Fadenkreuzscheinwerfer...wieso verboten???

      Fadenkreuzscheinwerfer...wieso verboten???

      Ich hab da MAL eine Frage zu den bekannten Fadenkreuzscheinwerfern.

      Wieso sind die Verboten bzw. nicht zulässig in Österreich wenn E-Prüfzeichen vorhanden? Geht es da um einen Verletzungsherd bei Unfällen oder wegen dem Licht??? Denn bei einem Unfall mach ich mir weniger Sorgen drum ob sich das Opfer am Fadenkreuz verletzt hat und das Lichtausbeute wird ja dadurch auch nicht beeinträchtigt.

      Würde mich wirklich brennend interessieren...unteranderem geht es um meine Klarglasscheinwerfer mit Fadenkreuz am 2er Golf.
      Ich wurde vor gut eineinhalb Wochen von den Freundlichen in Gerasdorf b. Wien aufgehalten und die haben mir das so erklärt. Ich hab auch in letzter Zeit schon oft gehört das die Fadenkreuzscheinwerfer trotz E-Prüfzeichen nicht legal sind. Angeblich bezieht sich das E-Prüfzeichen nur aufs Glas und Scheinis mit Kreuz sind bei uns, laut Polizei Gerasdorf, verboten.
      Es wundert mich halt weil doch sehr viel 1er und 2er Golf Fahrer damit herum fahren, was aber zwangsläufig ja nicht heissen muss das sie legal sind.

      Deswegen eben auch meine Frage.

      TheFstX schrieb:

      Angeblich bezieht sich das E-Prüfzeichen nur aufs Glas und Scheinis mit Kreuz sind bei uns, laut Polizei Gerasdorf, verboten.


      Damit haben die Herren von der Polizei nicht recht...Im Zweifel anzeigen lassen und Einspruch erheben, auf keinen Fall ein Organstrafmandat sofort bezahlen. Abzocke durch Unwissenheit pur. Wenn Du ungerechtfertigterweise ein Organstrafmandat zahlst ist es trotzdem gültig und kann nicht mehr beeinsprucht werden, auch wenn Du im Recht gewesen wärst.
      Seltsam, aber so ist es nunmal...

      Hier meine Korrespondenz mit der Prüfstelle in Simmering zum Thema Fadenkreuzscheinwerfer...

      Kannst Dir gerne ausdrucken und ihnen das nächste MAL unter die Nase reiben. Ansonsten sollens einfach den Herrn Winkler von der Landesprüfstelle in Simmering anrufen. :zwinkern:

      MEIN MAIL AN DIE MA46:

      "Sehr geehrte MA46!
      Ich möchte mir für mein Golf 1 Cabrio (Type 155) BJ. 90 schwarze Fadenkreuzscheinwerfer kaufen.(Foto siehe Anhang)
      Auf die Frage, ob diese mit einem fahrzeugspezifischen Gutachten versehen sind antwortete der Händler, dass diese mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, zusätzlich befindet sich eine Prüfnummer auf dem Artikel daher wird nach geltendem europäischen Recht keine zusätzliche Betriebserlaubnis benötigt.
      Ist diese Antwort korrekt oder wurde ich wieder einmal schlecht beraten?
      Herzlichen Dank für Ihr Bemühen,
      H.W."

      DIE ANTWORT DER MA46:

      "Werter Herr W.
      Wir danken für die Anfrage, und teilen Ihnen mit, dass Ihnen Ihr Händler eine korrekte Auskunft gegeben hat!
      Sie sollten aber das Gutachten über die Scheinwerfer im Auto mitführen und eine meldung bezüglich der Änderung bei Ihrer Zulassungsstelle (Versicherung) durchführen.
      MfG
      Winkler"


      Hier der gibt´s mehr Info zum E-Prüfzeichen: Das E-Prüfzeichen...

      Greez.
      DOC!

      DOC! schrieb:

      TheFstX schrieb:

      Angeblich bezieht sich das E-Prüfzeichen nur aufs Glas und Scheinis mit Kreuz sind bei uns, laut Polizei Gerasdorf, verboten.


      Damit haben die Herren von der Polizei nicht recht...Im Zweifel anzeigen lassen und Einspruch erheben, auf keinen Fall ein Organstrafmandat sofort bezahlen. Abzocke durch Unwissenheit pur. Wenn Du ungerechtfertigterweise ein Organstrafmandat zahlst ist es trotzdem gültig und kann nicht mehr beeinsprucht werden, auch wenn Du im Recht gewesen wärst.
      Seltsam, aber so ist es nunmal...

      Hier meine Korrespondenz mit der Prüfstelle in Simmering zum Thema Fadenkreuzscheinwerfer...

      Kannst Dir gerne ausdrucken und ihnen das nächste MAL unter die Nase reiben. Ansonsten sollens einfach den Herrn Winkler von der Landesprüfstelle in Simmering anrufen. :zwinkern:

      MEIN MAIL AN DIE MA46:

      "Sehr geehrte MA46!
      Ich möchte mir für mein Golf 1 Cabrio (Type 155) BJ. 90 schwarze Fadenkreuzscheinwerfer kaufen.(Foto siehe Anhang)
      Auf die Frage, ob diese mit einem fahrzeugspezifischen Gutachten versehen sind antwortete der Händler, dass diese mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, zusätzlich befindet sich eine Prüfnummer auf dem Artikel daher wird nach geltendem europäischen Recht keine zusätzliche Betriebserlaubnis benötigt.
      Ist diese Antwort korrekt oder wurde ich wieder einmal schlecht beraten?
      Herzlichen Dank für Ihr Bemühen,
      H.W."

      DIE ANTWORT DER MA46:

      "Werter Herr W.
      Wir danken für die Anfrage, und teilen Ihnen mit, dass Ihnen Ihr Händler eine korrekte Auskunft gegeben hat!
      Sie sollten aber das Gutachten über die Scheinwerfer im Auto mitführen und eine meldung bezüglich der Änderung bei Ihrer Zulassungsstelle (Versicherung) durchführen.
      MfG
      Winkler"


      Hier der gibt´s mehr Info zum E-Prüfzeichen: Das E-Prüfzeichen...

      Greez.
      DOC!

      Danke für die super Antwort!!! :thumbsup:

      Aber...Der Herr Winkler schreibt ja das man ein Gutachten für die Scheinis braucht. Ich hab aber genauso wenig ein Gutachten dazu!!! Was mach ich jetzt???

      Ja leider hab ich die Strafe unwisentlich "brav" gezahlt. :cry:
      Ist zwar MAL eben OT aber nur MAL kurz ein Wort zu den "Freundlichen".

      Ich bin auch schon des öfteren angehalten worden (Routinekontrollen) und fast jedesmal wollten mir die netten Herren dann erklären, daß mein Führerschein (rosa, daher EU - weit gültig) hier NICHT gelten würde weil ja ein großes D draufsteht, mein Hauptwohnsitz aber in Österreich ist und ich MÜSSE den unbedingt umschreiben lassen.



      Ich bin allerdings nach wie vor noch deutscher Staatsbürger.

      Jeweils kurzer Anruf bei der für mich zuständigen BH - und ich bakam meinen Schein jewelis mit hochroten Köpfen und einer Flut von Entschuldigungen wieder ausgehändigt.



      Also, Leute, glaubt den netten Herren mit der Discobeleuchtung auf dem DAch nicht immer gleich zwangsläufig alles, auch die können MAL dem einen oder anderen Irrtum unterliegen.



      OT Ende
      Golf spielen ist langweilig, Golf fahren ein Privileg. :hihi: :winken: