Aus der Antwort der Volksanwaltschaft zu diesem Thema:
--> Das absolute Gegenteil ist der Fall! Mit den meisten Gewindefahrwerken tut man sich schwer ein Maß von 11cm oder gar darüber einzuhalten, da die Tüv - geprüften Verstellbereiche meistens im Bereich 7-10cm Bodenfreiheit liegen, oder oft sogar darunter! (Bei Gewindefahrwerken!) Mit dem Mindesttieferlegungsstandard der meisten Fahrwerkshersteller (40/40) muss man bei vielen VW's schon zittern aufgrund der nicht gerechtfertigten Bodenfreiheitsgrenze!
Abgesehen von diesen Aspekten war seitens der Volksanwaltschaft noch festzustellen, dass generell bei extremen Tieferlegungen ausdrückliche Freigaben durch die jeweiligen Fahrzeughersteller erforderlich wären, welche in der Praxis allerdings bei einer Unterschreitung der Bodenfreiheit von 110 mm generell nicht erteilt werden.
--> Das absolute Gegenteil ist der Fall! Mit den meisten Gewindefahrwerken tut man sich schwer ein Maß von 11cm oder gar darüber einzuhalten, da die Tüv - geprüften Verstellbereiche meistens im Bereich 7-10cm Bodenfreiheit liegen, oder oft sogar darunter! (Bei Gewindefahrwerken!) Mit dem Mindesttieferlegungsstandard der meisten Fahrwerkshersteller (40/40) muss man bei vielen VW's schon zittern aufgrund der nicht gerechtfertigten Bodenfreiheitsgrenze!
