Rückgaberecht von Fahrzeug bei Privatverkauf? Kennt sich jemand aus?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Rückgaberecht von Fahrzeug bei Privatverkauf? Kennt sich jemand aus?

      Hey yo,
      ich brauche dringend Hilfe.
      Bin jetzt seit 30.11.2010 im Besitz eines Golf V, 105 PS, BJ 2004. Habe das Auto privat gekauft, allerdings arbeitet der Verkäufer bei einem VW-Händler und kennt sich somit (denke ich mir halt) auf VW's ein bisschen aus.
      Jetzt habe ich folgendes Problem: 2 unabhängige VW-Mechaniker haben mir nun schon bestätigt, dass der 2-Massenschwung kaputt ist. Festgestellt haben sie das, weil man das "hört". Ich als Laie höre das natürlich nicht. ?( Es ist aber so, dass dieses Geräusch, das auf den kaputten Schwung hindeutet, schon von Anfang an besteht (schon seit ich mit dem Auto das erste MAL Probe gefahren bin). Nur habe ich mir natürlich nichts gedacht dabei.
      Meine Vermutung ist nun, dass der Verkäufer (der wie gesagt auch bei VW beschäftigt ist) von dem Mangel SEHRWOHL gewusst hat und das Auto auch genau aus diesem Grund verkauft hat! Deshalb auch wahrscheinlich Privatverkauf, nehme ich MAL stark an.
      Aber nun kann es doch nicht sein, dass ich nach einem Monat einen Schaden von ca. € 2.500,- bezahlen muss um es reparieren zu lassen?
      Was kann ich in diesem Fall machen? Kennt sich jemand aus? Fällt sowas in die Kategorie "verschwiegener Mangel"? Wenn ja, wie kann ich beweisen, dass der Verkäufer davon wusste? Oder habe ich irgendeine Möglichkeit, das Auto zurück zu geben?

      Bitte um dringende Hilfe.. weiß nicht mehr weiter :cry: und :danke: im Vorhinein ... LGz
      Gemäß § 929 ABGB hat keinen Anspruch auf Gewährleistung, wer ausdrücklich darauf verzichtet hat.
      Da es sich bei den Gewährleistungsnormen, soweit nicht Spezialvorschriften eingreifen, um dispositives Recht handelt, ist ein Verzicht auf die Gewährleistung grundsätzlich zulässig (Reischauer in Rummel, ABGB, Rz 1 zu § 929; Koziol-Welser8 I 249; Mayrhofer, Schuldrecht I 434 f; JBl 1972, 531; 1 Ob 746/83; 1 Ob 711/83 uva). Die Bestimmung des § 9 KSchG kommt hier schon deshalb nicht zur Anwendung, weil es sich um kein Verbrauchergeschäft im Sinne dieser Gesetzesstelle handelt, zumindest aber solange der Verkäufer nicht als Unternehmer (Händler) anzusehen war. Der Gewährleistungsverzicht erstreckt sich regelmäßig auch auf geheime Mängel (JBl 1972, 531; 1 Ob 746/83 uam), zumal dann, wenn unter Umständen zahlreiche Mängel ohnehin erkennbar sind und auch vor Vertragsabschluß wahrgenommen werden.


      Hast Du das Fahrzeug unter ausdrücklichem Ausschluß der Gewährleistung gekauft? (Was steht im Kaufvertrag?

      War das Fahrzeug ansonsten magelfrei oder wurde es so angepriesen?

      Bezüglich des arglistig verschwiegenen Mangels ist das Problem das Du ihm das nachweisen müsstest.
      Wesentlich ist das arglistig, das blosse Verschweigen reicht noch nicht, in diesem Falle kannst Du ihm nichts anhaben. Ansonsten müßte ja jeder noch so kleine bekannte Mangel im Kaufvertrag aufgezählt werden.(25 kleine Kratzer auf der Stoßstange, Rostfleck in der größe von 1 x 1 cm am rechten Kotflügel, Bremsscheibe hinten rostig usw.)
      War das Fahrzeug auf ihn angemeldet? Oder ist er nur als "Zwischenhändler" aufgetreten? (Blick in den Typenschein, Kaufvertrag auf seinen Namen lautend) Wenn ja, dann liegt der Verdacht nahe das er einem Kunden in seinem Autohaus das alte Auto wegen der "teuren" Reperaturkosten schlechtgeredet, billig abgekauft und dann dem nächsten (also Dir) unter Verschweigen des defekten ZMS teuer verkauft hat.
      Wenn er also als Zwischenhändler aufgetreten ist, dann versuche den Vorbesitzer zu kontaktieren (Fahrzeugpapiere oder über das Pickerl, die Nummer am Pickerl führt zu einer KFZ Werkstätte bei der das Pickerl gemacht wurde, so kommt man oft auch an die Daten des Vorbesitzers). Wenn Du den Vorbesitzer ausfindigmachen kannst befrag ihn zu dem Auto, bzw. Verkaufsgrund. Weiß er von dem defekten ZMS oder hat sogar Unterlagen (Z.b. Einen Werkstättenkostenvoranschlag, eine Ankaufsüberprüfung) dann hast Du den Verkäufer am Arsch, weil er Dir den Mangel arglistig verschwiegen hat.

