Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      Ich bin bei der ganzen Sache immer noch skeptisch!!

      War gestern beim Tüv mein Auto zu typisieren und habe den Prüffer gefragt und der hat gemeint er hat das "Gerücht" auch schon mehrmals gehört und glaubt es selber nicht!! :cry:

      Meiner meinung nach MAL Abwarten!! :winken:
      Autos kann man nicht behandeln wie Menschen, sie brauchen liebe!!!
      [phpg[/code]Ich habe es auch ja gesagt, die 9cm kommen. Keiner wollte mir blauben, nun habt ihr es schwarz auf weis. :frech:

      Bundesgesetzblatt 2010 83.Verordnung (4.PBSTV-Nov) vom 11.3. 2010 beträgt die Bodenfreiheit 9 cm.Anlage 6 Prüfnummer 5.1.3 Absatz 31

      ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAu…I_83/BGBLA_2010_II_83.pdf

      ich denke, ihr werdet alle rechtzeitig informiert, wenn man die 9cm genemigen lassen kann.
      Hört zu streiten auf und freut auch auf das nächste Monat :winken:

      Windy / Low-Car-Scene
      Low-Car-Scene
      Lowrider, Tuning und Fahrzeugveredelung
      www.low-car-scene.com
      +43 / 664 / 33 04 325
      Neue Novelle der Prüf und Begutachtungsstellenverordnung
      ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAu…I_83/BGBLA_2010_II_83.pdf


      31. In der Anlage 6, Prüfnummer 5.1.3 wird in der vorletzten Position der Wert „11 cm“ ersetzt durch
      den Wert „9 cm“.
      32. In der Anlage 6, Prüfnummer 5.1.3 lautet die letzte Position:
      „Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und/oder Erkennbarkeit
      von Schleifspuren“


      Übersicht der Pragraphen zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung
      ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundes…R30006547/NOR30006547.pdf

      Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung - Anlage 6:
      --> ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAu…240/BGBLA_2008_II_240.pdf

      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung SM
      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung und
      Erkennbarkeit von Schleifspuren


      Änderung auf


      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung SM
      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und
      Erkennbarkeit von Schleifspuren


      Nun ist es fix und handfest ... es geschehen Zeichen und Wunder !

      Hinweis 1: Dem Katalog nach zu Urteilen ist demnach erst der GV wenn unter 7cm und Scheren und aktueller Abrieb der Reifen messbar.
      Also unter 9cm is nur ein Schwerer Mangel, darf die Weiterfahrt aber nicht untersagt werden.

      Hinweis 2: 5.2.1 - Felgen - Felge nicht der Genehmigung entsprechend = VM
      ( Keine Gefahr im Verzug und somit nix Taferl runter )

      --> Anlage 6 : §10 Mängelgruppen
      ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundes…R40100081/NOR40100081.pdf

      Schwere Mängel (SM):
      Fahrzeuge mit Mängeln, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen oder Fahrzeuge, die übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen. Diese Fahrzeuge weisen nicht die Voraussetzung zur Erlangung einer Begutachtungsplakette gemäß § 57a ABS. 5 KFG 1967 bzw. der Bestätigung gemäß § 57 ABS. 6 KFG 1967 auf. Bei Fahrzeugen mit schweren Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug auf Grund des festgestellten Mangels nicht verkehrs- und betriebssicher ist und diese Mängel bei der nächsten in Betracht kommenden Werkstätte behoben werden müssen.

      Vorschriftsmangel (VM):
      Diese Position ist nicht vorschriftsmäßig bzw. entspricht nicht dem genehmigten Zustand. Diese Fahrzeuge weisen nicht die Voraussetzungen zur Erlangung einer Begutachtungsplakette
      gemäß § 57a KFG 1967 oder der Bestätigung gemäß § 57 ABS. 6 KFG 1967 auf. Bei Fahrzeugen mit Vorschriftsmängeln ist der Fahrzeuglenker bzw. Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen,
      daß das Fahrzeug umgehend in einen vorschriftskonformen Zustand zu versetzen ist
      . Gegebenenfalls hat der Zulassungsbesitzer die Änderung am Fahrzeug dem zuständigen Landeshauptmann gemäß § 33 KFG 1967 anzuzeigen.

      Meine Annahme ist, das die Gültigkeit mit 1.6. oder 1.7. kommen wird - damit noch am See ein bisserl Kasse gemacht werden kann :freak:

      i-i.at - where the image begin ...
      also das ich das jetzt richtig verstehe:

      9cm bodenfreiheit kann mann eintragen lassen und solange mann nicht unter 7cm bodenfreiheit ist können die taferl nicht mehr abgenommen werden?

      und das mit den felgen? heißt das jetzt wenn diese nicht eingetragen sind darf ich weiterfahren oder wenn sie überstehen ist es auch keine GiV mehr?

      mfg sebastian