Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

      @WetWilly_87
      Danke für deine ganzen Infos. Will nun auch auf Gewinde umrüsten, da kommen mir deine Beiträge sehr gelegen. Darf ich fragen, welches Fahrwerk du verbaut hast und welche Rad- Reifenkombi du fährst? Wäre sehr interessant. Ach ja, was für ein Auto fährst du? :)

      LG David
      9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween! 8|
      @ Andi80: Hast du das VdTÜV 751? Bin auf der SUche danach, doch muss nicht unbedingt den vollen Preis dafür zahlen (€100)

      @ GodSon66: Golf 5 GTI, mit BBS RS 861 (fälschlicherweise BBS Speedlines) in 8,5 x 19 ET 48 mit 225/25 R 19 Conti SP5 und als Fahrwerk ein FK Highsport mit hinten 2 cm Restgewinde und vorne 2,5cm Restgewinde! (Also Maße VA 32 und HA 31 Radmitte/Kotflügelkante)

      @ Domy: Das bringt ja nichts. Sagen wir du hast 200kg Kofferraumausbau und dabei 9,5cm Bodenfreiheit. Nun packen sie "nur" mehr 150kg drauf und du hast 8cm Bodenfreiheit. Normalerweise tragen sie dann 9,5cm ein. Doch du hast dann halt 200kg im Kofferraum. Da kannst auch ohne Ausbau kommen, hast 10,5 cm und wird genauso eingetragen. Klar 1 cm höher. Dann hau einfach einen 300kg Koffer hinten rein und fährst mit 8,5cm herum.
      Wie gesagt bringen tut es dir nichts. Mit max. Höchstzulässiger darfst du nicht unter 8cm kommen. Hast du ihn voll beladen bist du natürlich unter dem eingetragenen Maßen, doch über 8cm; und jeder Beamte des Innenministerium muss dich ziehen lassen. (Sofern sonst alles ok ist ;) )
      Edit: Noch was: rein theoretisch ist es bis 9cm nicht einmal ein leichter Mangel lt PBStV.
      So kann dir keiner eigentlich asn Bein pinkeln. Ich bin auch der Meinung, dass sobald du ein Gewindefahrwerk eingetragen hast, du immer im den BEreich herumstellen kannst wie es dir gefällt, solange du im Gutachten geprüften Bereich bleibst. Denn eigentlich wird ja nur die Änderung, nämlich das Fahrwerk abgenommen. Aber das ist nur meine Rechtsmeinung und dafür gibt es keine Garantie.

      So könnte man meinen, dass du nach Typisierung dein Fahrzeug auf 9cm runterdrehst. Denn der Erlass mit den 11cm hat keine normative Wirkung. D.h. wir kennen ihn nicht. Für uns gilt nur die PBStV. Und an die hältst du dich ja.
      Wie gesagt alles ein wenig vage und strittig.
      Mir gehts auch weniger um Polizeikontrollen als um den Versicherungsschutz!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „WetWilly_87“ ()

      WetWilly_87 schrieb:

      @ Domy: Das bringt ja nichts. Sagen wir du hast 200kg Kofferraumausbau und dabei 9,5cm Bodenfreiheit. Nun packen sie "nur" mehr 150kg drauf und du hast 8cm Bodenfreiheit. Normalerweise tragen sie dann 9,5cm ein. Doch du hast dann halt 200kg im Kofferraum. Da kannst auch ohne Ausbau kommen, hast 10,5 cm und wird genauso eingetragen. Klar 1 cm höher. Dann hau einfach einen 300kg Koffer hinten rein und fährst mit 8,5cm herum.
      Wie gesagt bringen tut es dir nichts. Mit max. Höchstzulässiger darfst du nicht unter 8cm kommen. Hast du ihn voll beladen bist du natürlich unter dem eingetragenen Maßen, doch über 8cm; und jeder Beamte des Innenministerium muss dich ziehen lassen. (Sofern sonst alles ok ist ;) )
      Edit: Noch was: rein theoretisch ist es bis 9cm nicht einmal ein leichter Mangel lt PBStV.
      So kann dir keiner eigentlich asn Bein pinkeln. Ich bin auch der Meinung, dass sobald du ein Gewindefahrwerk eingetragen hast, du immer im den BEreich herumstellen kannst wie es dir gefällt, solange du im Gutachten geprüften Bereich bleibst. Denn eigentlich wird ja nur die Änderung, nämlich das Fahrwerk abgenommen. Aber das ist nur meine Rechtsmeinung und dafür gibt es keine Garantie.

