8cm Regelung jetzt FIX oder doch nicht ??

      yourmom schrieb:

      Bei einer Kontrolle? Muss ich im Ernst Fremde ohne mein Einverständnis in mein Auto einsteigen lassen?

      Der Lenker hat bei einer technischen Kontrolle Mitwirkungspflicht. Falls er dies verweigert, ist seitens des Kontrollorgans von Mängeln auszugehen, die eine weitere Verwendung im Straßenverkehr ausschließen, dh vorläufige Aufhebung der Zulassung.

      bulle schrieb:

      Nun falls sich wer damit auskennt ???

      Was kann man machen das sie einem Druck ausgesetzt werden ???

      Kann man mit genügend Unterschriften etwas bewirken das sich diese herrn darum kümmer müssen ??

      WEr weis über das etwas mehr ???


      Grundsätzlich Nein.
      Nur zum Nachdenken...alleine die VW-Page hat 14.556 Mitglieder.
      Im Herbst finden Nationalratswahlen statt und wir könnten von Seiten der vw-Page oder anderer Foren die Verkehrssprecher anschreiben und eine Stellungnahme einfordern.
      Ich denke nicht das ihnen in Vorwahlzeiten knapp 15.000 Stimmen egal sein können.

      Auch eine Möglichkeit wäre es z.B. eine Parlamentarische Bürgerinitiative einzubringen.
      Mit parlamentarischen Bürgerinitiativen können österreichische StaatsbürgerInnen direkt konkrete Anliegen an die Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes einbringen. Der Nationalrat nimmt Bürgerinitiativen unter folgenden Voraussetzungen in Verhandlung:
      - das Anliegen muss schriftlich vorgelegt werden und ist eindeutig zu beschreiben;
      - es muss sich um eine Angelegenheit der Gesetzgebung oder Vollziehung in der Zuständigkeit des Bundes handeln (wie Gewerbe-, Verkehrs- und Wasserrecht), nicht aber um eine Landes- oder Gemeindesache (wie Baurecht, Naturschutz, Jagd- oder Fischereirecht);
      - es muss von mindestens 500 namentlich angeführten österreichischen, wahlberechtigten StaatsbürgerInnen unterstützt werden; die/der ErstunterzeichnerIn muss in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

      Wenn man so etwas macht, sollte der Inhalt fundiert (Kein 5-Minuten Brief)und von Experten (z.B. Techniker, Zivilinigineure, Referenzen zu Deutschland) unterlegt sein.

      Grüße DOC!
      :(

      Aber das würde zumindest bedeuten, dass bei einer Kontrolle bis 8cm nix beanstandet werden kann, oder ham die Cops dann immer Zementsackln dabei, um das Auto zu beladen und dann zu messen :D

      ganz einfach: hast du im leeren zustand schon 8cm ist es leicht abzuschätzen wo du mit beladung bist ;)


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      stolli schrieb:

      :(

      Aber das würde zumindest bedeuten, dass bei einer Kontrolle bis 8cm nix beanstandet werden kann, oder ham die Cops dann immer Zementsackln dabei, um das Auto zu beladen und dann zu messen :D

      ganz einfach: hast du im leeren zustand schon 8cm ist es leicht abzuschätzen wo du mit beladung bist ;)


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      Das ist klar. Allerdings muss es dann auch einen Toleranzbereich geben, denn jedes Fahrwerk setzt sich, das wurde ja mittlerweile auch dem ignoranten, österr. Gesetzgeber klar und mit der 9cm Regelung entsprechend berücksichtigt.

      Wenn die 11cm/9cm Regelung jetzt durch 8cm vollbeladen ersetzt wird, dann muss es klar sein, dass ein Fahrzeug, welches mit neuem Fahrwerk und vollbeladen die 8cm einhält, dies nach gewisser Zeit nicht mehr tut.
      "It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing." :D
      Richard Hammond, Top Gear

      yourmom schrieb:

      stolli schrieb:

      :(

      Aber das würde zumindest bedeuten, dass bei einer Kontrolle bis 8cm nix beanstandet werden kann, oder ham die Cops dann immer Zementsackln dabei, um das Auto zu beladen und dann zu messen :D

      ganz einfach: hast du im leeren zustand schon 8cm ist es leicht abzuschätzen wo du mit beladung bist ;)


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      Das ist klar. Allerdings muss es dann auch einen Toleranzbereich geben, denn jedes Fahrwerk setzt sich, das wurde ja mittlerweile auch dem ignoranten, österr. Gesetzgeber klar und mit der 9cm Regelung entsprechend berücksichtigt.

