chrissi schrieb:
BP-Hatzer3 schrieb:
Gilt auch das gleiche wenn er eingetragen ist?
JA, weil 1. die zugrundeliegende Genehmigung unültig geworden ist und 2. ein SM (mehr als 3dB) bzw GV-Mangel (mehr als 12dB) vorliegt und da ist es unerheblich, ob eingetragen oder nicht.