      So könnte man meinen, dass du nach Typisierung dein Fahrzeug auf 9cm runterdrehst. Denn der Erlass mit den 11cm hat keine normative Wirkung. D.h. wir kennen ihn nicht. Für uns gilt nur die PBStV. Und an die hältst du dich ja.
      Wie gesagt alles ein wenig vage und strittig.
      Mir gehts auch weniger um Polizeikontrollen als um den Versicherungsschutz!
      Naja bringen tuts mir schon was, weil wenn ich ihm auf "fast" Achslasten vollpacke wenn ich hinfahre und auf 8,5cm drehe, habe ich dann 8,5cm eingetragen :) Nacher alles raus und aufs selbe Maß einstellen weil wer fährt schon gerne so viel Gewicht spazieren :P

      Habe auch Golf 5 nach altem TÜV mit VA: 34 HA: 31 eingetragen, fahre aber VA: 32 auf 9cm, also im ganzen bringt der neue TÜV 0,0000 :bang: :gangbang:

      Was mir leider noch unklar ist sind die Toleranzen, weil jetzt hab ich 9cm realistisch eingetragen, mit abgefahrenen Reifen und leichten Federnsetzen bin ich aber sicherlich unter 8cm und was dann wenn die nicht mit ner 8er Latte drunterkommen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Domy“ ()

      Die sind ja dort auch keine Vollpfosten.
      Die checken schon was du damit erreichen willst. Also beladen sie ihn wsl voll auf achslast, schauen ob du auf die 8cm vollbeladen kommst und dann räumen sie aus....
      Und eingetragen wird dann das maß + Restgewinde! Also solltest du bei einer Kontrolle sofort am Prüfzug kommen, sehen die dein Restgewinde und Ende im Gelände!

      Du hast aber nun sicher keine 9cm eingetragen. Daher gibt es keine Toleranz!
      Solltest du tatsächlich 9cm eingetragen haben, da du mit Gewicht nicht unter 8cm kommst, ist es ja behördlich genehmigt. D.h. fällst du unter die 7cm (Was ich mir nciht ganz vorstelle) sollte trotzdem alles passen da du eine behördliche Genehmigung hast. Das deine Reifen abgefahren, aber noch im Rahmen sind, ist nicht dir zu verantworten. Auch das setzen der Federn!!!

      WetWilly_87 schrieb:

      Die sind ja dort auch keine Vollpfosten.
      Die checken schon was du damit erreichen willst. Also beladen sie ihn wsl voll auf achslast, schauen ob du auf die 8cm vollbeladen kommst und dann räumen sie aus....
      Und eingetragen wird dann das maß + Restgewinde! Also solltest du bei einer Kontrolle sofort am Prüfzug kommen, sehen die dein Restgewinde und Ende im Gelände!

      Ja das ist schon klar das die da keine Vollpfosten sind, aber es wäre im Gesetzlichen Rahmen, deswegen können die auch nichts machen. Restgewinde steht nie im Zulassungsschein! Wenn man zum Prüfzug kommt bringt das alles nichts da muss man halt dann die Strafe bezahlen weil wenn ich mir das GTI Treffen als Beispiel ansehe sind sowieso fast alle Fahrwerke nachträglich verändert. Das bringt nur bei normalen Verkehrskontrollen was. Aber wie hoch ist die Change auf offener Straße vom Prüfzug erwischt zu werden wirklich, sehr gering meiner Meinung nach :bier: