Strafen bei Geschwindigkeitsübertretung

      Duks schrieb:

      Supper und wenns mich mit dem dienstwagen aufhlaten und keine videoaufzeichnung haben und behaupten bin so und so viel gefahren darf ich dann nach einer Toleranz verlangen? wenn ja was ist wenn sie angeben das die toleranz miteinbezogen ist?

      Grundsätzlich freundlich bleiben, weil wie man in den Wald reinschreit, so hallt es zurück.
      Die/den Beamten freundlich fragen, ob man das Video sehen kann und wenn ja, dann gibt es dort auch eine Geschwindigkeitsmessung über eine gewisse Meßstrecke, die am Videobild mit eingeblendet wird, von dort sind dann die ob. angegebenen % abzuziehen und das ist dann die vorwerfbare Übertretung.
      Wenn sie angeben, keine Videoaufzeichnung zu haben, wäre vorerst mal abzuklären, wie die Geschwindigkeitsmessung zustandekam und was das Meßgerät angezeigt hat, dann sollte man freundlich auf die in Abzug zu bringende Meßtoleranz hinweisen. In den meisten Fällen sollte das mAn keine Probleme bereiten.

      Eine Überschreitung zu Beginn gleich abzustreiten, kommt nie gut an. Die/der Beamte(n) halten einen Fahrzeuglenker meistens nicht ohne Grund an (Planquadrate und Routinekontrollen ausgenomen), sie sind auch nicht umsatzbeteiligt und werden auch aufgrund der Bestrafung von Fahrzeuglenkern nicht befördert (sage ich nur so mal dazu, da dies immer wieder vorgebracht wird).

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