Unklarheiten bzgl. §57a Überprüfung...brauche dringend eure Hilfe

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      Unklarheiten bzgl. §57a Überprüfung...brauche dringend eure Hilfe

      Hallo Leute,

      ich war gestern bei der Pickerlüberprüfung, wobei mir klar war das ich es nicht auf anhieb bekomme. Was mich aber wundert sind ein paar Punkte die mir als gründe genannt wurden. Bemängelt wurden die Klarglasscheinwerfer, die Blinkergläser vorne, die Rücklichter und das Lenkrad. Das Lenkrad ist das einzige was kein E-Prüfzeichen hat und für das versuch ich ein Gutachten zu organisieren oder ich besorg ein originales. Auf dem Lenkrad steht nur " Typ: V192.35" und hat einen Durchmesser von 350mm.
      Bei den Blinkergläsern wurde bemängelt das sie scheinbar schwarz gelackt wurden, sie tragen aber das VW und Audi Logo inkl. tausender Nummern.

      Ist es möglich anhand der Nummer auf den Scheinwerfern, nachträglich ein Gutachten zu bekommen? Hab das Auto mit den Leuchten (leider ohne Gutachten) gekauft und ich hab null ahnung von welchem Hersteller die sind.
      Auf den Frontscheinwerfern steht: HCR 00 E9 12.5 1217 und YC 2-1020,
      auf dem linken Rücklicht: LUCID, 01-441-1941L-R, 01 2a 00 AR, 02 S1 02 R 00 F, E4, 10392
      und auf dem rechten: LUCID, 01-441-1941R-R, 00 AR 01 2a, 00 F 02 R 02 S1, E4, 10392
      Die Scheinwerfer sind mit H4-Lampen.

      Ist es irgendwie möglich für die Teile nachträglich Gutachten einzuholen? Hab nächste Montag den nächsten Prüftermin und müsste bis dahin alles haben. :grml:
      Und sind die Gutachten eigentlich für diese Teile so erheblich das ich gleich kein Pickerl bekomme????? :nix-plan:

      Anbei Fotos von den Teilen!
      Bilder
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „TheFstX“ () aus folgendem Grund: Fotos hinzu gefügt

      Sweet_Dream schrieb:

      Wenn die Leuchten eh E-Prüfzeichen haben brauchst du kein Gutachten. Lenkrad ist am Besten ein originales einbauen wobei ich aber weis bzw gehört hab, das das Auto nicht mehr typisiert sein muss bei der Pickerlüberprüfung.

      lg

      Das mit dem Lenrad ist nicht so die tragig, nur die netten Herrn der Polizei haben auch nie was gesagt und ich hab das Lenkrad mittlerweile im 3ten Auto drinnen. Dann hol ich mir eben dafür ein originales. X(

      dr_porsche schrieb:

      Kann man MAL das §57a Gutachten einscannen?
      Natürlich ohne Prüfstelle und Fahrzeughalter/daten!

      Hab ich keines bekommen, er hat mir nur aufgeschrieben was ich machen soll um das Pickerl zu bekommen.

      hary schrieb:

      ok bis aufs lenkrad sehe ich kein prob bei den teilen!
      reflektoren hinten hast du geklebt?
      wennst originale rückleuchten brauchst hätte welche zuhause die du günstig haben kannst!

      Bei den Rückleuchten muss ich auch Reflektoren kleben? Dachte weil sie ja auch rot sind, brauch ich das nicht?! Na dann AB zum Forstinger und Katzenaugen besorgen.
      Was würdest für die Leuchten haben wollen bzw. von wo bist du???

      dr_porsche schrieb:

      TheFstX schrieb:


      dr_porsche schrieb:

      Kann man MAL das §57a Gutachten einscannen?
      Natürlich ohne Prüfstelle und Fahrzeughalter/daten!

      Hab ich keines bekommen, er hat mir nur aufgeschrieben was ich machen soll um das Pickerl zu bekommen.

      ??
      Eine Überprüfung gemäss § 57a endet immer mit einem Gutachten, egal ob positiv oder negativ!

      Das hat mich ja auch selber gewundert! Ich hab nur eine Rechnung bekommen und einen Zettel auf dem der Prüfer mir aufgeschrieben hat was ich für eine positive Überprüfung noch erledige soll/muss.
      Er meinte auch das er mir was gutes tun wolle weil die Polizei bei den Teilen ohne Gutachten extrem streng ist, und deswegen gebe er mir erst das Pickerl wenn ich entweder zurück baue oder die Gutachten besorge.
      ja die reflektoren musst kleben es sei den du hast welche in den rückis! jedoch haben wir am ganzen see voriges jahr keine fürn 2er gefunden mit rückstrahler!
      kannst um €10 haben! würde sie dir dann morgen per nachnahme senden! bist dann auf ca. €20! wennst interesse hast pn mit adresse
      if you don`t live for something, you will die for nothing
      Ich hab gestern mit dem Prüfer telefoniert und mich genauer erkundigt um was es geht.
      Die Rücklichter muss ich nicht gegen originale tauschen da legal, nur eben die Reflektoren muss ich besorgen (beim Edeltuner in meiner nähe). Frontscheinwerfer muss ich deswegen tauschen da Fadenkreuz, scheinbar sind die in Österreich verboten (obwohl mit E-Prüfzeichen) wobei ich aber schon originale Scheinis organisiert habe. Lenkrad werde ich auch das originale nehmen weil ich mit der Typennummer vom Lenkrad nichts finde und die Marke ist mir gänzlich unbekannt bzw. steht die nirgends. Ich darf auch das original Fahrwerk verbauen da ich für die Eibachfedern natürlich auch kein Gutachten habe, und weil sie nicht typisiert sind bekomm ich auch kein Pickerl. Für meinen Remus-ESD hab ich zum Glück von Remus direkt das Gutachten nachgereicht bekommen. Dienstag angerufen und Mittwoch wars im E-Mailposteingang!!!! 8o

      Jetzt hoffe ich das der Prüfer Wort hält und mir dann wirklich, wie versprochen, das Pickerl gibt wenn ich die Beanstandungen beseitigt habe.

      Drückt mir bitte die Daumen!