franzbertbua schrieb:
ich lese das so dass wenn man von haus aus nur zb 7cm hat dann darf man mit anderem fahrwerk auch auf die 7cm stellen...
So seh ich das auch.
franzbertbua schrieb:
ich lese das so dass wenn man von haus aus nur zb 7cm hat dann darf man mit anderem fahrwerk auch auf die 7cm stellen...
Blackhawkzero schrieb:
Hat dan mit den nicht sportwagen fahrern garnix zu tun...
Änderung der Bodenfreiheit: 80mm
Ab sofort können Fahrzeuge nach Tieferlegung zusätzlich gemäß den Vorschriften des VdTÜV-Merkblattes 751 (Stand 08/2008 ) überprüft werden.
Die zulässige Bodenfreiheit ändert sich auf nunmehr 80 mm am tiefsten festen Punkt, wenn das Fahrzeug bis zu den zulässigen Achslasten belastet ist.
Die TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH bietet spezielle Tarife für Kunden an, welche im Jahr 2013 durch unsere Techniker begutachtet wurden.