Unterbodenbeleuchtung

      also, ich habe ja letztens 21 euro gezahlt und dann hab ich mit dem cop (der sehr lässig drauf war) ein wenig geredet.
      er meinte: wenn's auto steht, sagt eh keiner was (am parkplatz und net bei einer ampel oder im stau*g*) und es dürfe nur weißes licht nach vorne leuchten (ausser gelb oder xenon-blau bei spezieller zulassung) und nach hinten nur rotes (ausser kennzeichenbeleuchtung*g*)
      auf die frage: weißes unterbodenlicht vorne wusste er selbst keine antwort!!*g* ganz legal wird es nie sein!!!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Hallo!

      Laut Prüfhalle liegt es rein im Ermessen des Beamten, wenn du ihm gar nicht ins Gesicht passt, kann er dir sogar die Taferl krallen. Zitat: Wenn sie montiert ist, wird sie auch verwendet (wann+wo ist jetzt außer Frage) ergo ist Gefahr im Verzug....

      Ich hab sie auf jeden Fall gleich runtergerissen, ists mir nicht Wert wegen 'ner Ameisendisko einen Paragraphen zu bekommen...

      Aber das ist (denk ich mal) von Bundesland zu Bundesland verschieden, wie es leider Gottes auch mit dem Typisieren ist...

      Gruß aus dem TOLLEN Vorarlberg :grml:

      Christian
      Knowledge is Horsepower
      sämtliche lichttechnische änderungen sind meines wissens im bereich der StVo verboten...

      und dazu zählen im normalfall auch parkplätze....

      wenn dann grad MAL als umfeldbeleuchtung (weiss) als einstiegshilfe gekoppelt mit den türen. diese leds bringt man normalerweise im seitenspiegel oder sowas an.

      eine röhre am unterboden zu montieren is halt nicht drin
      Gruß,
      Max


      ware heute bei der Prüfhalle in Kundl/Tirol
      musste paar sachen bei meinem Bora eintragen lassen.. weil mich die polizei aufgehalten hat.
      hab den prüfer gefragt (total netter kerl) ob man unterbodenbeleuchtung montiert haben darf?

      er sagte.. nein auf keinen fall.

      ich gleich drauf: darf man es als umfeldbeleuchtung verwenden und mit türkontakt betreiben.

      er sagte: du darfst überhaupts keine unterbodenbeleuchtung montiert haben.. falls das die Polizei sieht, bist du dran ;)
      @alex

      genauso ist es in D auch.
      alleine das montieren ist strafbar (bzw. versicherungsschutz erlischt). falls ein wegelagerer beim ein oder anderen hier dann als net so schlimm sieht und nichts dagegen tut heist das noch lange net das es legal ist.

      gruß
      franky
      " The Own Edition "
      :devil: -On the Road- :devil:
      haben ein paar im bora forum die typisieren waren + unterbodenbeleuchtung.. die haben das gesehen, und nachgeschaut.. nachdem sie mit türkontakt angeschlossen war.. habens nichts darauf gesagt.

      ich hab eben gestern nochmal genau nachgefragt, da ein Tüv Prüfer aus Deutschland bei einem kollegen war.. und er erzählte, dass du sie montiert haben darfst.. aber halt nur mit türkontakt geschalten sein darf.
      vielleicht ists bei teilen Deutschlands anders.. keine ahnung.
      ist ja sowieso überall anders