Strafe für Bildung der Rettungsgasse...Verrückte (österreichische) Welt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Strafe für Bildung der Rettungsgasse...Verrückte (österreichische) Welt

      Strafe für Bildung der Rettungsgasse
      Ein Lenker aus NÖ bildete auf der A2 die Rettungsgasse – und wurde bestraft. Jetzt droht der Führerscheinentzug.
      KURIER - Link zum Artikel


      Der Lenker im silbernen Auto ganz links bildet zwar als einziger die Rettungsgasse, macht sich aber dennoch strafbar – wahrscheinlich. Das Rettungsgassen-Wirrwarr geht munter weiter.

      Die ohnehin schon skandalträchtige Rettungsgasse ist um einen Aufreger reicher:
      Nun wurde der erste Autolenker bestraft, weil er vorschriftsmäßig die Rettungsgasse gebildet hatte. Geht die Anzeige der niederösterreichischen Verkehrspolizei so durch (derzeit läuft die Berufung), dann droht künftig jenen, die eine vorschriftsmäßigeRettungsgasse bilden, sogar der mehrmonatige Führerscheinentzug.
      Die Vorgeschichte: Auf der A2 bei Vösendorf kommt es im Morgenverkehr Anfang April aufgrund eines starken Verkehrsaufkommens zu zähflüssigem Verkehr mit einer kurzfristigen Staubildung in Richtung Wien. So steht es auch in der Anzeige zulesen. Harald F. ("Ich bin ein Befürworter der Rettungsgasse") fährt deshalb mit seinem Audi nach rechts auf den Pannenstreifen. Bei zähflüssigem Verkehr und Stau ist das schließlich so Vorschrift, sagten im Vorfeld die Experten, hieß es in der Werbekampagne und selbst auf der offiziellen Rettungsgassen-Homepage steht zu lesen: Seit 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer ... vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.
      Wer aber bei der plötzlichen Staubildung als Einziger auf den Pannenstreifen ausweicht, steht vor zwei Möglichkeiten. Stehenbleiben, den Pannenstreifen blockieren und versuchen, sich irgendwo reinzuquetschen? Oder doch weiterfahren und sich dann in der nächsten größeren Lücke wieder einordnen? Harald F., der beteuert, dass er sich nicht einfach am Stau vorbeischummeln wollte, entschied sich für Variante zwei und erhielt wenig später eine Anzeige von zwei Polizisten, die in einer Zivilstreife unterwegs gewesen waren. Er habe auf einerLänge von ca 1 Kilometer den Pannenstreifen befahren und dies sei strafbar. Kostenpunkt: 80 Euro. Befahren des Pannenstreifens ist auch ein Vormerkdelikt und bei drei Vergehen ist der Führerschein weg. Wie berichtet, hatte ein führender Jurist des Verkehrsministeriums seit Jahren vor so einem Wirrwarr gewarnt, war aber von Verkehrsministerin Doris Bures offenbar übergangen worden. "Ich finde es schon traurig, wenn nicht MAL Polizisten wissen, wann die Rettungsgasse gebildet werden muss", sagt Harald F., dessen Einspruch nun im Laufen ist. Selbst Verkehrsexperten beurteilen die Lage unterschiedlich. "Es ist noch keine Rettungsgasse, wenn nur einer sie bildet", sagt ÖAMTC-Rechtsexpertin Ursula Zelenka zum Fall. "Das ist absoluter Nonsens, diese Strafe ist völlig deplatziert", meint hingegen ARBÖ-Jurist Gerald Hufnagl. Übrig bleibt jedenfalls der Autofahrer.
      Denn das Befahren des Pannenstreifens für die Bildung der Rettungsgasse steht zwar in der Regierungsvorlage, in der Straßenverkehrsordnung selbst ist es aber verboten. Was nun gilt, darüber streiten die Juristen – und offenbar auch die Polizisten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      § 46. Autobahnen
      ...
      (6) Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden.


      Da steht nirgendwo, dass der Pannenstreifen befahren werden darf!!!
      Während in § 46 ABS. 4 d steht das das Befahren des Pannenstreifens verboten ist!!!


      § 46. Autobahnen
      (4) Auf der Autobahn ist verboten:
      d) den Pannenstreifen zu befahren, ausgenommen mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes, im Zuge des Beschleunigens zum Zweck des Wiedereinordnens in den fließenden Verkehr und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt,


      § 99. Strafbestimmungen
      ...
      (2c) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 72 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer als Lenker eines Fahrzeuges

      9.trotz Vorliegens der Voraussetzungen keine Rettungsgasse bildet, wenn damit eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes oder Fahrzeugen des Pannendienstes verbunden ist,

      10.verbotenerweise eine Rettungsgasse befährt, wenn damit eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes oder Fahrzeugen des Pannendienstes verbunden ist.


      Wer also keine Rettungsgasse bildet, auch wenn Sie lt. § 46 vorgeschrieben wäre kann NUR DANN bestraft werden, wenn damit eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes oder Fahrzeugen des Pannendienstes verbunden ist. Beobachtung eines Exekutivorgans OHNE das eine der angeführten Behinderungen vorliegt sind also per Gesetzestext nicht zu bestrafen. Wenn man also keine Rettungsgasse bildet und kein Einsatzfahrzeug behindert kann man nicht bestraft werden. Hingegen kann bestraft werden wer den Pannenstreifen befährt, denn das ist ja laut Gesetz verboten... :gruebel:

      Das sind die Wörter des Gesetzes... :bang:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      Ich versteh die Aufregung nicht,

      ...in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse)...

      so wie ich das lese fährt der silberne PKW ja auch unrechtmäßig auf dem Pannenstreifen, weil ja auch die Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der nächst rechten Fahrspur gebildet gehört. Ergo ist die am Bild zu sehende erste Fahrspur ganz normal zu nutzen.

      alle Seitenangaben sind natürlich IN Fahrtrichtung zu verstehen.
      I MOG KANE TIEFSPÜLBECKEN

      Der nächste...

      Der erster der die Rettungsgasse bildet, den beissen die Fische *g*


      Bin gespannt, wann die ASFINAG anfängt die Pannenstreifen einzusparen und gegen Pannenbuchten auszutauschen. So ein Pannenstreifen verteuert den Autobahnbau doch um einiges bzw. Könnte man einen vorhandenen Pannenstreifen ja leicht zu einer Fahrspur machen. Und die Unfälle die dann wegen liegengebliebener Fahrzeuge passieren möchte ich nicht sehen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      DOC! schrieb:

      Der erster der die Rettungsgasse bildet, den beissen die Fische *g*
      vw-page.com/index.php/Attachme…9e594db6cd0ddd63e47689b6c

      Bin gespannt, wann die ASFINAG anfängt die Pannenstreifen einzusparen und gegen Pannenbuchten auszutauschen. So ein Pannenstreifen verteuert den Autobahnbau doch um einiges bzw. Könnte man einen vorhandenen Pannenstreifen ja leicht zu einer Fahrspur machen. Und die Unfälle die dann wegen liegengebliebener Fahrzeuge passieren möchte ich nicht sehen...



      Auf der österreichischen Sparautobahn (Innkreisautobahn) gab es von der ersten Baustufe weg keinen vollwertigen Pannenstreifen sondern lediglich einen Halbbreiten.
      Grund waren damals Einsparmaßnahmen, da der Bau zu teuer wurde.

      Mittlerweile wird seit etwa drei Jahren die Autobahn nahc und nach um einen vollwertigen Pannenstreifen verbreitert, da es ständig zu Auffahrunfällen auf Pannenfahrzeuge kommt.