Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

      16 cm Bodenfreiheit ist ja höher als original, da stimmt was nicht. Das wär ja schon ein Country... :hihi:
      Du musst den geringsten Abstand eines festen Teils zum Boden messen (In Deinem Fall der Querlenker links am Knubbel). Bin mir sicher das Du da etwas über 11 cm sein wirst. Wenn Du in jetzt also 5 cm runterdrehst dann hast Du nur mehr 6 cm Bodenfreiheit was soviel heißt wie Gefahr in Verzug und Kennzeichen Ade bei einer Kontrolle. Schätze MAL die 16cm sind ein Kontrollmaß.
      Was hast Du für ein Fahrwerk verbaut? Welche Rad-Reifendimension?
      Auf deutsch...wenn Du runterdrehst war die Typisierung umsonst und die Kennzeichen sind unter Umständen trotzdem weg.
      Grüsse,
      DOC!
      nene die 16cm warn auf Frontschürze und so bezogen...

      Hab Fahrwerk: Autotechnics "Inter Alloy"
      Felgen: Borbet Design A 9Jx16H2 ET 15 VA und HA
      Reifen: 215/40/16

      Das is ma scho Klar das am tiefsten festsitzenden teil des Fahrzeuges 11cm sein müssen, aber ich mein ja ob ich nun auf diese 11cm runterdrehen darf.... Bei der Typisierung warns eben 8cm an Seitenschwellern (RIEGER)...
      Net das ich jetzt auf 11cm runterdreh und die Typisierung war umsonst....
      mfg
      Dein Fahrwerk sollte also einen geprüften Verstellbereich von 20mm bis max. 60mm haben.
      Schätze Du bist jetzt irgendwo bei 30-35mm, dann wär der 3er TDI ziemlich genau auf 11cm Bodenfreiheit am linken Querlenker.
      Die 8 cm am Seitenschweller darfst sowieso nicht unterschreiten.
      Wie gesagt, wenn Du das Fahrwerk runterdrehst und sie überprüfen/ vermessen Dein Fahrwerk ist es so als wäre es nicht typisiert.
      Leider wissen die meisten Polizisten das sich der tiefste Punkt beim 3er am linken Querlenker befindet.
      Grüsse,
      DOC!
      N´Abend

      Jegliche Änderungen am eigenen KFZ müssen eingetragen bzw, typisiert werden, sprich wenn dein Country Fahrwerk:D auf 16cm oder so typisiert ist, und du änderst des auf 11cm, obwohl es erlaubt wäre, muss das trotzdem so genehmigt werden, da es sonst eine unerlaubte Änderung von der Typisierung darstellt.

      Dem Kaperlständer interessiert es freilich wenig, ob die 11cm erlaubt sind oder nicht, fakt ist, es wurde was geändert, ohne dass es eingetragen wurde, in diesem falle, droht meist eine Buße bzw. Anzeige.

      Glaub mir, hab das alles schon durch, lg Richie

      PS: kann sein, dass sich da vieleicht was geändert hat, meine Aussage ist ohne Gewähr!
      naja in der Typisierung steht halt auch <110mm... das wär für mich ein grund anzunehmen das ich min. 11cm haben muss... Naja egal... Is eh nur für Treffen... Tief hin oder her, bei uns im Ort musst eh achten das net mit 13cm die Ölwanne aufreisst... Und mit 11cm brennt mir bei der nächsten aufplflasterung n Pensionist drauf... Am besten ich tel die LaReg an und frag die mal...
      mfg