Tagfahrlicht nachrüsten beim Golf 4
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Original von Hofi
Beim Golf IV mit Dieselmotor passen diese Leuhten soweit ich weiss nicht. Stichwort LLK.
Stimmt, beim TDi ist es so, dass man nicht beliebige Nebelscheinwerfer od. Tagfahrleuchten nachrüsten kann.
Ich wollte damals bei meinem Golf 4 TDi Nebelscheinwerfer von Hella nachrüsten, jedoch waren die nicht brauchbar für den TDi, weil diese dann nämlich die gesamte Luftzufuhr für den Ladeluftkühler abgedeckt hätten.
Ich habe dann aber noch Nebelscheinwerfer gefunden, wo seitlich neben dem eigentlichen Glas des Neblers das Plastik nicht ganz zu war, sondern Lüftungsschlitze vorhanden waren, diese würden dann wieder passen.
Bei den Hella Produkten steht aber explizit dabei ob die für den TDi geeignet sind, oder nicht, also einfach nachsehen.
Gruß
Sascha
cult1.da.ru -
@DJ Icecube
is mir schon klar dass es "Universelle" gibt.....aber wohin mit dem Zeug.....würde überall "beschissen" aussehen...
hab mir schon überlegt irgendwelche vom Audi oder so zu nehmen und die Abdeckung in die Frontabdeckung der nicht vorhandenen Nebelscheinwerfer zu spachtelnSommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDIDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Markus@AMD“ ()
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hat sich für mich eh erledigt...ich rüste NSW nach und häng die an einen extra Schalter (oder an die Zündung)....Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI -
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JA, du kannst die Nebler anstatt des Tagfahrlichtes oder anstatt des Abblendlichtes NUTZEN!
hab das schwarz auf weiß (hab vom Somliner Wien ein Schreiben wegen dem Einbau von Tagfahrlicht usw bekommen, da steht auch das fahren mit NSW drin)Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI -
kannst mir das MAL zumailen?
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hm....könnte es nur "fotografieren" und dann als Bild schicken....
kann dir aber das zeigen:
Zu Z 78 (§ 99 ABS. 5):
Durch den Entfall der bisherigen Einschränkungen für die Verwendung der Nebelscheinwerfer im 2. Satz
soll die Verwendung der Nebelscheinwerfer als Alternative zum Abblendlicht oder Tagfahrlicht ermöglicht
werden.
79. Im § 99 wird nach ABS. 5 folgender ABS. 5a eingefügt:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens
stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine
Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.“
Zu Z 79 (§ 99 ABS. 5a):
Jüngste Studien aus den Niederlanden belegen, dass sich die Verwendung von Licht auch am Tag positiv
auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Es soll daher die Verwendung von Licht auch am Tag verpflichtend
vorgeschrieben werden. Dabei kann entweder Abblendlicht, spezielles Tagfahrlicht oder Nebellicht verwendet
werden.Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI -
siehe PDF von bmvit
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