laut oemtc nun dieses, d.h. nebelscheinwerfer sind doch verboten??
gibt es eigentlich bestimmungen wo man die univ. einbauen muss??
Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt
Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.
Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten
Unbeleuchtet fahren (war bisher erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht einschalten (war bisher erlaubt).
Nebelscheinwerfer
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Alle nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Modifikationen von Leuchten wie vor allem der Austausch von Leuchtmitteln (Lampen, Leuchtdioden) im Begrenzungslicht oder Scheinwerfern.
gibt es eigentlich bestimmungen wo man die univ. einbauen muss??
Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt
Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.
Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten
Unbeleuchtet fahren (war bisher erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht einschalten (war bisher erlaubt).
Nebelscheinwerfer
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Alle nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Modifikationen von Leuchten wie vor allem der Austausch von Leuchtmitteln (Lampen, Leuchtdioden) im Begrenzungslicht oder Scheinwerfern.