Klarglasrückleuchten
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Original von Nicky
laut einen Polizisten aus st.pölten ist ihm das egal ob die E norm oben ist oder nicht durfte trotzdem zahlen würd mich jetzt auch interessieren ob man das jetzt nicht typisieren muss oder nicht
und da bekommt meine Rechtsschutzversicherung schon Arbeit wenn er das bei mir macht
oder hast du eventuell keine Reflektoren geklebt gehabt (falls die Leuchten selbst keine besitzen)?ROLLIN´LOW
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Lt Info der NOE-LReg und der Pruefanstalt f Kfz in Wien ist ein Anbaugutachten mitzufuehren, wo evtl Auflagen fuer die Montage eingetragen sind.
(Bei nem Auspuff mit e-Pruefzeichen muss doch auch die EG-BE mitgefuehrt und vorgewiesen werden.)Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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Original von BP-Hatzer3
Lt Info der NOE-LReg und der Pruefanstalt f Kfz in Wien ist ein Anbaugutachten mitzufuehren, wo evtl Auflagen fuer die Montage eingetragen sind.
(Bei nem Auspuff mit e-Pruefzeichen muss doch auch die EG-BE mitgefuehrt und vorgewiesen werden.)
verstehen tu ich´s beim Auspuff, weil da sieht man das E-Prüfzeichen oft nicht
aber bei Beleuchtungseinheiten versteh ichs nicht
denn da müsste man bei jedem Nachbauscheinwerfer (ich rede jetzt von normalen, keine Tuningteile) ein Gutachten mitführenROLLIN´LOW
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „golf2.8“ ()
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