Fahrzeugverkauf bei Kaskoschaden

      Fahrzeugverkauf bei Kaskoschaden

      Hallo,

      ich melde mich MAL wieder mit einer skurrilen Frage zu Wort.
      Hab mich das Wochenende mit jemanden unterhalten, der mir erzählt hat (um jetzt nicht zu sagen, er wollte es mir einreden), dass wenn ich einen Kaskofall habe und ich ihn mir auszahlen lassen möchte, ich den Betrag ohne Abzüge bekomme, wenn ich das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft/abgemeldet habe.

      Begründet hat er es damit, dass dann ja der volle Wertverlust schon beim Verkaufspreis abgezogen (vom Käufer weniger gezahlt) wurde.
      Funktioniert natürlich nur, wenn der Schaden gemeldet wird, solange das Fahrzeug noch im Eigenbesitz ist, und vor der Abhandlung des Kasko-Schadenfalles (Ausbezahlung der Versicherung, bzw. Einigung über das Vorgehen (ausbezahlen lassen, reparieren lassen … )) verkauft wird.

      Interessiert mich sehr das Thema, weil ich erst kürzlich einen Schadensfall hatte, der durch meine Kasko abgedeckt war, und mir die Summe auszahlen habe lassen. Bei mir wurde ein Schaden von ca. 2500 Euro festgestellt, und ausgezahlt bekommen habe ich nur 700 Euro.

      Ich kanns mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, aber das konnte ich auch nicht, als ich zum ersten MAL gehört hatte, das fast 50% der Benzinpreise steuern sind ;)
      Tut ja nichts zur Sache, hab auch schon 2 (wirtschaftliche) Totalschäden repariert.

      Also ich formuliere die Frage neu:

      Wurde das Fahrzeug von deiner Kasko-Versicherung als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft?

      Was für ein Schaden war es?

      Oder wie hast du die Versicherung sonst dazu gebracht mehr zu zahlen als die Reparatur gekostet hätte?