§57a .. Tieferlegungsfedern

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      §57a .. Tieferlegungsfedern

      Tag liebe Gemeinde!

      Komme gerade vom Pickerl, und habe dieses nicht bekommen bezüglich meiner Tieferlegungsfedern.

      Habe dazu eine Frage... Habe die Federn seit 3 Jahren drinnen, war schon 2 x beim Pickerl und da wurden sie einmal nicht bemängelt und einmal waren sie ein leichtern Mangel.

      Es handelt sich dabei um 30 mm H&R Federn mit ABE. Das die ABE anscheinend in Österreich nicht gilt wurde mir schon öfters gesagt, doch sonst reichte sie immer in Verbindung mit einer Spurvermessung.

      Wie kann es sein das sie einmal bemängelt werden, dann wieder nicht und dann auf einmal sind sie ein schwerer Mangel? War das erste MAL heute beim ÖAMTC , dort dürften sie sehr streng sein? Is ja nicht so das der Wagen am boden schleift, sieht ganz normal aus, fallt von außen fast garnicht auf (außer das sie rot sind) ...

      Der ÖAMTC Pürfer hat mir dann noch gesagt das sie eingtragen gehören blablabla was mir auch klar is, auf meine Aussage das Sie bis jetz nie bemängelt wurden hat er gmeint das es eine neue Novelle gibt, die besagt das ABEs nicht gültig sind und es im ermessen des Prüfers liegt.. das kanns ja nicht sein oder?

      Eintragen, dafür is wieder ein Zivi nötig weil die MA46 zu unfähig is das selbstständig abzuschätzen obs passt oder nicht, die schütteln die Arbeit einfach ab... Genauso wie beim Felgen eintragen... Selber Felgen draufschrauben ham sie mir auch ned eingetragen, das muss von einer Fachfirma erledigt werden inkl. Prüfen auf aller auflagen, nur damit Sie das dort ned machen müssen?

      lg
      Eine "ABE" gilt in Österreich wie schon gesagt nicht als Ersatz für die Meldung an den Landeshauptmann, also die Eintragung in die Fahrzeugpapiere, sondern eben nur als Gutachten zur Eintragung. Das ist leider so weil die ABE deutsches Recht darstellt und nicht österreichisches.
      Aber auch der ÖAMTC hat Dir grundlos das Pickerl verweigert weil die Eintragung der Federn ist kein Prüfkriterium wenn die Fahrzeugsicherheit gem. Anhang nicht gefährdet wird.
      Ich würd dort nochmal hingegehen und nachfragen warum dir das Pickerl verweigert wurde bzw. sollte es am Prüfbericht eigentlich erläutert sein.
      Allerdings könnte er natürlich mit "unsachgemässer Veränderung am Fahrwerk argumentieren".



      Nur ist die Frage AB wann ist es unsachgemäß? Nur weil andere als genehmigte Federn verbaut wurden und ist es nach Absegnung durch die Landesprüfstelle plötzlich sachgemäß obwohl sich nichts im Vergleich zu vorher verändert hat. :rolleyes:


      Grüße,
      DOC!
      Danke für die Antwort!

      Sein Argument war es gehört von der MA46 eingetragen... Ich hab ihm darauf gesagt das die Federn seit 2 Jahren kein Problem beim Pickerl waren, und jetzt auf einmal sollen sie eins darstellen?

      Ich mein der Typ war wirklich sehr freundlich aber geärgert hats mich trotzdem... er meinte dann er fragt noch einen Kollegen der hat das gleiche behauptet..

      Nochmal hinfahren wird sich wohl nix bringen, der sitzt wohl am längeren Ast nehm ich MAL an? Gibts da irgend einen Paragraphen wo das mit den Federn irgendwie drinsteht? Damit ich gute Argumente hab, falls ich hinfahr?


      ahh sorry ich hab das Bild erst jetzt gesehen, war ausgeblendet! Glaubst du macht es sinn mit dem hinzufahren? oder anderer Prüfer?

      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „PStar_G4“ ()

      Tja, ÖAMTC kann da stur sein...wird besser sein wo anders hinzufahren.
      Wobei wie gesagt "unsachgemäß" nichts mit dem "vorschriftsmässigen" Zustand, also der Eintragung als Verwaltungsakt zu tun hat.
      Mit Werkstattrechnung für den Einbau und Vermessungsprotikoll sowie der ABE als Gutachten kann man dann schon ordentlich argumentieren.
      Du kannst Dir aber die Beiträge ausdrucken und zur ÖAMTC Rechtsberatung gehen oder dort anrufen, die sind gratis und wäre interessant wie die das sehen.
      Grüße,
      DOC!
      so zuerst zum thema! habe das auch gefragt weil ich das hier zum ersten MAL gehört habe das ich mit einem untypisierten fahrwerk wenn ich die 11cm einhalte ein pickerl bekomme!
      ist aber nicht mehr seit april! da kam eine neue novelle das stimmt und seitdem ist es ein sw! haben mir dann auch 3 andere bestätigt!
      was mir bisher noch keiner bestätigen konnte ist die neue 11cm regelung!
      @doc: was ist wenn ich unter 9cm bin aber keine schleifspuren habe? weil es steht ja unter 9cm und erkennbare schleifspuren
      if you don`t live for something, you will die for nothing
      MAL eine Frage, angenommen ich lass mir die Federn eintragen was muss ich dazu machen?

      Ich hab eine eingetragene 215/45 R17 KOmbination (nachträglich eingetragen), zu den Federn hab ich eine ABE, und eine Spurvermessung, kann ich mit dem zur MA46 fahren? Oder ist ein Zivilgutachter nötig? falls ja was kostet das?

      Kann ich wenn ich dann von der MA46 den Zettel bekomme, das ich vorübergehend fahren darf in der WEile das Pickerl machen? Den das Pickerl geht bis 04/10, also + 4 Monate bis Ende 08/10 !