alleine und nicht all zu langer Zeit.
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