Typisierungstermin erst nach'm See!! Was kann mir passieren??

      Par19 schrieb:

      Also das heißt am See Nehmens mir nicht die taferl weg bei
      meinen vr6 Turbo??
      Also wenn eine Geldstrafe und mehr nicht oder versteh ich das falsch??
      Weil will unbedingt am See fahren nur ich bekomm vorher keinen Termin
      damit ich den motor eintragen lassen kann..:-(

      also soll ich runterfahren mhm?was sagt ihr??

      Lg
      Hi,

      also soweit ich weiß, ich kann mich täuschen, aber ich weiß nicht, ob ein Turbo in einen Golf 3 Vr6 eingetragen wird. Ich kann mich wie gesagt irren, aber ich denke das diese Art von Leistungssteigerung so heftig ist, das du ziemlich viel umbauen und verstärken müsstest.
      Besonders weil ich gehört habe, das im Moment sehr straffe Änderungen was Eintragungen angeht an der Tagesordnung stehen.

      zum anderen:
      Ich kann mir nciht vorstellen, dass ein Termin ausreicht. Mit diesem Termin wird ja erst kontrolliert ob ein Fahrzeug auch in einem verkehrsicheren Zustand ist. Außerdem bin ich mir da mit der Versicherung gar nicht so sicher, dass die Versicherung zahlen muss.

      Es war zumindest MAL so, dass im Falle eine Unfalles immer du der bist, der beweisen muss, das der Unfall nicht in Folge eines Umbaues an deinem Fahrzeug entstanden ist. (wenn das angekreidet wird)
      Gerade Versicherung zahlen ja bekanntlich nciht immer gerne. Da ist das die erste und leichteste Variante einen Schaden nicht zu ersetzen.
      Müsste mit einem Versicherer MAL geklärt werden. Aber hört sich für mich logisch an, dass Teile, die das Fahrverhalten meines Fahrzeuges verändern und somit die Verkehrssicherheit gefährden ein klarer Grund sind, um Schadensvorderungen nicht zu ersetzen.
      Es kann sein, das bei Schäden an Fremdfahrzeugen gezahlt wird damit dieser keinen Schaden erleidet, aber bei Vollkasko und Schäden am eigenen Auto, bezweifle ich das wirklich!

      lg aus Graz
      Kann mich bei allem auch täuschen, aber die Logik sagt mir, das es nicht anders sein kann.

      vr6MAXI schrieb:

      zum anderen:
      Ich kann mir nciht vorstellen, dass ein Termin ausreicht. Mit diesem Termin wird ja erst kontrolliert ob ein Fahrzeug auch in einem verkehrsicheren Zustand ist. Außerdem bin ich mir da mit der Versicherung gar nicht so sicher, dass die Versicherung zahlen muss.


      So isses, solange das nicht getüvvt ist (im Typenschien eingetragen), kann dir die Rennleitung bei "Gefahr in Verzug" (Auslegungssache der Beamten) immer die Bleche nehmen ode rhohe Strafen aufdividieren...
      Sind wir uns doch ehrlich, wenn was nicht getüvvt ist kommt doch immer die Ausrede - ja nächste woche wäre ich eh hingefahren oder habe eh schon einen Termin... Bla bla bla. Das nevt dieBeamten doch nur noch mehr...

      Das Risiko bleibt also immer beim jeweiligen Lenker, wenn nichts getüvvt ist oder was im Nachhinein geändert wurde! Und bei Crash´s könnte die Versicherung aussteigen oder zumindest einen Teil der Leistung wieder streichen.

      Alles in Allem - ich muß mich halt schon vor dem Umbau erkundigen, geht das überhaupt einzutragen, wenn ja was brauche ich alles zum Tüvven, und dann muß ich auch noch rechtzeitig fertig werden...

      Gruß Marc.
      cult-classic.com
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      Westy-Branch Europe!

      Ich brauch auch nicht nur einen Tag beim tüv hab ich das gesagt??
      Ich brauch nàmlich 2 Wochen beim typisierer und und ich bekomme
      keinen Termin vorher..:-( und oja es wird eingetragen aber nur maximal
      30% Leistungssteigerung entspricht 225PS mehr geht nicht..
      Wenn man wem beim typisieren auch kennt..;-)


      Lg
      @boarddriver:
      Warum sollens jemanden die Taferl abnehmen, wenn das Auto selber passt und das einzige was eben nicht passt, das die Typiserung fehlt - das können sie wenn sie streng sind Bußentgelt regeln - Taferl könnens einem aber erst nehmen, wenn Gefahr in Verzug ist !
      Es ist eigentlich ganz leicht, wenn das fahrzeug muß nur einem Zustand entsprechen, das VOR ORT theoretisch typisiert werden könnte, somit passt alles am Fahrzeug !!

      Zur Versicherung - die Versicherung MUSS in dem Sinn zahlen, das der Unfallgegner seinen Schaden ersetzt bekommt - wofür glaubst DU wäre sonst die Haftpflichtversicherung vorgeschreiben, wenn sich die Versicherung dann abputzen kann und der Unfallgegner es aus eigener Tasche dem schuldlosen Unfallgegner seine fachgerechte Reparatur zahlen müsste und der kein Geld hat ???
      Die kann nur dannach - wenn man selber fahrlässig gehandelt hat, Regressansprüche an den Versicherten selber stellen !! Wenn die Veränderungen im Unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall zusammenhängt und sie einem grobe Fahrlässigkeit nachweisen können bzw. bestanden hat !!


      Und zu dem VR6 Turbo - wenn er voll TÜV und Typiserungsfähig ist - dann nehmens dir die Taferl auch nicht weg !!
      Wenn der Wagen nur mit Augenzudrücken und "Freunderlwirtschaft" typisiert wird oder es schafft, lass ihn lieber daheim - weil Leistungsprüfstand haben auch die Landesregierungen :hihi:
      Das Problem an allem ist, dass prinzipiell in erster Instanz immer die Beamten am längeren Ast sitzen.
      Somit ist es immer Ihnen vorbehalten ob und was sie machen.
      Wenn sie also der Meinung sind und dir am See die Taferl wegnehmen wollen, werden sie es immer können.
      Ob du im Nachhinein recht bekommst und ohne irgendwelche folgen deine Taferl zurückkriegst, hilft dir das trotzdem nichts, den am See musst dein Auto abstellen und Zug fahren.

      Ich weiß aus eigener Erfahrung, das du wenn du im Moment entwas typisieren lassen willst, etwa 2-3 Wochen (zumindest in der Stmk) auf deinen Typenschein wartest.
      Es reicht aber wenn du bereits typisieren warst, der nette Zettel des Zivilgutachters, der als Typenscheinersatz gilt.

      In diesem Sinne

      lg aus Graz