Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass
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injection schrieb:
8cm auf bewegliche Teile wie Spoiler, Lippe ist seit Mai 2011
Zumindest hört sich das für mich so an.
Bin schon gespannt was unser Bp-Hatzer dazu sagt -
injection schrieb:
8cm auf bewegliche Teile wie Spoiler, Lippe ist seit Mai 2011
Ja, aber ich glaube den meisten geht es hier um Träger etc. / nicht um flexible Gummilippen, quasi um eine Verbesserung der Gesamtsituation... -
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das stimmt auch wieder
jop... hab da schon mit einigen leuten gesprochen, die haben an den 11cm festgehalten...
aber wennst jetzt auf "unbewegliche" teile bzw. auf die teile, wo früher 11cm waren, 8cm sind.... dann kommst mit
lippe oder dergleichen gut auf 6cm (legal)des wär halt schon fein...
ob es sinnvoll bei unseren straßen ist... steht außer frage*g*
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Was will man mehr, 8cm sollten für das Alltagsauto doch ausreichen.
Der Ing Ottmann hat es schon vor 2 Jahren bestätigt dass diese Regelung in Kraft tretten wird leider konnte er keinen Zeitpunkt nennen.
Dass bewegliche Teile keine 11cm haben mussten das gabs aber schon im Jahre 2000 und nicht erst 2011, aber Gott sei Dank wird heut zutage nicht mehr soviel mit Spoiler tiefer gelegt sonder mit Fahrwerk -
zwei Beispiele wie ich das verstehe:
Audi S3 - hat um die 9cm original meines Wissens nach - wenn man auf anderes Fahrwerk umrüsten wollte, musste man jedoch 11cm erreichen somit das Auto höherlegen - jetzt dürfen dann die 9cm beigehalten werden
Golf IV - hat um die 12cm original meines Wissens nach - darf aber dann in Zukunft auch nur mit 11cm Bodenfreiheit gefahren werden.
Lieg ich da richtig?
Dieses Gesetz gilt also NUR für Fahrzeuge die original UNTER 11cm genehmigt wurden.
Handelt es sich um ein Fahrzeug, das original 11cm oder mehr hat, darf dieses auch nur auf 11cm typisiert werden.
Lg Zeki -
das wäre jetzt interessant wie das wirklich gemeint ist.
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ich verstehe das so, wie du schon angedeutet hast:
wenn fahrzeuge von werk aus tiefer als 11cm waren, musst man diese auf 11cm "hochschrauben"
nun ist das mit den 8cm (auf starre bzw. fixe anbauteile --> ölwanne, auspuff, etc.) geregelt...
weiters muss nun die mind. höhe bei einer fahrwerksänderung von 8cm (gilt wieder für gleiche anbauteile) eingehalten werden
somit ist es bei vielen golf 3-fahrern (wie mir zB) mit einer "beweglichen" lippe erlaubt, auch weniger als 8cm zu haben,
da hierbei diese nicht betroffen sind...
dann würde man, wie es bei meiner front der fall ist, auf ca. 4-5cm bodenfreiheit kommen (legal!!)
bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege! bin hier nicht so gut vertraut mit den gesetzesauszügen -
Meinerseits habe ich noch keine fundierten Informationen über die Änderung des Mindestbodenfreiheit erhalten.
Eine Genehmigung unter 110mm Mindestbodenfreiheit war auch bis dato schon möglich, nur mussten umfangreiche Gutachten vorgelegt werden, die ein solches Unterfangen zumeist an den immensen Kosten scheitern ließen.
Sobald ich Informationen dazu erhalte, werde ich euch daran teilheben lassen.
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