Gewindefahrwerk NICHT eintragen lassen !!! welche Strafe kann man erwerten ??
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yourmom schrieb:
Niki schrieb:
Ja und denke das ist das geringste Übel. Ein Unfall passiert schnell. Versicherung steigt dann wenns blöd hergeht aus und dann kannst du hoffen das keinem was passiert ist.
Gibt's da eine Quelle für diese Aussage?
Die Versicherung kann meines Wissens nicht generell aussteigen, nur weil etwas ned typisiert ist, sondern nur dann, wenn die verringerte Bodenfreiheit die Ursache für den Unfall war. Da muss es schon extrem "blöd hergehen", sprich Auto auf 3cm Bodenfreiheit, setzt in einer Kurve auf und gerät dadurch außer Kontrolle = Unfallursache. Bei 9-10cm Bodenfreiheit hätte ich da null Bedenken.
Naja- muss ja ned gleich so schlimm ausgehen.. Aber du kannst dir ja z.b. Wo die Ölwanne auf Fetzen weil du so tief fährst. Dann hast Feuerwehr usw. gleich vor Ort. Naja wenn dann festgestellt wird das die Höhe ned getüvt ist kannst denn schmarrn selbst bezahlen... Und solche Einsätze sind ned billig!
Naja.. Muss wohl jeder für sich selbst entscheiden..Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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Alex schrieb:
yourmom schrieb:
Niki schrieb:
Ja und denke das ist das geringste Übel. Ein Unfall passiert schnell. Versicherung steigt dann wenns blöd hergeht aus und dann kannst du hoffen das keinem was passiert ist.
Gibt's da eine Quelle für diese Aussage?
Die Versicherung kann meines Wissens nicht generell aussteigen, nur weil etwas ned typisiert ist, sondern nur dann, wenn die verringerte Bodenfreiheit die Ursache für den Unfall war. Da muss es schon extrem "blöd hergehen", sprich Auto auf 3cm Bodenfreiheit, setzt in einer Kurve auf und gerät dadurch außer Kontrolle = Unfallursache. Bei 9-10cm Bodenfreiheit hätte ich da null Bedenken.
Naja- muss ja ned gleich so schlimm ausgehen.. Aber du kannst dir ja z.b. Wo die Ölwanne auf Fetzen weil du so tief fährst. Dann hast Feuerwehr usw. gleich vor Ort. Naja wenn dann festgestellt wird das die Höhe ned getüvt ist kannst denn schmarrn selbst bezahlen... Und solche Einsätze sind ned billig!
Naja.. Muss wohl jeder für sich selbst entscheiden..
Ja, is schon klar, aber wir reden von 9-10cm, ein Bereich wo sich viele Serienfahrzeuge bewegen und der noch nicht MAL als schwerer Mangel gilt. Da ist Panikmache a la "pass auf, dir kann die Versicherung aussteigen" etwas fehl am Platz."It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing."
Richard Hammond, Top GearDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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Ihr habt grundsätzlich beide recht, es kommt eben immer auf die spezielle Situation an. Grundsätzlich hängt sich die Versicherung ja auch nicht nur an der Bodenfreiheit auf, sondern daran, das nicht genehmigte Komponenten, also andere als der Serie entsprechend verbaut wurden. Prinzipiell muss natürlich ein ursächlicher Zusammenhang zum Unfallgeschehen hergestellt werden können.
Greez,
DOC! -
Niki schrieb:
Ja und denke das ist das geringste Übel. Ein Unfall passiert schnell. Versicherung steigt dann wenns blöd hergeht aus und dann kannst du hoffen das keinem was passiert ist.
Zahlt sich also nicht wirklich aus.
Lg,
Niki
So pauschal würde ich das nicht sagen... für einen Schadenersatzanspruch gibt es vier Voraussetzunge die erfüllt werden müssen. U.a. die Kausalität. D.h. wenn die Tieferlegung Kausal war für den Unfall, dann kann deine Versicherung aussteigen. Bsp. fährst du zu schnell um die Kurve und kommst dadurch in den Gegenverkehr dann war nicht das Gewindefahrwerk daran schuld. Es wäre auch ohne das nicht eingetragene Gewindefahrwerk zu einem Unfall gekommen... Aber das ganze ist heikel...Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „krampus10“ ()
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krampus10 schrieb:
Bsp. fährst du zu schnell um die Kurve und kommst dadurch in den Gegenverkehr dann war nicht das Gewindefahrwerk daran schuld. Es wäre auch ohne das nicht eingetragene Gewindefahrwerk zu einem Unfall gekommen... Aber das ganze ist heikel...
Hier könnte sich ein Gutachter der Versicherung auf das veränderte (nicht geprüfte) Fahrverhalten berufen und bereits einen Zusammenhang zum Unfall herstellen. Man müsste dann mit einem Gegengutachten beweisen das der Unfall auch mit dem Serienfahrwerk nicht zu vermeiden gewesen wäre. Einfacher wird es nur dann, wenn die nicht genehmigte Veränderung grundsätzlich eintragbar gewesen wäre.
