Typisierung ist verschwunden und nun?

      Typisierung ist verschwunden und nun?

      das prob ist bei meiner freundin ihrem cabrio

      sind leider erst jetzt draufgekommen (durch zufall) das die typisierung fehlt! keine ahnung wo die hin ist
      evtl MAL wo rausgeflogen oder was wissen wir

      nur was machen wir jetzt? neu typisieren?
      muss ja aber normal irgendwo aufliegen was bei welchen auto typisiert wurde oder liege ich da falsch

      mfg
      if you don`t live for something, you will die for nothing
      naja ist bei mir so!
      meine freundin hat ihr auto aus tirol! sie hat auch nicht alle typisierungen auf eine zusammengefasst wie ich sondern hat 4 kleine zettel (din a5) die nicht zu einandergehören (sieht man am datum)
      im typenschein war bei ihr nie was, das ist ja jetzt der nächste kack
      allerdings sind die stempel von der lareg in tirol oben! es sind auch nicht alle sondern nur 1 oder 2 zettel verschwunden
      auch ist komischer weiße nix im zulassungsschein vermerkt
      if you don`t live for something, you will die for nothing
      Dann sollte sie sich an die Tiroler LReg wenden, ob dort noch der Akt des Fahrzeuges aufliegt und hoffe, dass sie Diplikate bekommt.

      Ein Bekannter hat es nicht so rosig erwischt, der Post ist der Typenschein beim eingeschriebenen Versand nach NL abhanden gekommen und darf er komplett neu typisieren bzw ohne Typenschein natürlich mit erheblichen Wertverlust verkaufen.

      Für Eintragungen im Zulassungsschein ist die Zulassungsstelle verantwortlich und trägt diese dort nur jene Sachen ein, die vom Zulassungsbesitzer auch verlangt werden. Des öfteren muss man die Zulassungsstellen jedoch drauf hinweisen, überhaupt was reinzuschreiben, denn es kommt immer öfters vor, dass sie nichts oder nur die hälfte reinschreiben und der Zulassungsbesitzer sieht es dann nicht ein, ne Anzeige und ne Vorladung wegen techn. Änderungen zu bekommen, weil die Zulassungsstellen einfach zu faul sind.

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      BP-Hatzer3 schrieb:

      Dann sollte sie sich an die Tiroler LReg wenden, ob dort noch der Akt des Fahrzeuges aufliegt und hoffe, dass sie Diplikate bekommt.

      Ein Bekannter hat es nicht so rosig erwischt, der Post ist der Typenschein beim eingeschriebenen Versand nach NL abhanden gekommen und darf er komplett neu typisieren bzw ohne Typenschein natürlich mit erheblichen Wertverlust verkaufen.

      Für Eintragungen im Zulassungsschein ist die Zulassungsstelle verantwortlich und trägt diese dort nur jene Sachen ein, die vom Zulassungsbesitzer auch verlangt werden. Des öfteren muss man die Zulassungsstellen jedoch drauf hinweisen, überhaupt was reinzuschreiben, denn es kommt immer öfters vor, dass sie nichts oder nur die hälfte reinschreiben und der Zulassungsbesitzer sieht es dann nicht ein, ne Anzeige und ne Vorladung wegen techn. Änderungen zu bekommen, weil die Zulassungsstellen einfach zu faul sind.


      ok danke! sollte normal mit fahrgestellnr kein prob sein oder
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      BP-Hatzer3 schrieb:


      Für Eintragungen im Zulassungsschein ist die Zulassungsstelle verantwortlich und trägt diese dort nur jene Sachen ein, die vom Zulassungsbesitzer auch verlangt werden. Des öfteren muss man die Zulassungsstellen jedoch drauf hinweisen, überhaupt was reinzuschreiben, denn es kommt immer öfters vor, dass sie nichts oder nur die hälfte reinschreiben und der Zulassungsbesitzer sieht es dann nicht ein, ne Anzeige und ne Vorladung wegen techn. Änderungen zu bekommen, weil die Zulassungsstellen einfach zu faul sind.


      aber die Eintragungen im Zulassungsschein sind doch gesetzlich nicht relevant, hat mir zumindest einmal ein Ziviler erklärt. Es zähle nur, was auf dem von der LaReg ausgehändigten Zettel vermerkt ist.
      Mit der Begründung: "Man braucht ja nur wen auf der Zulassungsstelle kennen, und hat alles mögliche drin stehen"...was ich auch logisch finde.
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      Die Eintragungen im Zulassungsschein sind für eine Prüfung an Ort-und-Stelle gem § 58 KFG 1967 sehr wohl relevant, darüberhinaus besteht für die Zulassungsstelle die Verpflichtung gem § 41 ABS 2 Z.6 KFG 1967, alle Daten, die für eine solche Kontrolle erforderlich sind, auch im ZulSch einzutragen.
      Mit dieser Begründung, die du von einem Zivi bekommen hast, unterstellt er den Angestellten der Zulassungsstelle Amtsmißbrauch. Ich würde ihn MAL befragen, ob er diesbzgl eine Zulassungsstelle kennt, dass er solche Aussagen machen kann, sonst hat er schneller ne Verleumdung hängen, als er AMEN sagen kann.
      Da sieht man wieder, welche Rechtskenntnis einzelne Zivis haben.

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