Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass
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Wäre doch zu schön
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Sag uns bescheid, wenn sie zurückschreibt!!!
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ich bin mir sicher, dass es nicht funktioniert, denn da gibt es sicher so eine Regelung, das nationales Recht über dem Urteil stehen und weil die 11cm ja ein Erlass ist und kein Gesetz,... und wahrscheinlich wird das urteil sich eh nur auf die CO2 Steuer beziehen und sie hat es einfach falsch ausgesagt.
Aber da es mich einfach interessiert, schaun wir MAL was sie zurückschreibt.
MAL schaun, mehr als 11cm könnens eh net werden! *gg*"Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!
DANKE EU!!!! -
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Problem dabei ist, das meines Wissens nach diese neue Regelung, bis jetzt nur ein Erlass der EU ist, und in Österreich noch nicht in Kraft getreten ist.
Und bis das der Fall ist können noch JAHRE vergehen.
Außerdem geht es dabei um Fahrzeuge im Originalzustand. Und da Fallen Autos unter 110mm nicht darunter, bzw. die wenigen Autos die original unter 110mm zugelassen sind, waren schon bis jetzt kein Problem in Österreich (Beispiel RS6, Lambo etc.)
Ich habe einen sehr ähnlichen Beitrag hier gefunden:
motorline.cc/service/index.php…_Einfacher_&_g�nstiger.ht
Demnach soll das Ganze eine Erleichterung für Youngtimerfans bringen, nicht für tuner. -
hallo leute
ich hab da MAL `ne frage und zwar hab ich da jetzt grad gelesen daß einer (g3VR6) seinen VR6 auf 7cm herrunten hat (und typisiert!!) und mir habens gestern meine taferln gfetzt weil mein VR6 auf 8,5cm ist-wie geht das bitte?! ich hab ihn jetzt zwar wieder umgebaut damit ich mir morgen wieder meine taferln holen kann aber ich möcht ihn natürlich jetzt nicht so lassenkönnt ihr mir da bitte tipps geben od.kann jemand aus erfahrung sprechen und mir sagen was ich tun kann bzw.tun muß damit ich meinen VR6 auf die 8,5cm typisiert bekomme?! bitte-danke!!!!
mfg pat -
sofern die typisierung älter ist (bin mir jetzt nicht merh sicher obs 99 oder 01 war) dann war das zu diesem Zeitpunkt im Ermessen des Prüfers, welche Bodenfreiheit das Fahrzeug hat.
Alternative wäre, dass das Fahrzeug als Wettbewerbsfahrzeug (Motorsport) genehmigt wurde, wo die MIndestbodenfreiheit nicht definert ist, aber auch nicht weniger als 8cm betragen darf, da ansonsten ein schwerer Mangel vorliegt. In diesem Falle wäre ein Bewegen des Fahrzeuges aber nur von und zu gemeldeten Rennen erlaubt.
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