Einfahrtsticket ist endlich da!!!
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zeki000 schrieb:
also das Umschreiben des Tickets funktioniert!
Musst nur beim reinfahren eine Kaution über 50€ hinterlegen, dann zur Gemeinde fahren, das Ticket umschreiben lassen (also die stellen dir dann ein neues aus) und dann bekommst du die 50€ wieder.
Habs vor 2 Jahren selber so gemacht
oder die €50 sparen, zufuß reingehen und umschreiben lassen! das mit der kaution weiß net würde die nämlich nicht trauen!
wenn sie dir nicht MAL auf einen kzverlust hinweißen können dann vertraue ich denen auch keine €50 an!
ansonsten soll es der besitzer auf den neuen umschreiben lassen und evtl hinterlegen oder so irgendwie!
aber umschreiben muss gehen!
daher evtl am sicheresten einfach kein kz angeben bei der bestellung! dann ist der verkauf auch weniger problematischif you don`t live for something, you will die for nothing -
hary schrieb:
zeki000 schrieb:
also das Umschreiben des Tickets funktioniert!
Musst nur beim reinfahren eine Kaution über 50€ hinterlegen, dann zur Gemeinde fahren, das Ticket umschreiben lassen (also die stellen dir dann ein neues aus) und dann bekommst du die 50€ wieder.
Habs vor 2 Jahren selber so gemacht
oder die €50 sparen, zufuß reingehen und umschreiben lassen! das mit der kaution weiß net würde die nämlich nicht trauen!
wenn sie dir nicht MAL auf einen kzverlust hinweißen können dann vertraue ich denen auch keine €50 an!
ansonsten soll es der besitzer auf den neuen umschreiben lassen und evtl hinterlegen oder so irgendwie!
aber umschreiben muss gehen!
daher evtl am sicheresten einfach kein kz angeben bei der bestellung! dann ist der verkauf auch weniger problematisch
naja war eig. kein Problem mit den 50€ - hab dort beim Eingang ja eine Bestätigung bekommen dass ich die 50€ Kaution gezahlt hab! -
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hab da MAL paar infos von da wörthersee page.:
- Pkws, (Kombi, LKW bis zu 1 t Nutzlast) die zur Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen bestimmt und zugelassen sind.
- Auf allen Straßen im Veranstaltungsbereich gilt die StVO.
- Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit
- Sichtbares
Anbringen der bezahlten und gültigen Einfahrtsberechtigung für den
Veranstaltungsbereich im Fahrzeug (Teilnehmerticket-rot,
Einfahrtsticket-gelb)
- Nachweis einer gebuchten Unterkunft
- Wildes
Campieren oder das Schlafen im Auto ist im Veranstaltungsbereich
verboten und hat den Entzug der Einfahrtsberechtigung zu Folge.
- Die Einfahrtsberechtigung ist nicht übertragbar.
- Keine
Rückerstattung des Betrages, wenn die Einfahrtsberechtigung nicht in
Anspruch genommen wird. (Nichtteilnahme, Krankheit, Führerscheinentzug,
TÜV, etc.)
- Jede Nachahmung und Fälschung der Einfahrtsberechtigung wird strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist Klagenfurt
- Bei
Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der
Veranstaltungsbedingungen kann die Einfahrtsberechtigung durch
Exekutivorgane, Sicherheitsorgane und Vertreter des Veranstalters
entzogen werden.
- Im Falle eines Entzuges der Einfahrtsberechtigung ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.
- Polizeiliche Videoüberwachung:
Im Veranstaltungsgebiet werden von der Sicherheitsbehörde gem. § 54
ABS. 5 Sicherheitspolizeigesetz personenbezogene Daten Anwesender mit
Bildaufzeichnungsgeräten ermittelt und zur Abwehr und Aufklärung
gefährlicher Angriffe sowie für Zwecke der Fahndung verwendet.
- Die
Mitnahme und der Verkauf von Glasgebinden und Glasflaschen in den und
im Veranstaltungsbereich sind behördlich verboten. Bei den
Einfahrtskontrollen finden Gepäckskontrollen statt.
- Ich anerkenne, dass meine Daten elektronisch gespeichert und für Aussendungen des Veranstalters verwendet werden.
- Pkws, (Kombi, LKW bis zu 1 t Nutzlast) die zur Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen bestimmt und zugelassen sind.
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10.) Was muss ich tun, wenn mein Autokennzeichen noch nicht bekannt ist ?
Durchführung
der korrekten Onlineanmeldung. Beim Feld „Kennzeichen“ klicken Sie
„wird nachgereicht“ an. Schließen Sie die Anmeldung mit Ihrer Bezahlung
ab. Bei Bekanntgabe des Kfz- Kennzeichens bis 16. April 2010 unter der E-Mailadresse: [email protected] wird Ihnen Ihre Einfahrtsberechtigung noch zugesandt. Nach dem 16. April 2010
wird Ihre Einfahrtsberechtigung im Infobüro in Reifnitz zur Abholung
hinterlegt. Nehmen Sie die Bestätigung Ihrer Onlineanmeldung mit Ihrer
Registrierungsnummer mit. Bei der Einfahrtskontrolle weisen Sie diese
vor, lösen einen Kautionschein (kein Tagesticket) in Höhe von €
50,-- (dieser berechtigt Sie zum Einfahren in den
Veranstaltungsbereich). Im Infobüro geben Sie das Kennzeichen bekannt
und erhalten Ihre Einfahrtsberechtigung und die € 50,-- für den
Kautionsschein.
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