Wertgutachten
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Blackhawkzero schrieb:
Meines hat der Ing. Edelsbrunner in Graz gemacht, verfallsdatum gibt es für so ein Gutachten nicht.
MFG
denke mir nur das wenn das auto nach zb 3 jahren ja mehr km drauf hat bzw der motor zb seltener geworden ist sich der wert sicher ändern wird!
dein gutachten ist ja wow!
wird da auch berücksichtigt ob typisiert oder nichtif you don`t live for something, you will die for nothing -
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@hary
Ja denk ich mir irgendwie auch da das Auto ja älter wird und sich dadurch auch wieder der Zeitwert verändert aber wie das dan genau ist kann ich auch nicht sagen.
Ja also ich denk schon das alles typisiert sein sollte das kann ich aber auch nicht genau sagen da bei mir ja alles typisiert war.
@FREAK1
Bei mir hats ca. 1 Woche gedauert dan hab ich das Gutachten abholen können natürlich auch mit Bildern und in doppelter Ausführung.
MFGAnstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient -
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Hat ja ganz schön lange gedauert ... meins hat auch ne Ewigkeit gedauert ... im 21. beim San....
Aber wozu braucht ihr das?
Wenn ihr eh keine Kasko habt bringts für Diebstahl schon MAL nichts. Und bei nem Unfallschaden kann man es dann auch noch machen lassen, entweder durch die gegnerische Versicherung (kostenlos) oder dann immer noch durch einen Sachverständigen. Der Sachverständige kann ja schließlich feststellen welche Schäden vom Unfall sind und welche nicht.
Die gegnerische Versicherung muss das Gutachten übrigens nicht anerkennen, nicht vom Gesetz aus, dabei spielt es keine Rolle, wann ihr das Gutachten habt erstellen lassen. Ist aslo rein nur Gutwill der Versicherung, wenn es angenommen wird, und die Kosten dafür werdet ihr auch nicht erstattet bekommen, da die Versicherungen ja Rahmenverträge mit Gutachtern haben, und quasi nichts für die Gutachten zahlen.
Ich hatte mit einem "alten" 1er Cabrio einen Unfall, und die gegnerische Versicherung wollte den so in der Art ... altes Auto was willst denn noch, sei froh wennst ein paar Hunderter bekommst ... abhandeln. Bin dann mit meinem Unfallschaden (Fahrzeug noch Fahrbereit) zu einem Sachverständigen gefahren der den Fahrzeugwert !!!vor dem Unfall!!! geschätzt hat.
Er hat mir dann eben ein Gutachten geschrieben, wo drinnen gestanden ist, dass der Fahrzeugwert so und soviel Beträgt (war übrigens das Fünffache von der Schätzung des Gutachters der gegnerischen Versicherung) und auf Grund der Seltenheit, der Erhaltungswürdigkeit und der Tatsache, dass es ein Sondermodell ist hat er einen zweiten Wert angegeben, der noch um ein bisschen was höher war als der „normale“ Schätzwert.
Weiters hat er eine Schätzung abgegeben was die Reparatur gekostet hätte, und das ist in meinem Fall mehr gewesen als der Schätzwert (Wiederbeschaffungswert). Für mich war das gut, denn dadurch konnte ich mir den Schaden ohne Abschläge auszahlen lassen, und ich habe die Möglichkeit so einen Schaden selber günstig zu richten.
Den Restwert vom Fahrzeug hat er auch ins Gutachten geschrieben, und diesen so gering wie möglich gehalten, da man ja nur die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert bekommt.
Die gegnerische Versicherung hat dann aber nur den Schätzwert ohne der Aufwertung akzeptiert und die Kosten für das Gutachten selber haben sie auch abgelehnt, da sie mir ja einen Gutachter zur Verfügung gestellt hätten.
