Hallo!
Wenn ich ein positives §56 Gutachten der Landesregierung hab, kann ich dann mit diesem Gutachten zb. zum Arbö gehen dass der mir dann ein Pickerl ausstellt oder muss der Arbö nochmals das Auto überprüfen?
Ich habe im KFZ-Gesetz glaub ich MAL irgentwas gelesen das das geht, bin mir jetzt aber nicht mehr 100 % sicher!
Danke im Voraus
Mfg MrSmolik
Wenn ich ein positives §56 Gutachten der Landesregierung hab, kann ich dann mit diesem Gutachten zb. zum Arbö gehen dass der mir dann ein Pickerl ausstellt oder muss der Arbö nochmals das Auto überprüfen?
Ich habe im KFZ-Gesetz glaub ich MAL irgentwas gelesen das das geht, bin mir jetzt aber nicht mehr 100 % sicher!
Danke im Voraus
Mfg MrSmolik