Gewindefahrwerk NICHT eintragen lassen !!! welche Strafe kann man erwerten ??
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Wenn´s gut gelaunt sind ne Verwarnung, wenn sie schlechter drauf sind rund 80-100 Euro vor Ort oder wenn´s übel gelaunt sind das volle Programm mit Anzeige und Überprüfung, dann ist man gleich MAL bei 250 Euronen plus die Kosten für die Überprüfung...
Wenn es sich mit höher montieren ausgeht. Gut aussehen ist ja kein Kriterium der der Typisierung...und solange es im Stand net scheppert... -
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Schau das du auf deine 11cm kommst zum eintragen lassen, wenns einfach nur mit Auspuff rauf schrauben geht dann passts eh. Ansonsten weiter rauf drehen?! Nach'm typisieren kannst dann eh legal mit deine 9-10cm herum fahren.
Schau halt das deine Sicherungsringe nachher noch verstellen kannst.
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so werds e wohl werden .... und wos wenn`s mi tiefer erwischen ... die landesregierung .... die polizei wir`s wohl ned so interessieren ... is jo koa FETZNFLIAGA ...
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Audi TT Roadster quattro 3,2er mit Handschaltung Bj. 3/2005Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Günter“ ()
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Niki schrieb:
Ja und denke das ist das geringste Übel. Ein Unfall passiert schnell. Versicherung steigt dann wenns blöd hergeht aus und dann kannst du hoffen das keinem was passiert ist.
Gibt's da eine Quelle für diese Aussage?
Die Versicherung kann meines Wissens nicht generell aussteigen, nur weil etwas ned typisiert ist, sondern nur dann, wenn die verringerte Bodenfreiheit die Ursache für den Unfall war. Da muss es schon extrem "blöd hergehen", sprich Auto auf 3cm Bodenfreiheit, setzt in einer Kurve auf und gerät dadurch außer Kontrolle = Unfallursache. Bei 9-10cm Bodenfreiheit hätte ich da null Bedenken."It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing."
Richard Hammond, Top Gear -
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