Alufelgen in Verbindung mit Tieferlegungsfedern und Spurverbreiterung

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      Alufelgen in Verbindung mit Tieferlegungsfedern und Spurverbreiterung

      Hy Leute!

      Hab seit ner Woche wieder einen Originalen G40 ergattert. Jetzt muss ich noch zum TÜV ein paar Teile Eintragen. OZ 14" Felgen, aber an der VA sind KW Tieferlegungsfedern mit Serien Stoßdämpfer (40/40) verbaut und an der HA, KW Federn + Stpßdämpfer UND 2,5cm Spurverbreiterungen pro Seite. Hab von allen Teilen ein TÜV Gutachten mit dabei!

      Meine Frage ist, muss ich vom den Umbau erst beim Zivilgutachter machen und dann zum TÜV abnehmen oder nur zum TÜV? Ich weiß, dass eine Rad/Reifen Kombi in verbindung mit einem Gewindefahrwerk vom Zivi-Gutachter abgenommen gehört aber wie sieht es mit einem"normalen" Sportfahrwerk aus?

      EDIT: Darf ich von NÖ auf z.B. Freistadt Typisieren fahren oder gillt das mit der Bundeslandregelung noch?

      Danke schonmal! :)
      Gruß Michael :grins:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „michi01“ ()

      In NÖ musst zum Zivi, war am Montag erst Fahrwerk eintragen, hab dann nach Spurplatten gefragt, was sich denn ausginge. Da kam, nachdem er gemessen hat und meinte es geht nix mehr, dass ma sowieso mit anderem Fahrwerk und Spurplatten zum Gutachter muss. Eventuell gehts in einem anderen Bundesland leichter.