Ist diese KZ Beleuchtung erlaubt ?

      Naja, Eintragen wird dir das keiner, zur LaReg würd ich damit auch nicht fahren.

      Auf die Straße trauen tät ich mich damit aber schon, leuchtet ja, sieht normal aus, ABE hats, so what.


      Warum will man sowas eigentlich? :D
      Ich würd mir ja die schwächsten zulässigen Funzeln reinhaun (mit denen gäbs auf der Straße wohl mehr Stress als mit diesem LED-Teil da), ein Schelm wer Böses dabei denkt.. :angel:
      ... das problem dürft die bereits angesprochene abweichende kennzeichengröße sein wo du probleme bekommen könntest, da ja in unserm bürkratenstaaterl die beiden rot-weißen linien am kennzeichen sichtbar sein müssen ... i habs jetzt nicht ganz genau im kopf, aber einfach so a österreichisches taferl reinbauen klappt sicher ned, außer die stellen das für unsre kennzeichen extra her ... sieht dann wahrscheinlich irgendwie zusammengeschustert aus und da würd ichs dann gleich direkt weglassen :)

      ... es gibt ja auch led-lamperl für die kennzeichenbeleuchtung mit weißerem licht und besserer ausleuchtung - (i glaub bmw verbaut sowas serienmäßig) - das schaut 1) besser aus und is 2) a für die kapplständer sinnvoll - weil denen kannst so eher klar machen das man das kennzeichen so ja besser sieht ... i behaupt generell werden sie di aufhalten wenn die kennzeichen beleuchtung NICHT geht anstelle as taferl ist zu gut ausgleuchtet :)

      ... ich hab beispielsweise bei low eine adaptierte chromblende mit drangebauten motorrad-kennzeichenleuchten ... die hat sich das kapplständer am wörthersee heuer genau angschaut und nix war - sogar über die 1a ausleuchtung wara erfreut - das teil ist mittlerweile seit 3 jahren oben und es hat si bisher nu keiner beschwert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „lowbug“ ()

      Mir einer ECE Genehmigung grundsätzlich eintragungsfrei. Aber wie schon von PB Hatzer erwähnt haben die österreichischen Kennzeichen ein anderes Format und passen so nicht in die D Kennzeichenhalter. Und die Bestimmungen zur Montage von Kennzeichen müssen eingehalten werden, daher das Kennzeichen darf nicht umgebogen, abgeschnitten oder sonstig verändert werden.
      Passt also leider für Ö nicht.

      lowbug schrieb:

      da ja in unserm bürkratenstaaterl die beiden rot-weißen linien am kennzeichen sichtbar sein müssen

      dann sind also die Audi Kennzeichenhalterungen im Singleframegrill auch in Ö ned zulässig, oder? Die, wo das Kennzeichen direkt im Grill integriert sind, da sieht man die rot-weiß-roten Linien auch nimma.
      "It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing." :D
      Richard Hammond, Top Gear
      Und wer geht jetzt nachmessen? :rolleyes:
      Ist halt ein Unterschied ob es serienmässig ist oder "nachgerüstet", vor allem für die Augen des Gesetzes denen wohl eher nachgerüstetes auffallen wird.


      KFG § 49
      § 49. Kennzeichentafeln
      ...Es muss in jedem Fall auch die Umrandung der Kennzeichentafel vollständig sichtbar sein. Bei Befestigung der Kennzeichentafel mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig (bis zu einer Fläche von zirka 10 cm²) verdeckt werden.
      LOL... mit einer Flächenangabe in cm². Wahrhafte Theoretiker diese Paragraphenerfinder. Ich sehr schon den Hrn. Inspektor mim Lineal und mim Taschenrechner ... :gruebel:

      Aber 10cm² abgedeckte Fläche überschreitet diese Audi-Halterung um Längen. Naja, eh egal, da 1. OffTopic und 2. hab i sowas eh ned.
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