      Wenn die 11cm/9cm Regelung jetzt durch 8cm vollbeladen ersetzt wird, dann muss es klar sein, dass ein Fahrzeug, welches mit neuem Fahrwerk und vollbeladen die 8cm einhält, dies nach gewisser Zeit nicht mehr tut.
      wieviele fahren voll beladen rum? und wenn ich leer schon an den 8cm kratze oder sogar drunter bin - ist der fall doch klar. da braucht keiner gewichte mithaben^^

      du kannst dir ja die differenz der gewichte mit der anlage ausgleichen :D
      Trotzdem muss letztendlich vollbeladen gemessen werden, um mir irgendetwas ankreiden zu können, wenn die Regelung "8cm vollbeladen" gilt. Punkt.

      Abschätzen ist indiskutabel, da könnt der nette Herr Inspektor auch gleich die Bodenfreiheit mit Augenmaß und meinen Alkoholpegel mit seiner Nase abschätzen, wenn man so denkt. :stirnklatsch:

      Und dazu muss es noch einen Toleranzbereich geben, weil sich jedes Fahrwerk setzt. Sprich unter 6cm vollbeladen, je nach dem was dann definiert wird.
      Ohne Toleranzbereich hätten wir wieder die Problematik, dass man kurz nach dem Typisieren wieder illegal ist, ohne etwas verändert zu haben. Das wurde ja erst kürzlich beseitigt, warum sollte man das jetzt wieder "einführen"??

      Ich weiß nicht, auf was du hinaus willst.
      Wenn ich unbeladen 8cm habe, ist noch lange nichts klar. Der tiefste Punkt meines Autos ist die Vorderachse/Querlenker.
      Beladen wird im Bereich Mitte bis Hinterachse. Das wird die Vorderachse meines Autos nur kaum beeindrucken bzw. sich noch im Toleranzbereich bewegen (sofern es denn einen geben wird).
      "It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing." :D
      Richard Hammond, Top Gear

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „yourmom“ ()

      federwegbegrenzer rein auf 8cm dann wird er beim laden oder federnbruch auch nicht tiefer :nono:

      fakt ist es wird sich nicht viel ändern - glaub eher das nur federn-tieferleger die zb auf 11cm legal sind bei höchstzulässiger achslast eben auch unter die 8cm kommen

      yourmom schrieb:

      Trotzdem muss letztendlich vollbeladen gemessen werden, um mir irgendetwas ankreiden zu können, wenn die Regelung "8cm vollbeladen" gilt. Punkt.

      Abschätzen ist indiskutabel, da könnt der nette Herr Inspektor auch gleich die Bodenfreiheit mit Augenmaß und meinen Alkoholpegel mit seiner Nase abschätzen, wenn man so denkt. :stirnklatsch:

      Und dazu muss es noch einen Toleranzbereich geben, weil sich jedes Fahrwerk setzt. Sprich unter 6cm vollbeladen, je nach dem was dann definiert wird.
      Ohne Toleranzbereich hätten wir wieder die Problematik, dass man kurz nach dem Typisieren wieder illegal ist, ohne etwas verändert zu haben. Das wurde ja erst kürzlich beseitigt, warum sollte man das jetzt wieder "einführen"??

      Ich weiß nicht, auf was du hinaus willst.
      Wenn ich unbeladen 8cm habe, ist noch lange nichts klar. Der tiefste Punkt meines Autos ist die Vorderachse/Querlenker.
      Beladen wird im Bereich Mitte bis Hinterachse. Das wird die Vorderachse meines Autos nur kaum beeindrucken bzw. sich noch im Toleranzbereich bewegen (sofern es denn einen geben wird).
      du verstehst es nicht oder?

      wenn du mit leerem fahrzeug schon 8cm oder weniger hast, wird es durch zusätzliches gewicht noch verschlimmert. da braucht der polizist nicht viel messen. rutscht die latte nicht durch im leerzustand wird es mit 3 fetten weibern drin NICHT besser 8)

      > wenn die 8cm bei ausnutzung der vollen achslast gegeben sind, wird sich das fahrwerk nicht soviel setzen das es leer noch den selben wert hat.