Unterbodenbeleuchtung

      @ golf3racer: kann ma ned vorstelln das BLAU standleuchten auch wenns nur am parkplatz sind erlaubt sind ...
      hab irgend wo MAL was gehört das blau für einsatzfahrzeuge bestimmt is oda irgend so nen misst auf jedenfall ned für standlichter ;)

      hab a grüne mittelkonsoln beleuchtung kabt in meim golf und da hams beim pickerl scho umadumm gmeckert das i an schalter einbaun soll das mas zumindestens abdrehn kann weil es sei verboten so eine art beleuchtung im innenraum einzubaun.. ( hab i damals aba echt ned gwusst also das war MAL was neues :-h )

      und wegen da ubb: da hab ich MAL mit nem kolegen gredet und er meinte es sei erlaubt wenn es so eingebaut wär das wenn man die zündung einschaltet ( also wemma das fahrzeug in betrieb nähmen will ) das die ubb nimma leuchten darf....

      aba is hald auch ein wiederspruch in sich wenn ichs ned MAL auf nem öffentlichen grundstück einschatlen dürft.

      hab eine KURZE *gg* zeit MAL tireflys bei den rädern draufgeschraubt kabt ( wers ned kennt --> durch erschütterung des rades fangen die dinger an zu leuchten und man fährt hald dann mit beleuchtieten felgen spaziern ) und das sehn die :cop: auch ned so gern aba naja habs hald dann runtergschraubt und er hat hald gmeint naja wenns unten bleim belasst ers bei ner verwarnung aba solche lichter sind in da stvo verboten ( als wie wenn i das ned gwusst hab :-p )

      wär hald MAL fein wenn ma wirklich eine gscheite antwort von irgend wen erhalten würd ( oda irgend was wos genau drinn steht wies sein darf oda ned ) wie ma die richtig montiern kann oda ob mas überhaupt montiern darf. is hald wie gsagt der s***** das es von prüfer zu prüfer verschieden sein kann oda das einen tag sagen so is es erlaubt und am nächsten tag sangs das geht auf kein fall.....

      mfg rascal
      ich hatte eine Blaue Neonbeleuchtung im Innenraum im Holm, also an der Stelle wo man immer drübersteigt beim ein und aussteigen. Jedoch sehr weit unten, also schon fast m Boden!

      Kommentar von der Landesregierung. VERBOTEN

      Ich wollte ihm erklären, daß die Beleuchtung nur angeht wenn man die Türe öffnet, da ich sie mit dem Türkontakt gekoppelt hatte.

      EGAL, sämtliche Zusatzbeleuchtung ist verboten! Auch wenn sie nicht MAL angeschlossen wäre. Man könnte ja auch nicht bei einem LKW sämtliche KAbel überprüfen ob ein Saft drauf ist!

      RESULTAT -> SCHWERER MANGEL...wir sehn uns in 2 Wochen wieder!

      solche Idioten!
      Original von BP-Hatzer3
      Sobald das Licht von aussen erkennbar ist, ist es verboten.


      das licht oder die lichtquelle? ist ja klar, dass man das licht von außen sieht, wenn man zb. eine fußraumbeleuchtung hat.

      hab sie übrigens auch und war noch bei keiner polizeikontrolle ein problem und auch nicht bei der LaReg. aber das dürfte ja immer verschieden sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Tommy6NF“ ()

      Original von Cg12
      Dann wäre ja jeder 3. Truck aus dem Verkehr zu ziehen oder? Die haben ja vorne bei der Windschutzscheibe beleuchtete Namensschilder, Kränze oder Kreuze wenn die in der Nacht fahren. Das ist doch sicher auch nicht erlaubt oder?


      Naja meines Wissen wurden die noch nie gestraft oder sonstiges ?!

      lg
      pepi