Hallo,
im Gutachten meiner bevorzugten Felgen muss ich unter anderem folgende Auflage erfüllen:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
Ich habe nun nachgesehen und entdecke dort den Filz, den der 3C als Verkleidung der Radhäuser hat.
Ist es zulässig diesen wegzuschnippeln? Wenn nein, was kann ich sonst machen?
Danke,
Tom
im Gutachten meiner bevorzugten Felgen muss ich unter anderem folgende Auflage erfüllen:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
Ich habe nun nachgesehen und entdecke dort den Filz, den der 3C als Verkleidung der Radhäuser hat.
Ist es zulässig diesen wegzuschnippeln? Wenn nein, was kann ich sonst machen?
Danke,
Tom