Typenschein verloren - was nun?

      Markus schrieb:

      Verlustanzeige wurde leider keine gemacht. Auto wurde am 19.2.2010 abgemeldet, Typenschein ist leider unauffindbar, es sind jedoch beide Zulassungsschein vorhanden, und die werden natürlich auch mitgegeben.


      das ist etwas kurios!
      normalerweise werden bei Abmeldung des Fahrzeuges beide Zulassungsscheine eingezogen bzw. entsorgt - und vor allem hängt der 2. direkt am Typenschein :gruebel:
      ist zumindest bei der Zulassung der Generali so ...

      ich an deiner Stelle würd den Verkäufer das machen lassen, alles andere wäre mir zu heiss.
      Die alten Zulassungsscheine sind zum Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeuges rein nichts mehr Wert, denn damit kann keine neue Zulassung begründet werden.
      Da mit einem Fahrzeug ohne Typenschein rein nichts gemacht werden kann, auch keine Neuzulassung, würde ich zwar das Fahrzeug kaufen, jedoch den Kaufpreis erst nach Erhalt des Typenscheines bzw Duplikats bezahlen und als Rücktrittsgrund den Nichterhalt des Typenscheins / Duplikats binnen 8 Wochen anführen.

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      hallo,

      also angegeben wurde in dem Inserat vom Wagen ja, das der Typenschein nicht mehr auffindbar ist. Komisch ist wie gesagt nur das angeblich beide Zulassungsscheine vorhanden sind, und die werden nunmal bei Abmeldung des Autos entsorgt - wie Tom schon gesagt hat.
      Weiters ist auch komisch das der Wagen am 19.2.2010 abgemeldet wurde, und zum Abmelden braucht man ja den Typenschein. Also muss er ihn da noch gehabt haben???

      Hab ihm jetzt nochmal geschrieben ob es denn möglich wäre das er eine Verlustanzeige bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung bei seiner BH anfordert..mal schaun was als Antwort kommt...

      lg
      markus
      Um hier etwas Klarheit reinzubringen:

      1. Die Zulassungsscheine müssen von der Versicherung mit einem Abmeldestempel versehen sein.
      2. Für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist jene Verwaltungsbehörde zuständig, in dessen Verwaltungsbezirk die letzte aufrechte Zulassung war. Diese kann nur durch den Besitzer des Fahrzeuges vorgenommen werden.
      3. Eine Neuanmeldung ohne Typenschein ist nicht möglich.

      Aufgrunddessen ist es verwaltungstechnisch einfacher, wenn sich der Verkäufer um den gesamten Verwaltungskram kümmert.
      Des weiteren besteht dann auch Rechtssicherheit seitens des Käufers.

      Falls der Verkäufer damit nicht einverstanden sein sollte, würde ich lt meinem Post weiter oben vorgehen und trotz Kaufvertrag MAL nicht zahlen, da nicht sichergestellt ist, dass mit dem fahrzeug alles in Ordnung ist und auch ein Typenschein beigeschafft werden kann. Wenn nicht, muss neu einzelgenehmigt werden, der Verfahrensausgang ist dabei ungewiss.

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      um welches fahrzeug handelt es sich hier eigendlich?? weilst da solche mühe machst.
      es könnte auch gut sein das er den typenschein absichtlich verloren hat. weil zb ein stempel drinnen ist.
      und bis ein neuer typenschein da ist ist die 14 tägige gesetzliche rückgabefrist sicher auch schon verstrichen. und du kannst mit den auto wieder nichts anfangen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BREITI“ ()