Bei Scheinwerfern mit Gasentladunglampen, handelsüblich als Xenon-Scheinwerfer bezeichnet, ist eine ALWR gem ECE-R48 zwingend vorgeschrieben, welche als statische oder dynamische ALWR ausgeführt sein kann.
Wenn bei einem Fahrzeug original Xenon ohne ALWR verbaut war, dann besteht Bestandsschutz und ist so leider auch in Ordnung. Wird jedoch bei nachfolgenden Erhebungen festgestellt, dass das Fahrzeug ohne Xenon vom Band lief und dies nachträglich verbaut wurde, muss dies auch genehmigt werden und da zählt 1. das Datem der damaligen Genehmigung (falls vorhanden) und 2. wenn keine Genehmigung vorhanden ist, ist dzt gültiges Recht anzuwenden.
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen.
Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48, Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.
Bei Fahrzeugen mit manueller Leuchtweitenregulierung steht selbst ein pflichtbewusster Fahrzeugführer vor dem Problem, die für den aktuellen Beladungszustand richtige Einstellung nicht immer zu kennen. In der Praxis wird der Leuchtweitenregulierung kaum Beachtung geschenkt, und durch Ladung nach oben geneigte Fahrzeuge führen regelmäßig zu Blendungen. Im Gegenzug dazu ist die Blendwirkung, die man dem Xenonlicht zuschreibt, oft Regelschwingungen der automatischen Leuchtweitenregulierung zuzuschreiben.
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Leuchtweitenregulierung
Wenn bei einem Fahrzeug original Xenon ohne ALWR verbaut war, dann besteht Bestandsschutz und ist so leider auch in Ordnung. Wird jedoch bei nachfolgenden Erhebungen festgestellt, dass das Fahrzeug ohne Xenon vom Band lief und dies nachträglich verbaut wurde, muss dies auch genehmigt werden und da zählt 1. das Datem der damaligen Genehmigung (falls vorhanden) und 2. wenn keine Genehmigung vorhanden ist, ist dzt gültiges Recht anzuwenden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()