Greez,
DOC! -
DOC! schrieb:
krampus10 schrieb:
Bsp. fährst du zu schnell um die Kurve und kommst dadurch in den Gegenverkehr dann war nicht das Gewindefahrwerk daran schuld. Es wäre auch ohne das nicht eingetragene Gewindefahrwerk zu einem Unfall gekommen... Aber das ganze ist heikel...
Hier könnte sich ein Gutachter der Versicherung auf das veränderte (nicht geprüfte) Fahrverhalten berufen und bereits einen Zusammenhang zum Unfall herstellen. Man müsste dann mit einem Gegengutachten beweisen das der Unfall auch mit dem Serienfahrwerk nicht zu vermeiden gewesen wäre. Einfacher wird es nur dann, wenn die nicht genehmigte Veränderung grundsätzlich eintragbar gewesen wäre.
Greez,
DOC!
DOC! schrieb:
Zitat von »krampus10« Bsp. fährst du zu schnell um die Kurve und kommst dadurch in den Gegenverkehr dann war nicht das Gewindefahrwerk daran schuld. Es wäre auch ohne das nicht eingetragene Gewindefahrwerk zu einem Unfall gekommen... Aber das ganze ist heikel...
DOC! schrieb:
Hier könnte sich ein Gutachter der Versicherung auf das veränderte (nicht geprüfte) Fahrverhalten berufen und bereits einen Zusammenhang zum Unfall herstellen. Man müsste dann mit einem Gegengutachten beweisen das der Unfall auch mit dem Serienfahrwerk nicht zu vermeiden gewesen wäre. Einfacher wird es nur dann, wenn die nicht genehmigte Veränderung grundsätzlich eintragbar gewesen wäre.
Greez,
DOC!
DOC! schrieb:
Zitat von »krampus10« Bsp. fährst du zu schnell um die Kurve und kommst dadurch in den Gegenverkehr dann war nicht das Gewindefahrwerk daran schuld. Es wäre auch ohne das nicht eingetragene Gewindefahrwerk zu einem Unfall gekommen... Aber das ganze ist heikel...
DOC! schrieb:
Hier könnte sich ein Gutachter der Versicherung auf das veränderte (nicht geprüfte) Fahrverhalten berufen und bereits einen Zusammenhang zum Unfall herstellen. Man müsste dann mit einem Gegengutachten beweisen das der Unfall auch mit dem Serienfahrwerk nicht zu vermeiden gewesen wäre. Einfacher wird es nur dann, wenn die nicht genehmigte Veränderung grundsätzlich eintragbar gewesen wäre.
Greez,
DOC!
Ja genau. Grundsätzlich ist es kein Freibrief ohne Eintragung zu fahren. Will man es aber darauf ankommen lassen hätte man auch gute Chancen. techcons.at/index.php/kfz-technik -
Wie schaut's aus, wenn ich ein Gutachten für das Fahrwerk hab und mich auch im TÜV-geprüften Bereich befinde? Die 11cm sind ja nur österreichische Willkür, die meisten Fahrwerke sind ja grundsätzlich auch unter 11cm noch TÜV-geprüft und zugelassen.
Ich bin der Meinung, dass die Versicherung hier keinesfalls austeigen kann.
Die verbauten Teile sind geprüft und zugelassen und eine Unterschreitung der 11cm ist ja auch nicht ausnahmslos verboten - Typisierungen vor ~2000, unzählige Serienautos, im Ausland angemeldete und genehmigte Fahrzeuge usw. dürfen sich ja auch <11cm legal in Ö bewegen..."It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing."
Richard Hammond, Top Gear -
yourmom schrieb:
Wie schaut's aus, wenn ich ein Gutachten für das Fahrwerk hab und mich auch im TÜV-geprüften Bereich befinde? Die 11cm sind ja nur österreichische Willkür, die meisten Fahrwerke sind ja grundsätzlich auch unter 11cm noch TÜV-geprüft und zugelassen.Ich bin der Meinung, dass die Versicherung hier keinesfalls austeigen kann.Die verbauten Teile sind geprüft und zugelassen und eine Unterschreitung der 11cm ist ja auch nicht ausnahmslos verboten - Typisierungen vor ~2000, unzählige Serienautos, im Ausland angemeldete und genehmigte Fahrzeuge usw. dürfen sich ja auch <11cm legal in Ö bewegen...
da muss ich dir recht geben.
solange du das fahrwerk in dem fall verbaut hast, und ich im tüv bereich befindest, passt alles.
aber ich sag MAL auch sooo, pech kannst auch immer haben.
und wenn einer arsch ist, und sagt, "der hat nicht so viel restgewinde, wie eingetragen",
dann bist halt du der schuldige.
ich hab nur MAL mit meinen versicherungsvertreter geredet,
weil ich gewinde drin hatte, und nicht typisiert, er meinte das die versicherung erst aussteigt, wenn dieses teil massgeblich am unfall schuld ist.
z.b. im winter wenn mit 6cm bodenfreiheit fährst, und sich lauter schnee untern auto "anklebt", und du dadurch ins schleudern kommst.
da meinte er, steigen sie sicher aus.
aber du kannst im winter vorne tiefer schrauben, das garkein schnee unters auto kommt,
dann bist halt schneepflug, hatte ich auch.
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