Führerschein weg?

      Führerschein weg?

      Hallo, gestern am abend fahre ich die triesterstrasse runter, neben mir ein seat der andauern gas gibt und wieder los lässt ich schau mal schnell rüber obs e keine zivis sind ok sehe keine kamera drinnen keine zweite person.. schalte mal ein gang zurück warte aufs radar kastal und drück drauf bis angabe der polizei 130km/h (70zone). es war doch ein ziviler der andere hat halt ka was gemacht herumgeschlafen hinten oder ka von wo der rausgekommen ist. Rede ich ganz höflich mit denen sagen die ja der schein ist weg kommt alles mit der Post..
      jetzt hab ich eine Frage wie schaut es eigentlich aus die haben überhaupt kein beweis das ich die von Ihnen angegebene geschwindigkeit gefahren bin da sie nur neben mir gefahren sind( und dann nimmer nachgekommen :winken: )
      aus der probe bin ich schon drausen was kommt da auf mich zu?
      Lg ich hoffe das thema passt hier rein
      Wichtig wäre zu wissen, ob die 130 km/h am Tacho so abgelesen wurden, oder ob die Meßtoleranz (bei ungeeichten Tachos 20%) dabei schon berücksichtigt wurde (weil dann müsste am ungeeichten Tacho schon 163 km/h angezeigt worden sein).
      Oder liegt eine Videoaufzeichnung mit geeichtem Tacho mit entsprechender Nachfahrtstrecke von etwa 300m im annähernd gleichbleibenden Zustand vor, dann sind ohne Videoaufzeichnung 10% (am geeichten Tacho 145km/h) und mit Videoaufzeichnung 5% an Meßtoleranz ( am geeichten Tacho 137km/h) abzuziehen.

      Der Beweis für die Geschwindigkeitsüberschreitung ist dabei alleinig die dienstliche Wahrnehmung des Beamten und da müssen die nicht zu zweit sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Selbst Schuld sag ich mal. Warum lässt du dich auch provozieren?!

      Wenn sie dir die Geschwindigkeit wirklich nachweisen können, dann wird's teuer und der Lappen is dann auch weg. Warte mal ab, ob du Post bekommst.



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      Eine Videoaufzeichnung hat er nicht gehabt! er sagt er hat nur aufs tacho geguckt.. und diese geschwindigkeit bin ich keine 300 meter gefahren. was ich so gehört habe haben die autos von ihnen alle ein geeichtes tacho.
      ich bin daweil am überlegen wenn ich den brief bekomme ob ich da einen einspruch hinterlegen soll.. oder einfach mund halten und passt
      Brauchen die eigentlich einen beweis um mir den schein zu nehmen oder reicht es einfach wenns zu zweit sagen ja er is so schnell gefahren?
      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Duks“ ()

      Ohje.. Ja von anderen provozieren lassen ist leider nie gut..

      Ich bin mir aber da nicht so sicher, ob das so einfach geht - ohne Video etc. Meine Rechtsauskunft war schon mal, nur mit geeigneten Fotos etc. lässt sich der nehmen. Weis aber nicht ob das zu 100% stimmt..

      Aber genau genommen, wie soll das ohne Video / Aufnahme auch gehen. Eine konstante Geschwindigkeit lässt sich ja dadurch nicht beweisen, wenn jemand hinter her fährt. Wie soll das auch gehen?! Theoretisch, wenn du früher gas gibst, braucht der hintere MEHR km/h um aufzuholen, als der vorfahrende.

      Sehr dubiose sache... Außerdem, wieso haben Sie dir den schein nicht gleich genommen? (wenn Sie das überhaupt dürfen)
      Hast du Dienstnummer etc verlangt?!

      Mir kommt das etwas dubios vor..

      Meine Meinung, wenn du weist, das du sowieso zu schnell warst und das annähernd stimmen kann, dann lass es und akzeptiere es. Es bringt ja auch nichts. Wenn du aber dir nicht sicher bist, steht das ja in deinen recht.

      Warte aber NICHT erst ab, sonder kläre das GLEICH und sofort! Im nachhinein hast du popokarte. Wenn du nen Rechtschutz hast, gleich Anrufen und rechtlich abklären.

      lG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „injection“ ()

      car-chip schrieb:

      injection schrieb:

      Außerdem, wieso haben Sie dir den schein nicht gleich genommen


      Das ist erst möglich wen er die schult eingesteht ( Bezahlung der Strafe)

      So einfach ist das nicht, denn wenn eines exzessive Geschwindigkeitsübertretung mit Gefährdung vorliegt (evtl noch mit Verdacht auf §7 FSG), kann von den Beamten der Führerschein vor-Ort vorläufig entzogen werden, da in diesem Fall die 3-Tages-Frist für die rechtskräftige Abwicklung des Verwaltungsverfahrens nicht anzuwenden ist.

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