      Abschließend kann man nur sagen das man eben kein Auto OHNE Ankaufstest kauft.
      PS: Lass MAL den km Stand im Steuergerät auslesen und Vergleich ihn mit dem am Tacho, wenn dort ebenfalls manipuliert wurde UND der km Stand im Kaufvertrag steht dann hast ihn auch an den Eiern.
      Oder wenn Du ihm nachweisen kannst das er als Person "regelmässig" mit gebrauchten Fahrzeugen handelt, dann würde er als "Händler" gelten und müsste Gewährleistung geben (und hätte sich nebenbei eines Steuervergehens schuldig gemacht, weil er es ja gewerbsmäsig betreibt.

      Hoffe Dir mit meinen "Ausführungen" halbwegs verständlich geholfen zu haben.
      Grüße,
      DOC! :lupe:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      Also erstmal DANKE für deine ausführliche Antwort!

      Es ist so:

      1. Lt. Kaufvertrag (ÖAMTC): "Die Gewährleistung, also die Haftung für Mängel, ist ausgeschlossen". Schlecht! ^^

      2. Ich habe VOR dem endgültigen Kauf des Wagens einen Ankaufstest beim ÖAMTC machen lassen... mein Freund (LKW-Mechaniker) hat den ÖAMTC-Mensch darauf hingewiesen, dass ein "Scheppern" besteht, worauf der Mitarbeiter meinte, das wird wohl nur irgendeine Abdeckung sein und ist nicht näher darauf eingegangen!

      3. Ja, also ANGEPRIESEN wurde der Wagen vom Verkäufer komplett mangelfrei, wobei wir aber noch eine Delle am Schweller entdeckt haben.
      Beim Ankaufstest wurden dann noch ein defektes Radlager und rostige Bremsscheiben festgestellt. Auch wurde die Lackstärke gemessen, wobei sich herausstellte, dass der Lack schon mehrmals ausgebessert wurde (Lackstärke auf der C-Säule zB über 1.000 Mü). Auf das hinauf haben wir mit dem Verkäufer nur vereinbart, dass er uns ein neues Radlager organisiert, sonst nichts. Hat er dann auch gemacht und somit war die Sache eig. abgeschlossen.

      4. Ja, angemeldet war das Auto auf ihn, gehört hat es laut seinen Aussagen seiner Tochter. Angemeldet war es ca. ein Jahr auf ihn. Der Vorbesitzer war irgendein Firmen-Mensch, der mit dem Auto auch ganz schön viel gefahren ist. Das Steuergerät habe ich auslesen lassen, der Kilometerstand stimmt (wenigstens) genau.

      5. Gekauft habe ich den Wagen über autoscout.at, kann ich irgendwie feststellen, ob er noch weitere Autos im Internet eingestellt hat?

      6. Wir waren heute bei dem VW-Händler, bei dem lt. Serviceheft alle Services gemacht wurden, um mir das bestätigen zu lassen, dass die auch tatsächlich alle dort gemacht wurden, da das Serviceheft 1. nicht original ist, 2. alles "in einer Wurscht" geschrieben ist, 3. das Datenträger-Pickerl fehlt (im Serviceheft und im Kofferraum!) und 4. der Verkäufer ja ganz leicht an den Stempfel vom VW-Händler kommen würde, wenn er dort arbeitet (werde schon langsam paranoid). Bestätigt hat man mir die Services nur mündlich, ausdrucken darf man mir nix wurde mir gesagt.

      Sorry, wenn ich hier so viel schreibe, aber ich bin wirklich verzweifelt.
      Gekauft habe ich das Auto um € 7.100,- ... und nach einem Monat ein Schaden, der über ein Drittel des Verkaufspreises beträgt? Kann es das sein? :hmm:

