Neues Gewinde - Eintragung ändern?

      will gar nicht wissen was die dort schon alles gesehen haben bei "selbsteinbauten" - deswegen wird auch die bescheinigung über den fachgerechten einbau & die spurvermessung verlangt - und das ist auch gut so

      der zivi bescheinigt mit seinem gutachten den fachgerechten einbau - deswegen verlangt er es nicht explizit - dafür ist er auch teuer
      auf der einen seite geb ich Dir recht, aber auf der anderen Seite..

      der Fuzzi von der BH schaut sich das Auto doch auch an, und wenn er so klug ist wie sein Job+Titel vortäuscht, sollte er doch auch sehen können ob das Ganze fachgerecht eingebaut ist. Oder sehen die sich das Auto nicht an?
      nehme MAL an das "der fuzzi von der BH" die selbe tätigkeit verrichtet wie einer der lareg - sprich er trägt dir änderungen am fzg anhand vorliegender gutachten ein - sprich wenn zB fahrwerk alleine brauchst keinen zivi vorher (allerdings spur & einbau) - es gibt eben ein gutachten für's fahrwerk - hier haftet der hersteller das das fw ordnungsgemäß gefertigt wurde und dann brauchst eben eine einbaubestätigung damit derjenige haftbar ist wenn was durch unsachgemässen einbau (zB schraubenbruch weil überdehnt etc) zu bruch geht und jemand / etwas fremdes zu schaden kommt. und eben dann denjenigen des amtes der die nrn,das gutachten & die bestätigungen kontrolliert und eben den eintrag in die papiere macht.
      wennsd es über nen zivi machst übernimmt der zivi die verantwortung mit seinem gutachten - ganz einfach
      du bist aber nicht zufällig so ein "fuzzi" oder? :)

      bin halt soviel papierkram nicht gewohnt wegen einem fahrwerk. da wo ich herkomme geht das etwas einfacher und unbürokratischer.

      das heisst, wenn ich es richtig verstehe, man hat zwei möglichkeiten:

      1. mit den 3 papieren zur landesregierung und hoffen dass man eine eintragung bekommt

      2. mit dem auto zum zivi, geld hinböättern, und NUR mit dem gutachten (ohne herstellergutachten, einbaubescheinigung und spurvermessung) zur landesregierung und 100%ig eine eintragung bekommen.

      liege ich da richtig?
      ne, bin ich nicht :cool: ähnliche aufgabe, jedoch andere sparte :angel:

      zu deinem 1. punkt - geht natürlich nur wenn alle auflagen im gutachten des fw erfüllt sind - sprich wenn du eine andere rad-/reifenkombi schon eingetragen hast und das gutachten mit orig. erstellt wurde werden sie es nur eintragen wenn du orig. drauf hast - hast sowieso ne andere kombi drauf mußt du zu zivi da dir dieser ein gesamtgutachten erstellt für die kombi - rad/reifen/fahrwerk

      zum 2. punkt - bei meinem bekannten haben wir trotz zivi-gutachten wieder von der lareg heimfahren können (3mm zu tief) - in anderen bundesländern muß man meines wissens teilw nach dem zivi nicht mehr hin (oder erledigt das der zivi - weiß ich nicht genau)
      danke für die info...

      ach ja noch etwas...der zivi laberte was von feststellring und abreissschraube am gewinde. sodass man das ganze nicht mehr (sprich tiefer) verstellen kann.

      wieviel ist an der geschichte dran? ist das bei euch allen so?

      wozu brauch ich dann ein gewindefahrwerk wenn ich nimmer drehen kann...

      dado schrieb:

      wozu brauch ich dann ein gewindefahrwerk wenn ich nimmer drehen kann...


      Offiziell darfst genau vor der Genehmigung drann drehen und dann nie wieder...Sonst könntest ja die Fahrzeughöhe nach der Typisierung "einfach" runterdrehen ;) Deswegen sind Feststellringe Pflicht. Fehlt dann bei einer Kontrolle dieser Ring oder lässt er sich verschieben/ verdrehen geht man davon aus das am Fahrwerk manipuliert wurde und darf zur LaRe zur Überprüfung...Tolle Sache. :fluch: