Suche § für das nachsenken der tieferlegungs Federn auf bis zu 9cm.

      BP-Hatzer3 schrieb:

      JA, natürlich nur, wenn die Genehmigungsparameter noch übereinstimmen.
      Leider scheint es aber so, als hätten teilweise auch die Polizisten keine Ahnung, denn einem Freund ist vor ein paar Tagen genau sowas passiert...

      Gewindefahrwerk seit über 120.000km und etlichen Jahren verbaut und mit 11cm typisiert. Gemessen haben sie bei der Kontrolle 10cm Bodenfreiheit und notierten sofort einen schweren Mangel und erklärten ihm, dass er gerade noch so die Kennzeichen behalten darf...

      Ärgerlich finde ich, dass er das jetzt mit einem Einspruch anfechten muss, nur weil nicht MAL die Polizei (natürlich will man nicht alle in einen Topf werfen) von der letzten Änderung weiß... wird hier auch schon bei Schulungen gespart?

      Das Fahrzeug vorführen darf er natürlich auch... :thumbdown:

      Deshalb kann ichs diversen Mechanikern garnicht verübeln, wenn sie davon nichts wissen...wenn schon diverse Polizisten mit nicht aktuellen "Maßen" arbeiten und be- und verurteilen :whistling: ...und da es sich um einen mobilen Prüfzug handelte, wundert es mich umso mehr...da hier wahrscheinlich sogar ein Prüfer dabei gewesen sein müsste.... :rolleyes:
      Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
      Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI
      Wenn die Behörde draufkommt, dass es kein strafbarer Tatbestand ist, wird er auch nicht vorführen müssen, denn der Beamte kann nur einen Antrag hierzu an die BH/Mag/BPD stellen. Bei verstellbaren Fahrwerken ist es jedoch so, dass sich das die meisten nicht verbauen, um mit 11cm rumzugurken. Da wird mit 11cm genehmigt und anschließend runtergedreht (ist auch mit Abreißringen möglich), von daher kann ich meinen Kollegen auch irgendwie verstehen.

      Betreffend Schulung:
      Es gibt gesamt ca 13000 Beamte und die Schulung für die neue PBStV hat heuer erst begonnen und werden dazu auch nur einzelne Beamte/Dienststelle in einem 1-Tages-Vortrag geschult, dies sollte dann im Relaisweg auf der Dienststelle weitergegeben werden. Habe es auch schon erlebt, dass dorthin nur Vitamin-B-Kandidaten entsandt werden, die schon grundsätzlich MAL kein Interesse oder schonmal keinen blanken Schimmer davon haben und was dann bei der Berichterstattung am Posten rauskommt, kann sich jeder denken.
      Ich wurde nicht entsandt, da mein Chef meinte, ich könne dort eh nichts mehr lernen. :D

      Nichtmal ein Prüfer der Bundesanstalt für Verkehr, Wien - Trauzlgasse, hatte - soviel mir erinnerlich ist - nach 2 Wochen Kenntnis über die Änderung der PBStV, hat es erst von mir erfahren.

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Ich wurde nicht entsandt, da mein Chef meinte, ich könne dort eh nichts mehr lernen. :D


      :hihi: Tja, er dürft Dich zumindest gut kennen was das betrifft...

      BP-Hatzer3 schrieb:

      .Nichtmal ein Prüfer der Bundesanstalt für Verkehr, Wien - Trauzlgasse, hatte - soviel mir erinnerlich ist - nach 2 Wochen Kenntnis über die Änderung der PBStV, hat es erst von mir erfahren.


      :rofl: Warum wundert mich das jetzt nicht...

      Back to Topic:
      Solche Sachen am besten immer Ausdrucken und im Fahrzeug mitführen, im Zweifelsfall sollens den Rechtsberater anrufen. :deal:
      Die Vorführung wird ihm aber trotzdem nicht erspart bleiben, auch wenn alles rechtens ist/war...Jedes Auto kann stichprobenartig zur Vorführung geladen werden, ganz ohne Verdacht...

      Greez,
      DOC!

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Ich wurde nicht entsandt, da mein Chef meinte, ich könne dort eh nichts mehr lernen. :D

      Nichtmal ein Prüfer der Bundesanstalt für Verkehr, Wien - Trauzlgasse, hatte - soviel mir erinnerlich ist - nach 2 Wochen Kenntnis über die Änderung der PBStV, hat es erst von mir erfahren.
      Das liegt vermutlich auch daran, dass dich die Materie nicht nur beruflich interessiert... Denn jeder Auto-Schrauber/Liebhaber der in diversen Auto-Foren unterwegs ist, hat davon zumindest schon MAL annähernd was gehört....auch wenn er es vl falsch verstanden hat (wie es bei einigen Anfangs der Fall war...)

      Es gibt genügend schwarze Schafe, die trotz Sicherungsringe das Fahrwerk verstellen, ganz klar... aber in diesem Fall hat er wirklich nichts herum geschraubt...da er als Vater mit 2 Kindern doch etwas Verantwortung zeigt und nicht mehr ganz so jung wie der Durchschnitt dieser Community ist ^^

      DOC! schrieb:

      Back to Topic:
      Solche Sachen am besten immer Ausdrucken und im Fahrzeug mitführen, im Zweifelsfall sollens den Rechtsberater anrufen. :deal:
      Die Vorführung wird ihm aber trotzdem nicht erspart bleiben, auch wenn alles rechtens ist/war...Jedes Auto kann stichprobenartig zur Vorführung geladen werden, ganz ohne Verdacht...
      Er wird eh einen Einspruch machen, sobald das Zettelwerk eintrifft... Dass ihm die Vorführung nicht erspart bleibt, ist sowieso klar.... aber der "schwere Mangel" wegen 10cm Bodenfreiheit geht sowohl ihm als auch mir nicht ganz in den Kopf .... Ärgerlich ist der ganze Aufwand mit dem Einspruch, obwohl alles eigentlich seine Richtigkeit hat...

      Aber man wird sehen was dabei raus kommt....ich nenne es: "Den Praxistest der legalen 9/10cm" ^^
      Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
      Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI