Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      Denke nicht das dies möglich ist.
      Weiters stellt sich mir die Frage ob die div. LReg überhaupt nach diesen neuen Modalitäten prüfen oder du zuerst ein TÜV Gutachten brauchst.

      Aber wenn du vorne einfach mal auf ca. 9,5 runterdrehst sollte es keine Probleme geben, denn vorne fehlt nicht mehr viel zur höchst zulässigen achslast. Hinten sieht das ganze anders aus. Da musst schauen wo dein tiefster Punkt ist. Und er geht dort sicher 2-3 cm in die Knie, je nach Härte des Fahrwerks...
      Wenn du zu tief bist, kommst einfach nochmal hin.
      @WetWilly_87
      Danke für deinen Erfahrungsbericht.

      Wie wurde dein Auto genau verschränkt und wie wurde dabei gemessen?
      Ich kann mir gerade nicht vortellen, wie man verschränkt eine Bodenfreiheit bestimmen kann.
      "It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing." :D
      Richard Hammond, Top Gear
      Gerne ;)

      Nein beim Verschränken (re. hinteres Rad auf einen Keil raud und li. vorderes Rad auf einen Keil rauf) wird keine Bodenfreiheit gemessen.
      Hier schaut man nur mehr ob Räder genug Platz im Radkasten haben!
      Das war bei mir das Prob. wodurch ich vorne ein wenig raufdrehen musste. Beim einlenken beim verschränken ging sich das nciht mehr ganz aus (sprich keine 6mm Platz zur karosserie)

      Bodenfreiheit wird bei vollbeladung gemessen!!!

      Edit: Ich bin sowieso der Ansicht, dass auch die Bodenfreiheit fallen müsste.
      Getestet werden sollte nur mehr, dass bei maximaler Achslast, die Reifen genügend Platz haben und man voll einlenken kann!!
      Ob ich nun 6 oder 8cm bei voller beladung habe sollte dann ansich wurscht sein. Ein Ferrari & Co hat vollbeladen auch keine 8cm. Wichtig ist nur mE dass die Räder sicher laufen können, auch bei schnellern kurven und nicht bei der Kotflügel aufgerissen werden!!

      Ich bin auch der Meinung, dass Airride Fahrwerke zum Typisieren möglich sein sollten. Luxusklassen haben es schließlich auch eingebaut.
      Und was spricht gegen Sicherheitsmodule, welche die Niveauregulierung überwachen und ein weiterfahren bzw anstarten bei unterschreitung einer Mindesthöhe unmöglich machen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „WetWilly_87“ ()

      Alles klar. Danke!
      Die Sache mit den Sicherungsringen bei Gewindefahrwerken ist aber noch wie gehabt, oder?

      Bzgl. Bodenfreiheit: Hast du nicht vorher gesagt, dass selbst mit 9,5cm Bodenfreiheit das reguläre Fahren nicht mehr ohne Probleme möglich ist? ;)

      Ich finde, das man die Verkehrssicherheit nicht auf eine Bodenfreiheit festnageln kann. Je nach Fahrzeugkonstruktion können 11cm schon problematisch sein, oder 6cm unproblematisch.
      Eine sinnvolle Lösung wären praxisbezogene Normhindernisse, die Überfahren werden können müssen. Die dürfen dann natürlich nur so hoch sein, dass auch tiefe Serienautos noch drüber kommen.

      Ich hab beim Corrado mit ca 7,5cm am Querlenker bis Dato noch keinen Kontakt zum Boden gehabt. Auch 30er Schwellen gehen damit ohne Probleme, da der (kleine) Frontspoiler eh ~10-11cm hat.
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      Richard Hammond, Top Gear
      Mit den Sicherungsringen bin ich mir selbst nicht so sicher...
      Werde dann darauf bestehen keine verbauen zu müssen, warum?
      Steht weder was in einer Gesetz, Verordnung noch in dem neuen Erlass!!!

      Daher bin ich gespannt auf welcher Rechtsgrundlage sie mir Ringe andrehen wollen!!!

      Wie gesagt, Bodenfreiheit sollte nicht die Grundlage bilden. Doch eher die Fahrbarkeit bei voller beladung...

      WetWilly_87 schrieb:

      Bestätigen kann ich dir das leider nicht.
      Habe nur gehört das es auch in Österreich teilweise machbar ist. Aber nie mehr als 10-20kg pro Achse.
      Viele machen es beim GolfVGTI um 215/35 R19 Gummis fahren zu können. (Traglast von 1030 pro Achse; GTI 1040kg pro Achse)
      1. Ablasten geht dev. nicht in Österreich. Wären bei mir nur 10kg gewesen wegen 225/20" hab das aber über ne Sonderfreigabe vom Reifenhersteller gelöst.
      2. Sicherungsringe müssen weiters verbaut werden in NÖ fix. Hab aber schon TÜV in Salzburg gesehen wos net verlangt war... :)
      3. Mit 9cm kann man ja bis jetzt auch schon ohne Probleme rumfahren (nur leichter Mangel). Aber weis jemand wie die Toleranzen jetzt sind? Leichter Mangel bis 8cm oder wie???


      PS: Danke für den Erfahrungsbericht :bier:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Domy“ ()

      Aja, gerade eingefallen, wie ist das mitn nem sagen wir 200kg Kofferaumverbau? (Entfernbar :hihi: )
      Dann packen die nur mehr hinten 150kg drauf und ich habe 2cm tiefer eingetragen.
      Genauso vorne, wenn ich hinten sehr schwer bin, dann geht er vorne nicht mehr soviel ein, wenn die nur vorne 150kg draufpacken und mein Gegengewicht hinten 200kg hat.

      Was denkt ihr darüber?