Typisierung Felgen/Reifen

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      Typisierung Felgen/Reifen

      Hallo zusammen,

      obwohl ich einen Renault Megane fahre, hab ich mich hier MAL angemeldet, weil das hier das einzige Auto-Forum ist, bei dem ich mir erhoffe Hilfe zu bekommen.

      Ich habe Sommerreifen mit Felgen in der Größe von 17 Zoll, im Zulassungsschein ist die Größe 16 Zoll eingetragen. Ich habe zu den Felgen beim Kauf ein Teilegutachten des TÜV aus Deutschland erhalten, in dem auch mein Fahrzeug (Renault Megane) aufgelistet ist. Meine Frage: benötige ich noch andere Dokumente um diese Reifen/Felgen eintragen zu lassen, oder reicht es aus, zur Landesprüfstelle zu gehen und einen Termin auszumachen mit lediglich diesem Teilegutachten? Ich lese ständig etwas von Ziviltechniker, TÜV Abnahme und blicke leider nicht mehr ganz durch und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

      Vielen Dank!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „braco91“ ()

      sind die rad/reifen-kombi die einzige veränderung an deinem auto? wenn ja dann mußt du alle auflagen, welche im gutachten für das auto gefordert sind erfüllen, die radabdeckung von 30° nach vorn & 50° nach hinten muß gegeben sein, wenn das passt dann termin auf der landesprüfstelle & eintragen lassen
      zivi brauchst zb wennsd auch ein fahrwerk dabei hast - da es ja eine kombi ist und er dafür ein eigenes gutachten austellt
      nein, das auto ist komplett standard, bis auf die fronststoßstange, welche aber vom megane RS ist und somit ja nicht eintragungspflichtig ist. ich habe also nur neue felgen und neue reifen.

      wie du schon sagst, habe ich in diesem teilegutachten unter meinem fahrzeug diese ganzen auflagen drinnen stehen, die dann aufgelistet sind, meines wissens, werden alle auflagen erfüllt. was ich halt noch fragen möchte ist, ob ich diese auflagen von einem techniker prüfen lassen muss, oder von einer werkstatt, oder ob es reicht, das dokument zu haben und einfach damit zur landesprüfstelle zu fahren?



      danke!