8cm Regelung jetzt FIX oder doch nicht ??

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      Na

      WetWilly_87 schrieb:

      Und nochmals..solch eine Bürgerinitiative nützt was bei Gesetzgebung und Vollziehung, da trifft aber bei einem Erlass (verwaltungsinterne Verordnung) nicht zu! Daher kannst brausen gehen damit....


      Kurz gedacht hast Du recht:
      Nationalrat macht "Gesetze" (z.B. KFG)
      Minister erlässt "Erlässe"
      Gesetz ist aber im Stufenbau der Rechtsordnung über dem Erlass angeordnet; Und warum sollte die Mindestbodenfreiheit nicht im KFG geregelt werden?
      --------------------------------------------------------------------------
      Wenn Nationalrat = Gesetz , dann Minister = "brausen" :hihi:

      ABER (und jetzt wird´s politisch): In der Regel reicht aber schon eine Anfrage im Nationalrat an den Minister und ein bisserl Druck entsprechender Parteikollegen und Wahlkampfberater, um eine Ministerweisung "zu korregieren". Sowas funktioniert halt nur knapp vor einer Wahl, wenn die Politiker den Ball flach halten müssen. :gemein:

      Achja, hab vor ein paar Jahren mal führende Fahrwerksmarken angeschrieben, ob sie die Sitaution in Österreich nicht als "geschäftsschädigend" empfinden. Antwort war durch die Bank im Grunde "Doofe Situation, aber die Leute kaufend die Fahrwerke trotzdem" bzw. "Österreich hat nur geringen Anteil am Markt"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      DOC! schrieb:

      Kurz gedacht hast Du recht:
      Nationalrat macht "Gesetze" (z.B. KFG)
      Minister erlässt "Erlässe"
      Gesetz ist aber im Stufenbau der Rechtsordnung über dem Erlass angeordnet; Und warum sollte die Mindestbodenfreiheit nicht im KFG geregelt werden?
      --------------------------------------------------------------------------
      Wenn Nationalrat = Gesetz , dann Minister = "brausen" :hihi:

      ABER (und jetzt wird´s politisch): In der Regel reicht aber schon eine Anfrage im Nationalrat an den Minister und ein bisserl Druck entsprechender Parteikollegen und Wahlkampfberater, um eine Ministerweisung "zu korregieren". Sowas funktioniert halt nur knapp vor einer Wahl, wenn die Politiker den Ball flach halten müssen. :gemein:

      Achja, hab vor ein paar Jahren mal führende Fahrwerksmarken angeschrieben, ob sie die Sitaution in Österreich nicht als "geschäftsschädigend" empfinden. Antwort war durch die Bank im Grunde "Doofe Situation, aber die Leute kaufend die Fahrwerke trotzdem" bzw. "Österreich hat nur geringen Anteil am Markt"

      Das KFG regelt deshalb solche Einzelheiten nicht, weil sich diese eben immer ändern und ein Erlass ist immer einfacher zu ändern als ein Gesetz. Wofür sollte man die Mindesbodenfreiheit auch in einem Gesetz regeln, wenn dies durch Erlass auch möglich ist. Dies wäre nicht zielführend.

      Es befindet sich aber keine nenneswerte, mit hoher Wichtigkeit angesehene Lobby, wodurch der Nationalrat nicht wirklich etwas tun wird, bzw sowohl der NR als auch die BM sich keinen großen Druck ausgesetzt fühlen wird.

      Beruft doch einfach gegen den neagtiven Bescheid. Damit habt ihr dann auch "Recht".



      und FYI Ein Erlass ist nach der hL gar nicht in der Stufenbau der Rechtsordnung eingegliedert, da er keine normative Wirkung hat. Der VfGH allerdings lässt auch verwaltungsinterne Verordnungen als Prüfungsgegenstand zu.



      xocean schrieb:

      Ich frage mich dann nur wie ich es schaffen soll daheim mein Gewinde dann genau einzustellen?!

      Soll ich dann irgendwo Stahlplatten schnorren gehen damit ich die höchst zulässige Achslast IRGENDWIE erreiche? Was ist wenn ich ohnehin schon einen Kofferraumausbau habe?

      Imo ist das Ganze auch wieder nicht wirklich durchdacht...

      Die sollen einfach die deutschen Gesetze übernehmen oder von mirraus von 11cm auf 8cm und der Großteil wäre zufrieden gestellt...
      Das einfach nichts normal ablaufen kann haha

      Wenn du zum TÜV fährst wirst du einfach wieder heimgeschickt und musst es richtig einstellen...Ansonten bist bei 9,5 cm vorne schon gut dabei, denn viele Kilos kannst vorne nicht mehr draufhauen, da er dort schon beinahe die max höchst zulässige Achslast hat.

      In Deutschland gilt das VdTÜV 751 auch mit 8cm auf feste Teile mit höchstzulässiger. Doch ist dies dort keine WEisung sondern lediglich eine Richtlinie, sprich der Prüfer kann auch mehr...bei uns nimmt das ganze aber nicht der TÜV ab sondern die jeweilige Landesregierung, welche an eine Weisung des Ministers gebunden ist. Dieser übernimmt die VdTÜV 751 Regelung einfach in den neuen Erlass und fertig!

      xocean schrieb:

      Imo ist das Ganze auch wieder nicht wirklich durchdacht...


      Das sehe ich auch so.
      Ich bin ja sehr gespannt wie der Prüfer sagen wir mal mit Zementsäcken im Motorraum und offener Haube eine Proberunde drehen soll.
      Oder verlässt man sich da auf den Verschränkungstest ob da was schleift oder nicht?

      Ich werde mich im nächsten Jahr wenn ich ein Auto habe dass 100% LaRe tauglich ist sicher dieser Prüfung stellen.
      Auf diese Toleranz bin ich auch noch gespannt, aber ich persönlich glaube nicht daran nachdem man seit 2000 immer auf Intoleranz in Sachen Bodenfreiheit gestossen ist.
      Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren und hoffe eigentlich sogar dass ich Unrecht habe.
      bevor ihr euch da zu tode diskutiert und jeder seinen ahnungslosen senf dazu schreibt, werde ich euch am 3.6. mehr über das ganze sagen!

      ich muss zur landesregierung, weil ich sonst keine typisierung beim ziviltechniker bekomme. er hat die typisierung beim land eingereicht und die wollen mein auto sehen/begutachten.

      ihr braucht euch jetzt deswegen keinen kopf zerbrechen, warum das so ist.

      ES IST EINFACH SO, WEIL DIE LANDESREGIERUNG ES SO WILL!

      ps: in der stmk gibt's diese regelung schon.
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