      Viele liebe Grüße und Danke ...
      Schaut nicht gut aus wenn ich das lese. Klingt alles korrekt und nach simplen "Pech" beim Autokauf. Die Stempel sollte keiner einfach so herschenken und Service kann man auch nachtragen lassen wenn das Serviceheft verloren geht, dann ist auch alles in einer Wurst geschrieben.
      Da Ihr ja einen ÖAMTC Ankaufstest gemacht habt UND die Klausel mit Gewährleistungsverzicht unterzeichnet habt wirst Du ihm sicher keinen arglistig verschwiegenen Mangel nachweisen können, er hat ja seine Bereitschaft gezeigt Mängel zu finden (von denen er zum Zeitpunkt des Verkaufs event. selber noch nichts wußte).
      Das ist echt ärgerlich, ich würd MAL beim ÖAMTC auf den Tisch hauen.
      Der ÖAMTC Mechaniker gehört aber auf den Mond geschossen weil der ZMS eine bekannte (und vor allem teure) Schwachstelle ist weswegen viele Taxler auf Einmassenschwung rückrüsten und vor allem kann man einen defekten ZMS ja nicht sooo leicht überhören (wenn er wirklich schon was AB hat).
      Ich kann Dir leider nur empfehlen den ZMS im Nachbau über jemanden der % bekommt zu kaufen und das ganze von Privat einbauen zu lassen (was ist mit deinem Freund?), dann wird´s wesentlich billiger als 2500 Eur.
      Gemacht gehörts auf jeden Fall, sonst kann´s zu einem wesentlich teurem Getriebeschaden kommen.
      Leider... :huh:
      Grüße,
      DOC!

      PS: Welcher ÖAMTC Stützpunkt war das?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      Jap, haben die dann auch gemeint, es ist wahrscheinlich verloren gegangen das Serviceheft.

      Was mir noch einfällt: Das Hakerl bei "Ich garantiere die Vorschadenfreiheit des Fahrzeuges" hat der Verkäufer nicht gemacht, weil er gemeint hat, er weiß nicht, was vor ihm für Schäden an dem Fahrzeug waren.

      Das war der ÖAMTC in Mistelbach, ist der Näheste von mir. Warum?
      Was habe ich für Möglichkeiten jetzt beim ÖAMTC? Also "auf den Tisch hauen" :hihi: ? Wie? Glaubst du, den juckts, wenn ich sage, Sie haben da was übersehen? ^^

      Ja mein Freund hat sich schon angeboten, nur da stellt sich mein Vater wieder quer, weil er will das alles "fachgerecht" und in einer Fachwerkstatt gemacht wird, wegen Garantie und so. Uff, das wird dich jetzt aber wahrscheinlich nicht interessieren ... ^^

      Das mit dem Getriebeschaden habe ich auch schon gehört, und auch wurde mir gesagt, ich sollte das BALD beheben lassen.

      Liebe Grüße
      Klingt leider wirklich alles ganz in Ordnung, auch das Hackerl mit der Vorschadensfreiheit, wenn das Fahrzeug noch einen Vorbesitzer hatte, und da würd ich es genauso machen, würd ich dieses Hackerl mit dieser Begründung auch nicht setzen. Aber ansonsten hat er ja keine Mängel.
      Ich würde es wirklich von deinem Freund machen lassen, viel kann man ja nicht falsch machen wenn man sorgfältig arbeitet. Und es lässt sich locker mehr als die Hälfte des Betrages sparen...
      Beim ÖAMTC würd ich mich wirklich beschweren, aber gleich beim Stützpunktmanager oder direkt in der Zentrale, eventuell gibt ja der ÖAMTC eine Form von Kulanz.
      Steht das "scheppern" im ÖAMTC Prüfbericht?
      Greez,
      DOC!
      Mhmmm... ok, das heißt, ich hab wirklich Pech gehabt...

      Nein, also von dem Scheppern oder so steht gar nix im Prüfbericht, auf das ist wie gesagt überhaupt nicht eingegangen worden.
      So auf die Art "Lass uns unsere Arbeit machen, wir wissen schon was wir tun" ... ja, seh ich jetzt eh wie gut die sich auskennen!
      Aber danke für deine Tipps, werde ich auf jeden Fall alles in Erwägung ziehen, MAL schauen, ob mir das vielleicht wirklich was bringt.
      mich zu beschweren. Viel zu verlieren hab ich ja nicht mehr ^^

      DANKE nochmal
      Schöne Grüße

      katzziii schrieb:

      Nein, also von dem Scheppern oder so steht gar nix im Prüfbericht, auf das ist wie gesagt überhaupt nicht eingegangen worden.
      So auf die Art "Lass uns unsere Arbeit machen, wir wissen schon was wir tun" ... ja, seh ich jetzt eh wie gut die sich auskennen


      beschweren kannst du dich ja, aber es wird dir keinen cent bringen die werden sich abputzen und rausreden!! normalerweise suchen die eh immer die läuse raus (minimalste unrelevante sachen) rechtlich sehe ich da auch keine chance da es nach meinen erfahrungen mindestens 2 jahre dauern würde bis da ein ergebnis rauskommen würde und es ein "zu geringer streitwert ist" da zu hohe nebenkosten auftreten würden (bitte macht mir keinen hinweis auf eine rechtsschutzversicherung ich hab 2 laufen)