So was hätte ich nun gehabt, wenn ich das Gutachten schon vorher gehabt hätte. Der Wert wäre festgestanden. Schaden und oder Restwert wären von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung geschätzt worden, denn ein eigener Sachverständiger zahlt dafür nicht aus, außerdem dann könnte ich ja gleich das komplette Gutachten später machen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung schätzt sicher nicht zu Gunsten der gegnerischen Partei. Wenn man nun das Gutachten erst machen lässt, kann man mit dem Sachverständigen reden, und der kann Schaden und Restwert ein bisschen beeinflussen, und Problem hat er damit nicht, weil da sowieso spiel drinnen ist, und der arbeitet ja für mich und nicht für die gegnerische Versicherung.
Es sei aber noch zu sagen, dass ein Gutachten, egal ob vor oder nach dem Schaden, vermutlich auch nur dann angenommen wird, wenn es realistisch ist. Wenn ich nen 2er Golf mit 500k am Tacho, und ohne besonderen Wert auf 10k schätzen lasse wird die Versicherung das Gutachten nicht annehmen. Also nicht nur nach einen Gutachter Ausschau halten der Gute Werte schätzt, sondern nach einen seriösen, der womöglich auch einen guten Ruf bei Versicherungen hat.
@ Markus:
Wenn du ein Gutachten für eine Kasko brauchst, würde ich erst MAL ein Versicherung suchen, die dein Fahrzeug mit Gutachten nehmen würde und dann die Fragen, von wo sie Gutachten akzeptieren. Teilweise akzeptieren die nur Gutachten von wenigen bestimmten Sachverständigen/Firmen.
Für meinen Audi musste ich (Kasko bei der Wiener Städtischen) z.B. zu so ner Schätzbude irgendwo im 2. Glaub ich, und die haben aber nicht den Fahrzeugwert geschätzt, sondern nur auf Vorschäden überprüft. Der ist allerdings auch „nur“ auf den offiziellen Schwackelistenpreis versichert, das bei dem alter deines Fahrzeug vermutlich wieder nicht viel bringt. -
Es geht bei einem Wertgutachten darum das man im Falle eines Umfalles wo man nichts dafür kann was zum vorweisen hat bzw. was in der Hand hat und sonst garnix!
Und die meisten Versicherungen nehmen das Wertgutachten an und es steigert indirekt schon den Wert des Fahrzeuges.
Ich hab aufs Gutachten nicht ganz eine Woche gewartet in Graz...Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient -
Weiß nicht ob du meinen ganzen Text gelesen hast, ist ja doch etwas viel.
Aber wenn du das liest, und verstehst, steht da nicht die Frage drinnen, wofür ein Wertgutachten gut ist.
Darin ist die Frage enthalten, warum ihr das Wertgutachten vor einen Unfall macht, und es ist eine Begründung enthalten, warum es, zu mindestens aus meiner Perspektive, mehr Sinn macht, ein solches Gutachten erst nach einem Unfall erstellen zu lassen. -
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Bin dann mit meinem Unfallschaden (Fahrzeug noch Fahrbereit) zu einem Sachverständigen gefahren der den Fahrzeugwert !!!vor dem Unfall!!! geschätzt hat.
... hat der in seinem büro so a kleine glaskugel stehen?
das gutachten macht man deswegen vorher, damit der wagenwert und auch zustand belegt und dokumentiert wird, vorallem wenn der wagen älter 10 jahre ist und aus jeglicher liste rausgefallen ist ... hausnummer dein gutachter sagt, der wagen ist zum zeitpunkt des gutachtens 20000€ wert (das ist fast kein auto das älter als 10 jahre ist ...) und du hast das schwarz auf weiß vor dir liegen ... dann passiert irgendwann was und dann kommt der gegnerische gutachter der dein auto dann erst nach dem unfall sieht und kommt auf keine 10000€, weil er ja nur noch die brezn vor sich liegen hat ...
und jetzt stell dir die frage, ob es in diesem falle nun gut oder schlecht ist, dass du ein gutachten bereits vorher hattest oder nun auf das vom gutachter von der gegnerischen versicherung angewiesen bist ...
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